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Alter Brauereikomplex unter dem Hammer

Neuer Anlauf mit Zwangsversteigerung: Geht noch was am Bad Aiblinger Kellerberg?

Der ehemalige Brauereikomplex am Kellerberg in Bad Aibling soll zwangsversteigert werden.
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Der ehemalige Brauereikomplex am Kellerberg in Bad Aibling soll zwangsversteigert werden.

Nach dem ersten ergebnislosen Anlauf im September 2022 steht nun ein erneuter Versuch der Zwangsversteigerung des Areals am Kellerberg in Bad Aibling an. Dabei gibt es nach wie vor einen bestehenden Kaufvertrag eines Interessenten.

Bad Aibling – So majestätisch der ehemalige Brauereikomplex am Kellerberg eigentlich thront, so trist und desolat ist der Zustand der Bauwerke selbst und des Areals, auf dem sie stehen. Visionen diverser Planer aus vergangenen Jahren sind längst Geschichte, vor allem seit sich 2020 mit der Insolvenz des letzten Eigentümers, der German Property Group GmbH, die (ohnehin nur noch latente) Hoffnung auf eine blühendere Zukunft zerschlug. Das von vielen schon früh befürchtete Gegenteil trat ein: nicht nur anhaltender Stillstand, sondern auch weiterer Verfall.

Zwei Nachrichten ließen zwischenzeitlich aufhorchen. Im Sommer 2022 zunächst die Kunde von einem Zwangsversteigerungstermin, der für den 20. September desselben Jahres angesetzt wurde. Und kurz darauf, wie das OVB exklusiv berichtete, die Nachricht, dass ein Interessent das Areal erworben habe und dazu auch ein bereits notariell beurkundeter Kaufvertrag vorliege.

Dennoch fand auf Betreiben eines der Gläubiger der Zwangsversteigerungstermin statt – ein laut Juristen nicht unübliches Vorgehen, versuche doch ein Insolvenzverwalter die Interessen möglichst vieler Gläubiger zu bedienen. Im Falle der German Property GmbH sind das unzählige.

Den Verkehrswert des Areals samt der historischen Brauereigebäude hatte ein vom Amtsgericht Rosenheim beauftragter Gutachter im Vorfeld des Versteigerungstermins auf insgesamt 8,3 Millionen Euro festgelegt. Am fraglichen Tag wurde jedoch kein einziges Gebot abgegeben. Im Einvernehmen mit dem Gläubiger war das Verfahren daraufhin eingestellt worden – vorläufig.

Denn es besteht, wie Stefan Tillmann, Sprecher des Amtsgerichts Rosenheim gegenüber dem OVB erläuterte, eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die Fortsetzung des gleichen Verfahrens beantragt werden kann. Dieser Antrag sei, wie das OVB damals auf Nachfrage erfuhr, fristgerecht am 20. März eingegangen.

Der Termin für das zweite Zwangsversteigerungsverfahren für das ehemalige Brauereigelände mit den denkmalgeschützten Gebäuden ist nun für Donnerstag, 22. Februar, um 9 Uhr im Aiblinger Kurhaus angesetzt. Ausgeschrieben ist der Wert mit knapp 8,25 Millionen Euro.

Auch das Landratsamt hat Forderungen

Mit in das Zwangsversteigerungsverfahren eingereicht werden im Übrigen auch Kosten, die dem Landratsamt Rosenheim entstanden sind, das sich nach dem Einsturz des Daches eines der Gebäude um Sicherungsmaßnahmen vor Ort kümmern musste. Denn seitens des Insolvenzverwalters seien die hierfür erforderlichen Schritte nicht unternommen worden, wie eine Behördensprecherin auf Anfrage mitteilte.

Die Phasen des Zwangsversteigerungstermins

Wie Richter Stefan Tillmann vom Amtsgericht Rosenheim gegenüber dem OVB erklärt, läuft ein Zwangsversteigerungstermin – vereinfacht gesagt – in drei Phasen ab: Bekanntgabe der Daten zum Grundstück, Zeit für die Abgabe von Geboten („Bietzeit“, mindestens 30 Minuten) sowie Zuschlagsverhandlungen, also die Prüfung, ob der Zuschlag erteilt werden kann.

Unbenommen von dem neuen Zwangsversteigerungstermin existiert nach wie vor der besagte Kaufvertrag. Die Stadt Bad Aibling steht nach Aussage von Bürgermeister Stephan Schlier weiter in Kontakt mit dem Käufer, dessen Pläne durchaus auch im Sinne der Kommune seien. Man blicke zuversichtlich in die Zukunft, auch wenn sich das Verfahren in die Länge ziehe.

 „Unser Wunsch wäre, dass die alte Fassade des Brauereikomplexes wieder aufgebaut wird“

Bürgermeister Stephan Schlier

„Wir hoffen nach wie vor, dass der Insolvenzverwalter zur Einsicht kommt, dass eine Zwangsversteigerung kein Ergebnis bringt und dass der Unterzeichner des gültigen Kaufvertrags dann auch tatsächlich Eigentümer wird – durch den Eintrag ins Grundbuch“, so Schlier. Er zeigt sich froh, dass der Käufer nach wie vor interessiert sei. Das eingestürzte Dach schätzt Schlier dabei nicht als Hinderungsgrund oder Abschreckung ein. Eher könne es den Druck auf den Insolvenzverwalter erhöhen, da bei fortschreitendem Verfall und weiteren Schäden noch mehr Kosten auflaufen würden.

Hoffen auf den Denkmalschutz

Beim Blick in die Zukunft verrät Schlier: „Unser Wunsch wäre, dass die alte Fassade des Brauereikomplexes wieder aufgebaut wird, so dass es am Schluss so ausschaut wie der hintere Teil.“ Man hoffe, dass auch von Seiten des Denkmalschutzes positive Signale kommen – auch was eventuell die Frage angeht, ob anstelle einer immens aufwendigen Restaurierung ein originalgetreuer Wiederaufbau des historischen Komplexes möglich wäre.

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