Es geht um die Razzia gegen die „Letzte Generation“
Adelheid Rupp aus Tuntenhausen: „Darum habe ich Strafanzeige gegen Markus Söder gestellt“
Mit einer Strafanzeige gegen Ministerpräsident Markus Söder wegen der „Letzte Generation“-Razzia hat Adelheid Rupp aus Tuntenhausen jetzt für Aufsehen gesorgt. Was dafür den Ausschlag gegeben hat und wie viel Wahlkampf dahintersteckt, verrät die Linken-Vorsitzende im OVB-Interview.
Tuntenhausen – Sie hat nicht nur einige der sogenannten Klima-Kleber vor Gericht verteidigt, sondern jetzt in Bezug auf die Razzia gegen die „Letzte Generation“ auch Strafanzeige gegen Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder, zwei bayerische Minister sowie den Generalstaatsanwalt gestellt. Denn im Zuge der Maßnahmen gegen die Organisation sieht die Tuntenhausener Juristin Adelheid Rupp, die von 2003 bis 2013 für die SPD im bayerischen Landtag saß und mittlerweile der Linken in Bayern vorsteht, eines der höchsten Güter des deutschen Rechtssystems beschädigt – die Unschuldsvermutung. Was die 64-Jährige den angezeigten Personen genau vorwirft, was sie selbst von den Aktionen der „Letzten Generation“ hält und wie viel Wahlkampf hinter in dem Strafantrag steckt, zu diesen Fragen hat sich Rupp jetzt im Interview mit den OVB-Heimatzeitungen geäußert.
Ende Mai haben Sie gemeinsam mit sieben weiteren Personen Strafanzeige gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Münchens Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle wegen Verleumdung und Beleidigung gestellt. Was war der Auslöser?
Adelheid Rupp: Als ich mitbekommen habe, dass auf der Homepage der „Letzten Generation“ seitens der Ermittlungsbehörden der Hinweis „Die letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!“ veröffentlicht worden ist, war ich wirklich entsetzt. Das war dann auch ein Reflex als Anwältin. Es kann nicht sein, dass in unserem Land die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt. In einem Strafverfahren ist es unabdingbar, dass zunächst ermittelt wird und am Ende ein Gericht entscheidet. Auch darüber, ob es sich bei Organisationen um eine kriminelle Vereinigung handelt, oder eben nicht. Der Staat ist dazu verpflichtet, damit korrekt umzugehen – egal, ob ich derartige Aktionen gut finde, oder nicht.
Sie stoßen sich also letztlich daran, dass es als Tatsache hingestellt worden ist, dass es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Jetzt ist Ihre Einschätzung als Juristin gefragt: Ist sie es denn?
Rupp: Nein, die „Letzte Generation“ ist weit davon entfernt, eine kriminelle Vereinigung zu sein, geschweige denn eine terroristische. Und dann junge Menschen in München in Haft für etwas zu nehmen, was es auch ohne deren Zutun jeden Tag dort gibt, nämlich einen Stau, ist einfach völlig überzogen. Da stimmt die Verhältnismäßigkeit einfach nicht. Wir sprechen hier ja nicht von Mord, Gewalttaten, Betrug oder derartigen Verbrechen.
Wenn Sie auf dem Richterstuhl säßen, was wäre Ihrer Meinung nach eine gerechte Strafe für sogenannte Klima-Kleber?
Rupp: Ich habe mich natürlich intensiv mit dem Thema befasst und als Anwältin selbst schon einige Mitglieder der „Letzten Generation“ verteidigt. Ich komme zu dem Schluss, dass nach der gültigen Rechtslage ein Freispruch erfolgen müsste. Denn eine Sitzblockade ist heute durch den Grundsatz der Versammlungsfreiheit gedeckt. Nur im Falle einer Nötigung könnte es strafbar sein. Allerdings nur, wenn die Sitzblockade einem verwerflichen Zweck dient, beispielsweise wenn sich jemand selbst damit bereichern will. Diese Menschen wollen aber nur das Klima schützen und die Welt dadurch besser machen.
Im Umkehrschluss heißt das ja aber, alle Urteile, in denen Richter Strafen verhängt haben, sind Ihrer Einschätzung nach eigentlich rechtswidrig...
Rupp: Nein, so kann man das nicht sagen. Denn oftmals sind gesetzliche Vorgaben auch Auslegungssache. Ich finde es zwar bedauerlich, dass sich – vor allem hier in Bayern – die Richter nicht dazu durchringen können, diese Angeklagten freizusprechen. Dennoch sind es saubere Verfahren, in denen es sich die Richter keinesfalls leicht machen, so zu urteilen.
Wenn Sie jetzt einmal die juristische Brille abnehmen: Finden Sie es richtig, dass sich die Mitglieder der „Letzten Generation“ auf die Straße kleben, um so die Politik zum Handeln zu bewegen?
Rupp: Mir persönlich wäre es lieber, wenn dieser Konflikt eher mit denen ausgetragen würde, die zum Großteil für die Klimaproblematik verantwortlich sind. Und 70 Prozent der Schadstoffbelastung kommt von Unternehmen. Hier muss angesetzt werden, hier muss eine Transformation, beispielsweise in der Automobilindustrie, gelingen, ohne aber, dass die Menschen Angst um ihre Arbeitsplätze haben müssen.
Das beantwortet die Frage aber nicht wirklich. Wie finden Sie es, wenn, wie jüngst in München, aufgrund von Klimaklebern ein Rettungswagen mit erheblicher Verspätung zu einem Herzinfarkt-Patienten kommt und damit sogar das Leben des Patienten gefährdet wird?
