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Niemand wollte dafür bieten

Gescheiterte Zwangsversteigerung: Wie geht‘s mit Bad Aiblings „Kellerberg Nr. 2“ weiter?

Dieses Areal am Kellerberg in Bad Aibling samt den historischen Gebäuden liegt seit vielen Jahren im Dornröschenschlaf.
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Dieses Areal am Kellerberg in Bad Aibling samt den historischen Gebäuden liegt seit vielen Jahren im Dornröschenschlaf. 

Die Zwangsversteigerung des östlichen Kellerberg-Areals in Bad Aibling endete ohne ein einziges Gebot. Seither ruht laut Amtsgericht Rosenheim das Verfahren. Doch was ist eigentlich mit jenem Kaufvertrag, der mit einem Investor bereits vor dem Versteigerungstermin notariell abgeschlossen worden war?

Bad Aibling – Während die Kellerberg-Terrassen (Auer Bau) auf dem westlichen Areal an der Kellerstraße bereits florieren, rührt sich im östlichen Bereich, der zur Insolvenzmasse der German Property Group zählt, nach wie vor überhaupt nichts. Bei der Zwangsversteigerung des Areals samt den denkmalgeschützten ehemaligen Brauereigebäuden, dessen Verkehrswert laut Gutachter insgesamt 8,3 Millionen Euro beträgt, gab es während der Bietzeit kein Gebot. 

Wie Stefan Tillmann, Sprecher am Amtsgericht Rosenheim, auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen erklärt, sei das Verfahren daraufhin im Einvernehmen mit dem Gläubiger eingestellt worden. Nun lägen die Akten weiter beim Amtsgericht. Sollte sich innerhalb der üblichen sechs Monate, in denen das gleiche Verfahren wieder aufgenommen werden könnte, kein anderer Sachstand ergeben, werde man es beiseite legen. „Wenn sich der Gläubiger aber innerhalb dieser Frist entscheidet, es weiter zu betreiben, werden wir das tun.“

Kaufvertrag soll bereits existieren

Doch hatte es bereits vor dem Zwangsversteigerungstermin am 20. September 2022 jenen Interessenten gegeben, der einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abgeschlossen haben soll. Das hatte das Beratungsunternehmen für Kommunikation in der Immobilienwirtschaft, Rueckerconsult, für den Immobilienvermarkter CR Investment Management gegenüber den OVB-Heimatzeitungen bestätigt. CR Investment Management ist von Insolvenzverwalter Justus von Buchwaldt (BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft) mit dem Vertrieb der Immobilien des insolventen Vorbesitzers German Property Group beauftragt.

Eigentümerwechsel bereits erfolgt?

Dass es rechtlich durchaus möglich sei, dass vor einem Versteigerungstermin beziehungsweise bis zum Zuschlag ein einzelner Kaufinteressent die Immobilien erwirbt, hatte Tillmann im Übrigen 2022 im Vorfeld des Termins bestätigt . Ob und wann der Eigentümerwechsel durch Eintrag in das Grundbuch vollzogen wurde oder werde, sei dem Gericht allerdings bis dato nicht bekannt.

Der Stadtverwaltung Bad Aibling liegen laut Bürgermeister Stephan Schlier bislang ebenfalls keine weiteren Informationen vor. Auch von dem Käufer, der sich ihm zufolge erst dann zu erkennen geben und im Stadtrat vorstellen wollte, habe man diesbezüglich nichts Neues gehört. Eine Anfrage der OVB-Heimatzeitung bei dem Unternehmen, bei dem es sich gerüchteweise um den künftigen Besitzer handeln soll, blieb unbeantwortet.

„Kaufvertrag wird derzeit noch abgewickelt“

Rueckerconsult hingegen wies auf eine schriftliche Anfrage darauf hin: „Wie bereits mitgeteilt, wurde der Kaufvertrag für die Immobilie ,Kellerberg‘ in Bad Aibling abgeschlossen. Derzeit läuft die Abwicklung des beurkundeten Kaufvertrages, ein Eigentumswechsel hat noch nicht stattgefunden.“ Nähere Informationen könne das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben.

Bürgermeister Schlier bedauert die Ungewissheit, weiß aber auch: „Es handelt sich hierbei um ein sehr komplexes Verfahren. Das ist eine Angelegenheit für Fachleute, die sich sehr viel mit Liegenschaften beschäftigen.“ Nachdem er mit dem besagten Käufer im vergangenen Jahr Gespräche geführt hatte, war Schlier zuletzt eigentlich sehr zuversichtlich. Diese Zuversichtlichkeit will er sich auch nicht nehmen lassen. Aber: „Es ist natürlich sehr schade, dass gerade nichts weitergeht. Denn alle stehen in den Startlöchern, alle sind motiviert. Doch zunächst müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt sein.“

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