Max Steller und sein Gutachten
Der Aussagen-Checker im Hanna-Prozess: Was stimmte nicht an den Angaben des JVA-Zeugen?
Tag fünf im Prozess um den Tod von Hanna Wörndl: Am Amtsgericht Laufen kommt der Aussagepsychologe Max Steller zu Wort. Weswegen er die belastende Aussage des JVA-Zeugen für nicht glaubhaft hält. Und warum der Staatsanwalt dennoch nicht glaubt, dass die Aussage keine Rolle mehr spielt.
Laufen/Aschau im Chiemgau – Der Zeuge aus der JVA, Adrian M.: Im Prozess um den Tod von Hanna Wörndl in Aschau wird er womöglich keine entscheidende Rolle mehr spielen. Nachdem er sich vergangene Woche (8. Oktober) in Widersprüche verwickelt hat, scheint der Beweiswert seiner Aussage ins Bodenlose gesunken zu sein.
Max Steller prägte den Prozess von Beginn an
Am fünften Verhandlungstag am Amtsgericht Laufen (Montag, 13. Oktober) kam der Mann zu Wort, dessen Gutachten dem Prozess offenbar von Beginn an eine Richtung vorgab. Der Fachmann, der den entscheidenden Zeugen schon vor der Aussage in der Hauptverhandlung in ein schlechtes Licht rückte: Prof. Dr. Max Steller (81).
Max Steller ist Aussagepsychologe. Mehr noch. Er ist der Aussagepsychologe schlechthin in Deutschland. Seit den 1990er-Jahren, als er eine entscheidende Rolle in den Wormser Prozessen spielte, jenen Verfahren, bei denen sich 25 Väter und Mütter wegen des massenhaften Missbrauchs ihrer Kinder verantworten mussten – und sämtlich freigesprochen wurden. Nicht zuletzt, weil Steller belastende Aussagen entkräften konnte. Steller gilt seitdem als der Aussagen-Checker. Ein Experte, der seine Gutachten nach wissenschaftlichen Methoden und auf nachprüfbarer Grundlage erarbeitet. So gibt er dem Gericht Fingerzeige, ob eine Aussage etwas taugt. Oder eben nicht.
Keine Behauptungen mit Substanz
Im Fall Hanna W. taugte sie nicht, meint Steller. Adrian M. hatte behauptet, Sebastian T. habe ihm in der U-Haft den Mord an Hanna gestanden. Vermutlich eine Erfindung in den entscheidenden Teilen. Das legt das Gutachten von Max Steller nahe. Da wäre die problematische Persönlichkeit des Zeugen, da wäre das Fehlen von bestimmten Details, nicht in der gesamten Aussage, sondern im entscheidenden Punkt: dem angeblichen Mordgeständnis. Und M. habe bei anderen Gelegenheiten gelogen, etwa, als er vor Gericht seine Mutter belastete.
So wiederholte es Steller am Montag am Amtsgericht. M. habe Lügenbereitschaft ebenso wie Lügenkompetenz gezeigt. In Randbereichen der Aussagen seien Details zu erfahren, nicht aber im Kern. Etwa im Tathergang; er habe Hanna bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne, soll Sebastian T. in jenem Gespräch gesagt haben. Weil sie sich gewehrt habe: Diese Version der Aussage, die M. bei einer anderen Gelegenheit äußerte, vertritt die Verteidigung. Damit sei klar, dass M. nur ausgeschmückt habe, was jedermann den Medien habe entnehmen können.
Steller geht aber noch weiter. Vor allem die Borderline-Störung des Zeugen lasse an seiner Aussage zweifeln. Menschen, die unter dieser Störung leiden, seien nicht unbedingt passionierte Lügner – sie formten ihre Erinnerungen um, bis sie selbst daran glaubten. Der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. Michael Soyka hatte am vierten Verhandlungstag festgestellt, dass Adrian M. sich wohl gerne darstelle, aber kein „Blender“ sei.