Rupp: Das ist natürlich furchtbar und darf nicht passieren. Allerdings ist es auch so, dass sich bei den Aktionen der „Letzten Generation“ immer Personen nicht festkleben, damit gewährleistet ist, dass eine Rettungsgasse freigehalten wird. Zudem wird die Polizei mit Beginn der Aktion sofort über die Blockade informiert. Hier muss dann einfach auch die Polizei manchmal schneller reagieren und es ermöglichen, dass im Notfall die Autofahrer beispielsweise über einen Grünstreifen ausweichen können. Auch das haben wir bei einigen Aktionen ja schon gesehen.
Und wie sieht es mit Aktionen aus, bei denen Dinge beschädigt werden. Auf Sylt haben Aktivisten beispielsweise Geschäfte, Hotels und ein Privatflugzeug besprüht sowie den Golfplatz eines Luxushotels umgegraben.
Rupp: Auch hier gilt für mich, was das Gesetz sagt. Und wenn es eine Sachbeschädigung ist, dann ist diese Form des Protestes auch rechtswidrig. Allerdings wäre ich beim Thema Privatflüge und Privatflugzeuge viel rigoroser: Ich würde die einfach verbieten, da gibt es überhaupt keinen Grund dafür, nachdem es unzählige andere Möglichkeiten gibt, von A nach B zu kommen. Und einen Punkt sollte man in der ganzen Diskussion immer wieder betonen: Der „Letzten Generation“ ist es durch ihre Aktionen gelungen, dass in der Politik und in der Gesellschaft wirklich über den Klimawandel gesprochen wird. Es ist der Verdienst dieser Menschen, dass wir darüber reden.
Auch Ministerpräsident Markus Söder macht die „Letzte Generation“, wenn er beispielsweise an den Aktionen Kritik übt, zum Thema. Sind Sie ihm dann auch dankbar dafür?
Rupp: (lacht) Nein, so weit geht meine Dankbarkeit da nicht.
Strafanzeige wegen des Verdachts der Verleumdung und Beleidigung
Wegen des Verdachts der Verleumdung und Beleidigung haben acht Vertreter von Organisationen und Parteien Ende Mai bei der Staatsanwaltschaft München I. Strafanzeige gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, den bayerischen Justizminister Georg Eisenreich und gegen Münchens Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle gestellt.
Zu den Antragstellern gehören die Tuntenhausener Rechtsanwältin Adelheid Rupp, bayerische Landessprecherin der Partei „Die Linke“, ihre Co-Sprecherin Kathrin Flach Gomez, Jörg Jovy von der Organisation „noPAG“, Sebastian Felsner von der Partei Mut, Achim „Waseem“ Seeger von der Hip-Hop-Partei „Die Urbane“, Physiker und Klimaforscher Dr. Theo Glauch, Klimaaktivistin Lisa Pöttinger und Layla Sommer, Mitglied der „Letzten Generation“.
Die Antragsteller sehen unter anderem in der Abschaltung der Internetseite der „Letzten Generation“ mit dem Hinweis „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar“ eine Missachtung der geltenden Rechtslage, bei der bis zu einem gerichtlichen Urteil die Unschuldsvermutung gilt. Die Behörden ruderten schließlich auch zurück und betonten, es bestehe bislang nur ein Anfangsverdacht, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handle.
Auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte sich zu den Vorfällen geäußert und betont, dass „eine Weisung an die Generalstaatsanwaltschaft München oder eine andere Einflussnahme“ durch das Justizministerium „nicht erfolgt“ sei. Die Generalstaatsanwaltschaft habe den Warnhinweis auf der Internetseite zudem „umgehend korrigiert“. Die strafrechtlichen Vorwürfe bezeichnete Eisenreich als „Schmarrn“ und „plumpes Wahlkampfgetöse“.
Noch einmal zurück zur Strafanzeige. Was wollen Sie damit eigentlich erreichen?
Rupp: Würden wir als Partei „Die Linke“ im Landtag sitzen, wäre der Vorgang ein ganz klarer Fall für einen Untersuchungsausschuss. Da wir aber nicht im Landtag vertreten sind, bleibt uns nur diese Strafanzeige. Auch diese Entscheidung habe ich gemeinsam mit meinen Mitstreitern keineswegs leichtfertig getroffen. Es ist die erste Strafanzeige, die ich je gestellt habe. Erreichen wollen wir, dass aufgearbeitet wird, wie es zu dieser Vorverurteilung der „Letzten Generation“ kommen konnte. War es einfach Schludrigkeit oder ein Versehen des Generalstaatsanwalts? Dann muss er aber auch den Kopf dafür hinhalten. Oder gab es vielleicht sogar Anweisungen dazu von politischer Seite, nachdem die Staatsanwaltschaft ja im Justizministerium beheimatet ist? Es muss einfach aufgeklärt werden, wie so eine gravierende Missachtung deutschen Rechts erfolgen konnte.
So eine Aktion nur wenige Monate vor der Landtagswahl in Bayern könnten viele Menschen auch als Wahlkampfmanöver empfinden. Oder rechnen Sie damit, dass Ihnen bei Umfragewerten von nur rund zwei Prozent niemand ein Wahlkampfmanöver vorwerfen wird?
Rupp: (lacht) Zum einen bin ich felsenfest davon überzeugt, dass wir die Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl in Bayern nehmen werden und in den Landtag einziehen. Zum anderen ist alles, was derzeit auf politischer Bühne im Freistaat passiert, natürlich auch Wahlkampf. Und dennoch kann ich nur immer wieder betonen, dass eine derartige Vorverurteilung und die Missachtung der Unschuldsvermutung nicht einfach so hingenommen werden können.
