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Initiator mahnt vor Vollzug des Beschlusses

Trotz angekündigtem Bürgerbegehren: Die Planungen für das neue Pidinger Rathaus gehen weiter

Rathaus Piding
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„Sind Sie dafür, dass der Neubau des Rathauses am bisherigen Standort an der Thomastraße erfolgt?“, lautet die Frage im Entwurf des Bürgerbegehrens.

Nach der Ankündigung eines Bürgerbegehrens stand der Gemeinderat am Dienstagabend vor der Frage, ob die Planungen zum neuen Rathaus erst einmal auf Eis gelegt werden. Das hatte nämlich der Initiator des Bürgerbegehrens vorgeschlagen. Die Antwort aus der Verwaltung: ein klares Nein.

Piding – Wie soll es mit der Planung des neuen Rathauses weitergehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Pidinger Gemeinderat am Dienstag (9. April). In der Sitzung vom 5. März hatten die Mitglieder mehrheitlich beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Nun könnten die ersten Schritte des Bauleitplanverfahrens durchgeführt werden, sprich die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

Doch Wolfgang Graf hatte Bürgermeister Hannes Holzner zwischenzeitlich per E-Mail angekündigt, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Diese Mail liegt der Redaktion vor. „Sind Sie dafür, dass der Neubau des Rathauses am bisherigen Standort an der Thomastraße erfolgt?“, lautet die Frage im Entwurf des Bürgerbegehrens. Nach der Vorstellung des Entwurfs heißt es:

Während eines laufenden Bürgerbegehrens dürfen Gemeinderatsbeschlüsse, gegen die das Bürgerbegehren gerichtet sind, vorläufig nicht vollzogen werden. Das bedeutet, mit dem Vollzug soll abgewartet werden, bis klar ist, ob das Bürgerbegehren zustande gekommen ist oder nicht. Wir bitten Sie, dies selbstverständlich zu beachten.

Aus dem E-Mail von Wolfgang Graf an den Bürgermeister

Sperrwirkung und Sicherungsrecht greifen in diesem Fall nicht

Heißt das, dass die Planungen erst einmal gestoppt werden müssen? Von der Verwaltung kam ein klares Nein als Antwort. Sie stellte klar: Die Rechtsauffassung von Graf „ist so nicht ganz zutreffend.“ Denn: Das Bürgerbegehren wurde bisher nur angekündigt, aber noch nicht eingereicht und für zulässig befunden. Die sogenannte Sperrwirkung greift somit nicht.

Wird ein Bürgerbegehren eingereicht, muss die Gemeinde innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit entscheiden. Ist es zulässig, so darf bis zur Durchführung keine Entscheidung der Gemeindeorgane mehr getroffen werden, die dem Bürgerbegehren entgegen steht. Auch darf mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.

Neben der Sperrwirkung gibt es beim Bürgerbegehren auch noch das sogenannte Sicherungsrecht. Die Gemeinde darf demnach nicht vollendete Tatsachen schaffen, die ein Bürgerbegehren leerlaufen lassen, selbst wenn die Zulässigkeit noch nicht feststeht. Doch auch hier gilt, dass das Bürgerbegehren bereits eingereicht worden sein muss und es gesichert erscheinen muss, dass dieses zulässig ist. „Die Ankündigung, Unterschriften für ein mögliches Bürgerbegehren zu sammeln, reicht für dieses Sicherungsrecht nicht aus“, so die Geschäftsleiterin Anette Hirsch in ihrem Sachvortrag. Aufgrund der Sachlage empfahl die Verwaltung, das Bauleitverfahren zum neuen Rathaus fortzuführen.

Die Diskussion

Johann Steinbrecher (CSU) verwies erneut auf die Gründe, die seiner Meinung nach gegen den Neubau am Bahnhofsareal sprechen: Eine Ausweitung des ÖPNV wäre nicht mehr möglich, das Gebiet wäre verbaut und nicht mehr zukunftsfähig. „Im Bestand ist es leichter zu bauen. Es ist gescheiter, das auf Eis zu legen.“

So sieht die derzeitige Planung aus. Das Rathaus (Mitte) soll das bisherige Bahnhofsgebäude ersetzen.

„Wir haben ein Bauleitplanverfahren“, erklärte Dr. Bernhard Zimmer (Grüne) über den Neubau. „Es gibt mindestens zwei Auslegungen für die Öffentlichkeit, die wir abwägen müssen. Es wäre kontraproduktiv, das nicht weiterzuführen. So können wir die Öffentlichkeit beteiligen. Das ist das sauberste Verfahren, das wir machen können.“

„Wir haben eine klare rechtliche Aufklärung bekommen“, so Christian Wagner (FWG). Man habe einen Beschluss und überschaubare Kosten. Zudem wisse man noch gar nicht, ob das Bürgerbegehren überhaupt kommt. Es könne nicht sein, dass man aussetze, „wenn einer sagt: ‚Ich mache ein Bürgerbegehren.‘“ Daher werde er zustimmen, mit den Planungen fortzufahren. Bürgermeister Hannes Holzner verwies darauf, dass sich der Beschluss nicht gegen das Bürgerbegehren richte. „Wir verhindern das nicht. Wir gehen damit nur in die Auslegung und die Bürgerbeteiligung.“

Rüdiger Lerach (FWG) hielt den Zeitpunkt für ein Bürgerbegehren für „komplett falsch.“ Nach knapp 30 Sitzungen zum Thema Rathausneubau komme es viel zu spät. Dr. Ernst Mrohs (CSU) schlug vor, die Planungen bis zur nächsten Sitzung auf Eis zu legen, um den Bürgern die Möglichkeit für ein Bürgerbegehren offen zu lassen. „Der Beschluss verhindert doch kein Bürgerbegehren“, entgegnete Walter Pfannerstill (FWG). Jeder könne auch ohne Bürgerbegehren seine Meinung einbringen. Der Beschluss, das Bauleitplanverfahren am Bahnhof fortzuführen, wurde mit vier Gegenstimmen aus der CSU schließlich mehrheitlich angenommen.

mf

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