Analyse nach Aktenlage
Steller analysierte nach Aktenlage und anhand der Videovernehmung des Zeugen durch die Polizei, nicht aus einem persönlichen Gespräch mit Adrian M. heraus. „Wir konzentrieren uns auf den Inhalt von Aussagen“, sagte er zu Beginn seines Vortags im Gerichtssaal. „Es geht nicht um die Glaubwürdigkeit von Personen, es geht um die Glaubhaftigkeit von Aussagen.”
Steller sieht kein Täterwissen
Kern seiner Ausführungen: Es ist nicht davon auszugehen, dass der Zeuge Täterwissen geäußert habe. Details also, die er tatsächlich nur von einem Täter erfahren haben kann. Vom Fehlen solcher Fakten ist Steller womöglich von Beginn an ausgegangen. Denn ein solches exklusives, belegbares Wissen hätte sein Gutachten überflüssig gemacht – Fakten schlagen Gutachter-Einschätzungen. Schon aus der Tatsache, dass er vom Gericht einen Auftrag erhalten hatte, konnte Steller folgern, dass die Erste Jugendkammer des Gerichts in der Aussage M.s kein Täterwissen erkennt. Im Gegensatz zur Kammer des ersten Verfahrens, die auf M.s Aussage ihre Rekonstruktion der Tat gründete.
Das Gutachten brachte Sebastian T. auf freien Fuß
Kein Täterwissen? Womöglich eine frühe Festlegung. Die Kammer nahm schon kurz nach der Revisionsentscheidung Kontakt mit Steller auf. Die Zeit für die Lektüre der Akten scheint also knapp bemessen, vor allem, wenn sich die Kammer auf die Suche nach Täterwissen machen wollte. Schon vor dem Prozess hatte Nebenkläger-Anwalt Walter Holderle die Kammer kritisiert.
Jedenfalls sorgte Stellers Stellungnahme für eine Trendwende: Das Gericht kassierte danach den Haftbefehl für den Angeklagten. Und die U-Haft wurde nicht nur ausgesetzt – sie wurde aufgehoben. In den Augen vieler Beobachter ein klarer Hinweis, wohin das Gericht im Fall Hanna tendiert.
Staatsanwalt sieht M.s Aussage noch nicht als erledigt
War es das für die Aussage von Adrian M.? Für Christian Merkel nicht. Weil ein Gutachter kein Richter ist und ein Gutachten kein Urteil. Der Staatsanwalt gab nach der Aussage Stellers eine Erklärung ab. Tenor: Der Wert der Aussage von Adrian M. könnte erst dann abschließend eingeschätzt werden, wenn alle Indizien im Gerichtssaal zur Sprache gekommen seien.
Die Plätze zu Merkels Linker blieben am Montag frei: Hannas Vater Andreas Wörndl und sein Anwalt Holderle hatten am Freitag (10. Oktober) den Rückzug der Nebenklage mitgeteilt. Heike Will bedauerte zu Beginn des fünften Verhandlungstages am Montag den Abschied von Hannas Familie aus dem Verfahren.
Der Dienstag, 14. Oktober, entfällt als Verhandlungstag. Fortgesetzt wird der Prozess am Montag, 20. Oktober. Als Zeugen geladen sind weitere Mithäftlinge des Angeklagten, ein Kollege des Angeklagten und die Zeugen, die am Morgen des 3. Oktober 2022 in der Umgebung des Clubs „Eiskeller“ in Aschau Wahrnehmungen machten. Von dort hatte sich Hanna Wörndl auf den Weg nach Hause gemacht. Doch kam sie nie an. am Nachmittag des 3. Oktober 2022 wurde ihre Leiche in der Prien entdeckt. In einem ersten Prozess wurde Sebastian T. zu neun Jahren Haft verurteilt. Derzeit läuft die Neuauflage des Prozesses, nachdem der BGH in Karlsruhe das Urteil kassiert hatte.