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Hohe Wassergebühren machen Betrieb zu schaffen

Aufregung in Ramerberg: Familie Sixt baut Brunnen trotz abgelehnter Teilbefreiung – darf sie das?

Die Landwirtsfamilie Sixt will zukünftig ihre Viehtränken mit einem eigenen Brunnen versorgen. Dafür ist auf dem Hof eine Brunnen-Bohrfirma angerückt, obwohl der Gemeinderat eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang abgelehnt hatte.
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Die Landwirtsfamilie Sixt will zukünftig ihre Viehtränken mit einem eigenen Brunnen versorgen. Dafür ist auf dem Hof eine Brunnen-Bohrfirma angerückt, obwohl der Gemeinderat eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang abgelehnt hatte.

Die Landwirtsfamilie Sixt will ihre Viehtränken mit Wasser aus einem eigenen Brunnen versorgen. Der Gemeinderat hatte eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang für die Wasserversorgung jedoch abgelehnt. Nun ist dennoch die Bohrfirma angerückt. Darf sie das? Was die Familie und das Landratsamt dazu sagen.

Ramerberg – Helle Aufregung in Ramerberg: Bei der Landwirtsfamilie Sixt sind am Mittwochmorgen (12. März) Arbeiter einer Brunnenbohr-Firma mit ihren Lkw angerückt. Baut das Ehepaar etwa einen Brunnen, obwohl dieser nicht genehmigt ist? Jein, denn so einfach ist es nicht.

Aber von vorn: Die Diskussion um die Pläne der Familie Sixt sorgt schon seit Anfang des Jahres für Aufregung bei den Ramerbergern. Hintergrund ist der hohe Wasserpreis in der Gemeinde. Er liegt derzeit bei 4,27 Euro pro Kubikmeter. Für die Landwirte finanziell nicht stemmbar. Das hatte das Ehepaar Werner und Maria Sixt auch gegenüber der Wasserburger Zeitung und wasserburg24.de bestätigt.

Auf dem Gelände der Landwirte Sixt wird gebohrt. Hier soll ein Brunnen entstehen.

Befreiung für 3.577 Kubikmeter Wasser im Jahr beantragt

Laut eigenen Angaben belaufe sich der Verbrauch ihres Betriebes auf etwa 2.500 Kubikmeter Wasser im Jahr allein für den Stall. Hinzu kämen noch um die 950 Kubikmeter für das Jungvieh und den privaten Haushalt. Damit würden die Ausgaben nach der Gebührenerhöhung von bislang etwa 8.400 Euro auf 15.600 pro Jahr steigen. Um diese Kosten zu senken, hatte die Familie Sixt eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang der Wasserversorgung beantragt. Die Vieh-Tränke sollte zukünftig durch einen eigenen Brunnen versorgt werden, das heißt: Etwa 3.577 Kubikmeter Wasser will die Landwirtsfamilie selbst fördern. Befunde aus Probebohrungen für einen möglichen Brunnenstandort seien aus früherer Zeit bereits vorhanden, berichtete Maria Sixt der Redaktion.

Dieser Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang für die kommunale Versorgung war aber aufgrund rechtlicher Bedenken seitens des Gemeinderats mehrheitlich abgelehnt worden. Das Gremium hatte befürchtet, dass die restliche Gebührenkalkulation juristisch angreifbar werden könnte.

Maria und Werner Sixt aus Ramerberg sorgen sich um ihre Existenz. Vor allem die gestiegenen Wassergebühren machen den Landwirten zu schaffen.

Nun wurden aber auf dem Grundstück der Landwirte Arbeiter für eine Brunnenbohrung gesichtet. Auf Anfrage macht Maria Sixt auch keinen Hehl daraus, dass Maßnahmen dafür im Gange seien. „Ja, wir bohren aktuell“, sagt sie. Das Ziel sei auch weiterhin, das dort gewonnene Wasser irgendwann einmal für die Viehtränken zu verwenden.

Grundsätzlich sei dies auch rechtlich abgeklärt. Über die beauftragte Fachfirma sei ein Antrag beim Landratsamt, beim Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsamt eingegangen, welche „ihren Segen“ zu den Plänen gegeben hätten. Eine Baugenehmigung seitens der Gemeinde brauche es, so behauptet Sixt, nicht. „Das ist mein eigenes Grundstück, solange es wasserrechtlich genehmigt ist, dürfen wir bohren. Es ist ähnlich, wie einen Brunnen im eigenen Garten zu bohren“, sagt Sixt. Nur Wasser entnehmen dürfe sie aktuell nicht. Auch, da die Qualität des Wassers noch einmal seitens des Wasserwirtschaftsamts überprüft werden müsse.

Landratsamt: „Keine Baugenehmigung nötig“

Diese Darstellung bestätigt das Landratsamt Rosenheim. Tatsache sei, dass in diesem Fall zunächst eine Bohrfreigabe ausreiche, so Pressesprecherin Simone Beigel auf Anfrage. „Der Brunnen ist keine bauliche Anlage im Sinne des Baurechts, sondern eine Benutzungsanlage für Grundwasser. Daher greift das Baurecht nicht und eine Baugenehmigung ist nicht nötig“, so Beigel. Für die Verfahren zur Bohrung von Brunnen und gegebenenfalls für die Erlaubnis zum Entnehmen von Grundwasser sei das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt zuständig. Dieses beteilige das Wasserwirtschaftsamt und weitere erforderliche Fachstellen. Im Fall der Familie Sixt sei das AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim) hinzugezogen worden, da es sich um einen Brauchwasserbrunnen für den landwirtschaftlichen Betrieb handle.

Ob für die Wasserentnahme aus dem Brunnen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach den Paragraphen 8 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit Artikel 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erforderlich sei, könne erst nach Vorliegen der Bohrdokumentation geprüft werden, so Beigel.

Bis zu 3.100 Kubikmeter Wasser könnten jährlich aber auch erlaubnisfrei aus dem Brunnen entnommen werden, wenn diese Grundwasserentnahme dem landwirtschaftlichen Betrieb dient, so das Landratsamt weiter. Rechtliche Grundlage hierfür sei der Paragraf 46 WHG in Verbindung mit Artikel 29 BayWG.

Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht

Heißt: Gebohrt werden darf, gefördert werden aber vorerst nicht und es ist auch unklar, inwiefern dies möglich sein wird. Auch Maria Sixt spricht deshalb von einem „finanziellen Risiko für den Betrieb.“ Zumal ja auch die Teilbefreiung vom Benutzungszwang noch aussteht. Denn die Erlaubnisfreiheit bezieht sich laut Landratsamt nur auf wasserrechtliche Belange. Unabhängig davon müsse mit der Gemeinde beziehungsweise dem Wasserversorger geklärt werden, ob eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gewährt wird. Eine Klage gegen den Gemeinderatsbeschluss sei bereits beim Verwaltungsgericht München eingereicht worden, betont Sixt. Wann es hier zu einer Verhandlung komme, sei allerdings noch unklar, so die Landwirtin.

Mit dem Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang steht die Familie Sixt im Übrigen nicht mehr alleine da. Erst in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats hatte ein weiterer Landwirt einen solchen Antrag gestellt. Auch dieser wurde wieder mehrheitlich mit Gegenstimmen von Rupert Riedl und Magnus Steinmüller (beide UWR) abgelehnt. Wie in der Sitzung zu vernehmen war, wird es wohl auch hier zu einer Klage kommen. Zu hören war außerdem, dass das Gremium nicht ausschließt, dass es noch zu weiteren Anträgen auf Teilbefreiung seitens von Landwirten aus der Gemeinde kommen könne.

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