Bauvorhaben in der Marktgemeinde
Skilift Neukirchen: Teisendorfer Ausschuss gibt grünes Licht für große Modernisierung
Das Betriebsgebäude mit Gaststätte am Skilift in Neukirchen soll umgebaut und erweitert werden. Das teilte der Bau- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung mit.
Teisendorf - Das Betriebsgebäude mit Gaststätte am Skilift in Neukirchen soll umgebaut und erweitert werden. Um das Dachgeschoss sinnvoll nutzen zu können, soll das Gebäude um ein Stockwerk erhöht werden. Ziel ist die Schaffung von Räumen für das Personal samt Aufenthaltsraum und Umkleideräumen. Auch das Büro soll im Dachgeschoss untergebracht werden. Der familienfreundliche Skilift in Neukirchen am Teisenberg zieht im Winter zahlreiche Touristen aus der Region an. Auch die Gaststätte wird von den Skifahrern gut angenommen.
Der Bau- und Umweltausschuss, der den Antrag auf Vorbescheid zum Umbau in seiner jüngsten Sitzung behandelt hat, war sich einig, dass der Skibetrieb in Neukirchen wertvoll und interessant für die Marktgemeinde und darüber hinaus ist, auch weil dort viele Kinder das Skifahren erlernen können, ohne lange Wege in Kauf nehmen zu müssen. Die Erreichbarkeit des Skigebiets durch die Nähe zur Autobahn A8 mit der Ausfahrt Neukirchen am Teisenberg und die gemeindlichen Verbindungsstraßen ist sehr gut.
Ausschuss beurteilt Erweiterungsvorhaben als angemessen
Durch den Antrag auf Vorbescheid will der Antragsteller klären lassen, ob die geplante Erweiterung des Betriebsgebäudes möglich ist und ob ein Quergiebel oder Gauben auf der Südseite zulässig sind, um im Winter eine vernünftige Sicht auf Piste, Loipe und das Wetter zu haben. Aus Sicht der Bauverwaltung sind beide Punkte positiv zu beurteilen. Denn es handelt sich hier um eine bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs im Außenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet bzw. Fläche für Skilift und Skipiste dargestellt. Der Ausschuss hat die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude als angemessen beurteilt und das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid hergestellt.
In Teisendorf soll in der Untersbergstraße ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Wohnhaus ist in den Maßen rund fünfzehn mal neun Meter geplant, die Doppelgarage in den Maßen neun mal sechs Meter. Die Garage soll ein begrüntes Flachdach erhalten. Das Anwesen soll mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss gebaut werden. Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan im Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Da es sich hinsichtlich der baulichen Nutzung, Bauweise und der zu bebauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist, hat der Bau- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen hergestellt.
Ausschuss befasst sich mit Bauvorhaben in Mehring
Zwei weitere Bauvorhaben, mit denen sich der Bau- und Umweltausschuss befasste, kamen aus Mehring. Dort möchte ein Antragsteller ein bestehendes Einfamilienhaus abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die bestehende Doppelgarage soll als Grenzbebauung erhalten bleiben. Der Neubau ist in den Massen rund vierzehn mal zehn Meter geplant und soll gegenüber dem abzubrechenden Gebäude etwas weiter nach Osten versetzt werden. Für das Gebiet, in dem das Anwesen liegt, gilt die Innenbereichssatzung „nordöstlich der Kirche“. Das Grundstück ist erschlossen und das Geh- und Fahrtrecht über eine Grunddienstbarkeit gesichert. Da sich der geplante Neubau in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist er planungsrechtlich zulässig. Der Ausschuss befürwortete das Vorhaben und hat zugestimmt.
Ebenfalls in Mehring soll ein Wohnhaus umgebaut werden, damit eine zweite Wohneinheit entsteht. Die Größe des Gebäudes bleibt unverändert. Im 1. Obergeschoss soll ein etwa vier Meter langer Balkon angebaut werden. Das Anwesen befindet sich im Außenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Dort ist die Erweiterung eines Wohnhauses bis zu höchstens zwei Wohnungen zulässig, wenn sie im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen ist und das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie genutzt wird. Bei Fertigstellung der zweiten Wohneinheit müssen insgesamt vier Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden. Der Antragsteller hat dies getan. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hergestellt.
Einfamilienhaus in Oberteisendorf soll saniert und aufgestockt werden
Ein Antragsteller aus Oberteisendorf möchte ein bestehendes Einfamilienhaus in Kumpfmühle sanieren und aufstocken, um eine größere Wohnfläche zu schaffen. Auch dieses Anwesen befindet sich im Außenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Grundfläche des Gebäudes bleibt gleich. Die 2. Bürgermeisterin Sabrina Stutz, die das Anwesen seit Langem kennt, hat dafür plädiert, dem Vorhaben zuzustimmen, denn es ist planungsrechtlich zulässig. Die Aufstockung würde sich positiv auf die Wohnbedürfnisse auswirken. Da auch öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die nötige Abstandsflächenübernahme des Nachbarn unterschrieben vorliegt, hat der Ausschuss sein Einverständnis gegeben.
kon