63-Jährige löst Welle des Mitgefühls aus
8 Minuten zu lange geparkt? Gehbehinderte Aiblingerin entsetzt über Mega-Knöllchen
Eigentlich wollte sie für arme Kinder Weihnachtsgeschenke einkaufen. Doch weil eine 63-jährige Aiblingerin ein paar Minuten zu lange auf dem Parkplatz steht, bekommt sie einen schockierenden Strafzettel. Warum es aber dennoch ein weihnachtliches Happy End geben könnte.
Bad Aibling – Der Ärger über die 90-Minuten-Parkzeitbegrenzung auf diversen Supermarktparkplätzen ist nicht neu. Während die Dauer für einen schnellen Streifzug durch die Discounter-Regale in der Regel locker ausreicht, kann es bei größeren Einkäufen, gerade wenn noch eine Kaffeepause oder ein kurzer Friseurtermin eingeschoben wird, zeitlich durchaus eng werden. Beschwerden hat es hierzu schon häufiger gegeben. Gerade bei Einkaufszentren, bei denen Kunden gleich mehrere Läden abklappern und somit schlicht länger auf dem Parkplatz stehen müssen. In Bad Aibling keimt bei diesem Thema nun neuer Ärger auf – mit einem bewegenden Hintergrund.
Doch vorneweg: Bereits vor einem Jahr hatte sich beispielsweise eine Frau über die Regelung am Einkaufszentrum in der Grassingerstraße in Bad Aibling gegenüber dem OVB empört. Wer dort beispielsweise Erledigungen in Supermarkt, Schuhgeschäft, Drogeriemarkt und Post in einem Aufwasch erledigt, der werde die eineinhalbstündige Parkdauer schnell sprengen. „Wie soll ich das innerhalb der Höchstdauer von 90 Minuten alles tun?“, fragte sie sich. Eine Unternehmenssprecherin von Kaufland teilte damals auf OVB-Nachfrage lediglich mit, dass die 90 Minuten-Regelung nicht überall, sondern standortbezogen auf Parkplätzen angewendet werde. Kontrolliert wird dies im Aiblinger Fall über Parkscheiben, die die Kunden in ihre Fahrzeuge zu legen haben.
Frau wollte Kindern Weihnachtsfreude machen
Klar ist, dass Einkaufsmärkte ein Interesse daran haben, ausreichend freie Parkplätze für ihre Kunden anbieten zu können, die sonst womöglich durch Dauerparker blockiert würden. In der Kurstadt gilt diese kostenlose Höchstdauer auch an anderen Stellen. Doch immer wieder überrascht die Regelung noch manche Kunden. Wie nun im jüngsten Falle einer Bad Aiblingerin, die die Parkdauer gerade einmal um acht Minuten überschritt und deshalb jetzt tief in die Tasche greifen muss. Und das, obwohl sie noch nicht einmal für sich selbst etwas besorgen wollte.
Die 63-Jährige, die nicht namentlich genannt werden möchte, hat ihren Angaben zufolge für eine Aiblinger Päckchen-Aktion, die Kindern an Weihnachten zugutekommen soll, beim Tedi-Markt an der Münchner Straße eingekauft. Dabei habe sie die 90 Minuten, die dort ebenfalls als kostenlose Höchstparkzeit gelten, versehentlich überschritten, erzählt sie dem OVB. Sie sei gehbehindert, habe einen Behinderten-Ausweis, dennoch liegt ihr nun eine saftige Vertragsstrafe von rund 50 Euro vor. „Ich habe Schmerzen beim Gehen, brauche dadurch länger und wollte mir auch für die Aktion genügend Zeit nehmen.“
Den beschilderten 90-Minuten-Hinweis habe sie übersehen und lediglich eine Parkuhr in ihren Wagen gelegt. Hier jedoch wird die Parkzeit über eine videoüberwachte Kennzeichenerfassung kontrolliert. „So viel dazu, dass man in Ruhe in der eigenen Stadt einkaufen kann“, ärgert sich die Aiblingerin. Denn wenn schon Strafe, dann würden auch 20 Euro als „Denkzettel“ locker ausreichen.
63-Jährige löst Welle des Mitgefühls aus
Schließlich wolle sie bewusst in heimischen Läden einkaufen und eben nicht riesige Onlineversandhändler unterstützen, betont die 63-Jährige. Sie ärgert sich vor allem auch deshalb über die hohe Strafgebühr, da sie dieses Geld gerne für eine weitere soziale Weihnachtsaktion für ältere Menschen, „denen es auch nicht so gut geht“, genutzt hätte. Doch ihr blieb nichts anderes übrig, als die Vertragsstrafe, zu der inzwischen Mahngebühren hinzugekommen waren, zähneknirschend zu zahlen. Daran änderte auch ihr Beschwerdeschreiben samt Behindertenausweis nichts.
Doch ihre berührende Geschichte und die Selbstlosigkeit der 63-Jährigen sorgen für Aufsehen, nachdem die Aiblingerin ihre Erfahrungen auf Facebook geteilt hatte. Innerhalb von wenigen Stunden löste ihre Nachricht eine Welle der Empörung, aber auch des Mitgefühls aus. Zahlreiche Menschen kommentierten das Thema und zeigten sich geschockt. Beispiel: „Ich hab nichts gegen Knöllchen, wenn man zu lange parkt – aber das hier grenzt schon an Gaunerei! Wegen 10 Minuten solche Summe zahlen, ist schon ne Frechheit!“
„Ich werde mich an Ihrem Strafzettel beteiligen“
Und damit die leidtragende Aiblingerin nicht alleine auf ihren Strafkosten sitzen bleiben muss, erklärten sich kurzerhand einige Facebook-Nutzer dazu bereit, ihr finanziell unter die Arme zu greifen. „Ich werde mich an Ihrem Strafzettel beteiligen. Vielleicht findet sich ja noch jemand auf diesem Weg, damit Menschen, wie Sie, die Päckchen zu Weihnachten für Kinder geben, nicht durch Abzockerei bestraft werden“, schreibt etwa ein Mann.
Eine Aussage des Unternehmens Tedi zur Umsetzung der Parkregelung steht auf OVB-Anfrage derzeit noch aus. Klar ist aber, dass jeweilige Parkregeln grundsätzlich durch Schilder deutlich sichtbar sein müssen und nicht alle Kosten immer zulässig sind, betont die Verbraucherzentrale Bayern. Wenngleich private Unternehmen etwa Supermarkt-Parkplätze überwachen und Falschparkende zur Kasse bitten dürften. Simone Bueb, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärte zuletzt auf Anfrage, dass grundsätzlich Gebühren verlangt werden dürften, gleiches gelte auch für Vertragsstrafen bei Verstößen. „Diese Vertragsstrafen sind mit Strafzetteln im öffentlichen Raum zu vergleichen, können jedoch auch etwas teurer werden“, so Bueb.