Ticker zum Prozess um Tod von Hanna aus Aschau
Gutachter zum „Knast-Zeugen“: Schwere Persönlichkeitsstörung, „aber er ist kein Blender“
Aschau im Chiemgau/Laufen - Er galt als wichtigster Belastungszeuge im Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau im Chiemgau - und auch wenn der „Knast-Zeuge“ am Mittwoch vor Gericht Sebastian T. wieder schwer beschuldigte: er machte einen unsicheren Eindruck, widersprach sich immer wieder. Am heutigen, vierten Prozesstag wollen die Sebastian T.s Verteidiger ausholen und die nächsten Zeugen sind an der Reihe.
Update, 16.03 Uhr – Gutachter zum „Knast-Zeugen“
Am 16. Oktober 2023 wurde der „Knast-Zeuge“ erstmals von der Polizei vernommen. Erstmals erzählte er hier, Sebastian T. hätte ihn in der U-Haft in Traunstein den Mord an Hanna gestanden. Das Video der Vernehmung – es dauert eine gute Stunde – wurde jetzt auch im Laufener Gericht noch einmal gezeigt. Neue Erkenntnisse lieferte es freilich nicht, schließlich wurde er am gestrigen Mittwoch selbst hier als Zeuge vernommen.
Aber einer der Sachverständigen sagte aus: Psychiater Michael Soyka. Er untersuchte den 25-jährigen „Knast-Zeugen“ schon dreimal, sprach mit ihm über sein Leben. In Mühldorf wuchs der junge Mann auf, habe aber eine „wüste Biographie“ hinter sich. Angeblich wurde er in der Jugend im Heim auch vergewaltigt. „Er war vor fünf Jahren das erste Mal in psychiatrischer Behandlung“, so Soyka. Und er sagt: „Es ist völlig klar, dass eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliegt.“ Unter anderem eine Borderline-Störung sei bei dem Mann diagnostiziert worden.
Psychiater Soyka sagt über den Zeugen jedoch auch: „Er ist nicht dumm und verbal nicht ungeschickt. Aber er ist kein Blender.“ Das Gericht will auch noch wissen, wie Soyka die Glaubwürdigkeit des Mannes einschätzt. Doch dazu traut er sich kein Urteil zu. Erst am Montag wird es soweit sein. Dann sagt der zweite Gutachter Max Steller aus. Er soll dem Gericht genau diese Frage beantworten: Kann man dem „Knast-Zeugen“ und seinen Geschichten aus der U-Haft wirklich glauben? Für heute ist der Prozess beendet. Am Montag wird ab 9.30 Uhr fortgesetzt.
Update, 13.17 - Das „spielt der Verteidigung in die Hände“
Immer wieder ging es bisher darum: Hat Sebastian T. in U-Haft seinem Mitinsassen wirklich von der Tat erzählt? Hatte Sebastian T. Täterwissen? Oder hat der „Knast-Zeuge“ einfach alles erfunden - und er hatte seine Infos aus den Medien? Der Pressesprecher der Polizei wird deshalb jetzt als Zeuge geladen. Die Frage ist: Wann war was in Zeitungen und im Fernsehen? 549 Berichte hat der Pressesprecher eigens für diese Verhandlung ausgewertet. Im ersten Verfahren am Traunsteiner Landgericht wurde das noch nicht gemacht.
Unterm Strich kommt heraus: Alles Wesentliche zum angeblichen Tathergang könnte der „Knast-Zeuge“ zu den jeweiligen Zeitpunkten auch aus Zeitungen oder dem Fernsehen erfahren haben. Entweder direkt oder indirekt, weil es ihm Besucher im Gefängnis erzählten. Auch, dass keine DNA-Spuren von Sebastian T. gefunden wurden, war schon öffentlich, bevor sich die beiden im Gefängnis trafen. Richterin Heike Will hält fest: Das „spielt der Verteidigung in die Hände“. Und die Glaubwürdigkeit des „Knast-Zeugen“ ist damit einmal mehr angekratzt.
Beamte der JVA Bernau, in der der 25-jährige Zeuge einsaß, kommen ebenfalls zu Wort. Sie beschreiben den „Knast-Zeugen“ als sehr redselig. Jemand, der öfter mal andere Insassen „verpetze“. Außerdem stellt sich heraus: Einen anderen Insassen beschuldigte er, Haschisch im Gefängnis zu besitzen. Später stellte sich das ganz offensichtlich als falsch heraus.
Update, 10.15 Uhr - Widersprüche in den Aussagen des „Knast-Zeugen“
Der Beginn des heutigen Verhandlungstags steht ganz im Zeichen des gestrigen Tages: der Aussage des „Knast-Zeugen“ gegen Sebastian T. Gleich nachdem Vorsitzende Richterin Heike Will den Prozess eröffnet, ist die Verteidigung am Zug und gibt eine Erklärung ab. Die Aussage des 25-jährigen Zeugen gestern sei „dünn, blass und blutleer“ gewesen, so Rechtsanwalt Yves Georg. Er zählt die etlichen Widersprüche in den Aussagen des „Knast-Zeugen“ auf, spricht von „wirren Angaben“ und „gelogenen Spontanerinnerungen“.
