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Muss die Rentnerin doch nicht zahlen?

Wegen acht Minuten: Gehbehinderte Aiblingerin erhält Mega-Knöllchen – Kommt Bewegung in den Fall?

Eine Bad Aiblingerin mit Gehbehinderung muss wegen acht Minuten Parkzeitüberschreitung tief in die Tasche greifen.
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Eine Bad Aiblingerin mit Gehbehinderung muss wegen acht Minuten Parkzeitüberschreitung tief in die Tasche greifen.

Über 50 Euro Strafe wegen acht Minuten, trotz Behindertenausweis. Die Empörung war groß, als eine Bad Aiblingerin (63) von ihrem teuren Missgeschick im Dezember auf einem Parkplatz berichtete. Kommt nun noch mal Bewegung in den ärgerlichen Fall?

Bad Aibling – Es war ein Aufreger, der für Schlagzeilen sorgte. Als eine 63-Jährige im Dezember ihr Auto auf einem Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes in Bad Aibling abgestellt hatte, um Weihnachtsgeschenke einzukaufen, fiel sie einige Tage später beim Griff in ihren Briefkasten aus allen Wolken. Sie erhielt einen Strafzettel, vielmehr eine „Vertragsstrafe“, für die sie 53 Euro hinblättern musste. Die gehbehinderte Frau, die nicht namentlich genannt werden möchte, machte ihrem Ärger in den sozialen Netzwerken Luft und sorgte in der Kurstadt für eine Welle der Empörung. Gut einen Monat später ist nun nochmal Bewegung in den für die Rentnerin unerklärlichen Fall gekommen.

Fakt ist: Sie hatte, wenn auch unbewusst, die Höchstparkdauer von 90 Minuten um gerade einmal acht Minuten überschritten. Auf dem Parkplatz des Unternehmens Tedi, in dessen Filiale die Aiblingerin eingekauft hatte, wird die Fläche von Loyal Parking, einem Parkplatzdienstleister aus Dortmund, per Kamera gesteuerter Kennzeichenerfassung kontrolliert – wie mittlerweile an vielen anderen Parkplätzen auch. Kristina Maria Martin, Leiterin für Marketing und PR bei Loyal Parking, hatte gegenüber dem OVB erklärt, dass die 90-Minuten-Regel gemeinsam mit Auftraggeber Tedi festgelegt worden sei, „um die Parkfläche vor Fremd- und Dauerparkern zu schützen und die Parkplätze für Tedi-Kunden freizuhalten“.

Stadtrat und Bürgermeister nehmen sich der Sache an

Für die Rentnerin ist der Fall jedoch besonders ärgerlich, da sie aufgrund ihrer Gehbehinderung deutlich länger für ihre Einkäufe brauche. Die Strafgebühr hat sie letztlich entrichtet, nachdem sie sich erfolglos an das Unternehmen gewendet, ihren Schwerbehindertenausweis vorgezeigt und um Kulanz gebeten hatte. Doch bereits vor Weihnachten wurde auch Bad Aiblings Seniorenbeauftragter Dieter Bräunlich auf das Thema aufmerksam und nahm sich der Sache an. Zwar habe man dem Ganzen rechtlich wohl wenig entgegenzusetzen, so Bräunlich. Allerdings wünsche er sich gerade für Menschen mit einer Gehbeeinträchtigung eine Sonderregelung. Auch Florian Weber, Referent für Inklusion im Bad Aiblinger Stadtrat, hatte gegenüber dem OVB bereits sein Unverständnis über die harte Strafe für die Rentnerin ausgedrückt.

Indes thematisierte Bräunlich den Fall Ende des vergangenen Jahres sogar im Stadtrat und erhielt von Bürgermeister Stephan Schlier Unterstützung. Nach mehreren Recherchen und Gesprächen haben beide nun ein Gespräch mit Verantwortlichen des Unternehmens Tedi in den kommenden Tagen vereinbart. Ob die Aiblinger Rentnerin hiervon letztlich noch profitieren wird, ist unklar. Allerdings gibt es für sie noch eine weitere Hoffnung.

Gibt es noch eine weitere Hoffnung?

Denn auf OVB-Nachfrage hatte Kristina Maria Martin von Loyal Parking ohnehin bereits mitgeteilt, dass es für Kunden mit Gehbehinderung eine Ausnahmeregelung gebe. So würde beim Nachreichen eines Behindertenausweises eine Kulanzzeit von 30 Minuten gewährt, auch wenn keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze auf der Fläche vorgesehen sind. Fraglich bleibt jedoch, warum die 63-jährige Rentnerin trotzdem zahlen musste, obwohl sie besagte Nachweise erbrachte und auch innerhalb der 30 Minuten Kulanzzeit blieb. Nach einer erneuten Weitergabe der Daten wird der Fall der Aiblingerin derzeit beim Unternehmen erneut geprüft. Eine Aussage hierzu liegt bislang noch nicht vor.

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