Nur ein Beispiel: Am gestrigen Mittwoch meinte der Zeuge, Sebastian T. hätte während des Geständnisses in der U-Haft an Weihnachten 2022 einen Gips getragen. In früheren Aussagen war er sich dagegen sicher, dass er keinen Gips dabei getragen hätte. Tatsächlich bekam Sebastian T. den Gips im Gefängnis erwiesenermaßen erst im Januar 2023 angelegt. Vor allem habe der Mann ein Motiv für seine Falschaussage: Er erhoffte sich Vorteile für seinen eigenen Prozess. Sebastian T. und er hatten vor Gericht dieselben Richter.
Verteidiger Yves Georg betont, dass der „Knast-Zeuge“, mehrfach vorbestraft sei - unter anderem auch wegen Drohung und Nötigung. Er leide an psychischen Störungen und habe schon in früheren Prozessen als Zeuge unwahre Angaben gemacht. Am gestrigen Mittwoch meinte der 25-Jährige: Sebastian T. hätte ihm in Untersuchungshaft gestanden, Hanna W. mit sexuellen Absichten bewusstlos geschlagen und in den Bärbach in Aschau geworfen zu haben. Im ersten Urteil gegen Sebastian T. stützte sich das Traunsteiner Landgericht im Urteil ganz wesentlich auf die Aussage des „Knast-Zeugen“.
Um die Aussage des 25-Jährigen und seine Persönlichkeit einschätzen zu können, sind eigens zwei Sachverständige mit im Gerichtssaal. Sie dürften dann am Montag ihre Gutachten vortragen. Jetzt werden die ersten Zeugen für den heutigen Tag geladen.
Vorbericht:
Um Weihnachten 2022 gestand Sebastian T. in der Untersuchungshaft in Traunstein den Mord an Hanna W. Aus „sexuellem Hintergrund“ schlug er sie am 3. Oktober 2022 bewusstlos und warf sie dann in Aschau in den Bärbach. So sagte es am Mittwoch ein damaliger Mithäftling als Zeuge vor Gericht - und belastete Sebastian T. (23) damit schwer. Seine Aussage war im ersten Prozess vor dem Traunsteiner Landgericht voriges Jahr ausschlaggebend für das Mord-Urteil von neun Jahren Haft.
Vierter Tag im „Hanna-Prozess“: Das steht heute vor Gericht an
Aber die Aussage des 25-jährigen „Knast-Zeugen“ war begleitet von etlichen größeren und kleineren Widersprüchen. Er wurde immer unsicherer, bis auch Vorsitzende Richterin Heike Will meinte: „Ein paar Sachen stimmen da nicht überein“. Für den vierten Prozesstag am heutigen Donnerstag (9. Oktober) vorm Amtsgericht Laufen haben die Verteidiger von Sebastian T. eine Erklärung dazu angekündigt. Regina Rick und Yves Georg verzichteten am Mittwoch darauf, den Zeugen zu befragen - weil sie seine Glaubwürdigkeit schon genug ramponiert sehen?
Die Verhandlung beginnt am Donnerstag wieder um 9.30 Uhr. Auch Zeugen aus Sebastian T.s Umfeld und aus der JVA Bernau, wo der „Knast-Zeuge“ später einsaß, werden erwartet. Die Gutachten, ob der Aussage des Haupt-Belastungszeugen Glauben geschenkt werden kann, stehen dann am kommenden Montag an. Weil seine Glaubwürdigkeit schon zwischenzeitlich angezweifelt wurde, kam Sebastian T. im Juni aus der fortdauernden Untersuchungshaft heraus. Seitdem lebt er in seinem Heimatort Aschau wieder auf freiem Fuß.
Urteil für Dezember geplant
Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung angesetzt. Der Auftakt zur Neuauflage des „Hanna-Prozesses“ war am 29. September. Die Anklage lautet nach wie vor auf Mord. Das Urteil könnte nach jetziger Planung am 19. Dezember fallen. Doch sowohl Verteidigung, als auch die Nebenklage mit Hannas Eltern stellten schon jetzt wieder etliche Beweisanträge.
Die Verteidiger meinen, Hanna W. wäre in der Nacht auf 3. Oktober 2022 durch einen Unfall im reißenden Bärbach in Aschau gelandet und hätte sich so die tödlichen Verletzungen zugezogen. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung: Sebastian T. tötete die junge Frau, damals 23, nach ihrem Besuch im Club „Eiskeller“ und warf sie in den Bach. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. rosenheim24.de wird wieder aktuell vom Laufener Amtsgericht berichten. (xe)

