Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Nach gescheitertem Bürgerantrag

Bürgerbegehren gegen das neue Pidinger Rathaus: So sieht der Entwurf aus

Wolfgang Graf und ein Entwurf zum neuen Rathaus Piding/Magg Architekten
+
Wolfgang Graf bereitet das Bürgerbegehren gegen den Rathaus-Neubau am Bahnhof mit vor.

Nach dem Bürgerantrag ist vor dem Bürgerbegehren - zumindest derzeit in Piding. Denn nicht jeder ist mit dem geplanten Neubau am Bahnhofsareal einverstanden. Ein Entwurf für das Bürgerbegehren wurde bereits der Gemeinde zugesandt. Wie er aussieht und wie es nun weitergeht.

Piding – Der Gemeinderat hat am Dienstag (5. März) entschieden, bezüglich des Rathaus-Neubaus am Bahnhofsareal den Flächenutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Erst im Januar hatte er sich mit einem Bürgerantrag gegen das Projekt beschäftigt, mit dem Resultat, dass dieses wie bisher weiter vorangetrieben wird. Doch schon unmittelbar nach der Behandlung des Bürgerantrags hatte sich dessen Sprecher Wolfgang Graf gegenüber BGLand24.de dahingehend geäußert, ein Bürgerbegehren anzustreben. Nun befindet sich dieses in der Vorbereitung.

Was ist ein Bürgerbegehren?

In Bayern können Bürgerinnen und Bürger über Gemeindeangelegenheiten ein Bürgerbegehren initiieren, das der Gemeinderat bewerten muss. Dabei können bestimmte Themen wie die Rechtsstellung des Bürgermeisters oder die Gemeindeverwaltung nicht durch Bürgerentscheid entschieden werden.

Das Bürgerbegehren muss eine klare, mit ja oder nein zu beantwortende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten und von Unterstützern unterzeichnet werden, die zum Zeitpunkt der Einreichung Gemeindebürger sind. Die Anzahl der Unterstützer variiert je nach Gemeindegröße. Im Fall von Piding müssten zehn Prozent, also rund 400 Menschen, das Bürgerbegehren unterzeichnen.

Der Gemeinderat entscheidet über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und kann innerhalb eines Monats darüber befinden. Wird das Bürgerbegehren zugelassen, findet ein Bürgerentscheid statt, bei dem alle Gemeindebürger abstimmen können. Für die Durchführung eines Bürgerentscheids müssen in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Das Ergebnis hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.

Der Entwurf schlägt den Neubau am bisherigen Standort vor

Wolfgang Graf hat sich am 4. März per E-Mail mit einem Entwurf für das Bürgerbegehren an Bürgermeister Hannes Holzner gewandt. Das Schreiben liegt auch der Redaktion vor. Darin wird darum gebeten zu prüfen, ob der Antrag in dieser Form zulässig wäre. „Sind Sie dafür, dass der Neubau des Rathauses am bisherigen Standort an der Thomastraße erfolgt?“, lautet hier die Fragestellung. Als Begründung führt der Entwurf drei Argumente auf:

  1. Das Fehlen des Rathauses im alten Ortskern der bayerischen Gemeinde Piding würde die traditionelle Einheit von ‘Rathaus – Kirche – Wirtshaus‘ erheblich verändern.
  2. Der Gemeinderatsbeschluss vom XX.XX.2020 (Datum ist dem Verfasser nicht genau bekannt, Anm. d. Red.) steht aktuell dem Anliegen des Bürgerbegehrens entgegen.
  3. Eine Errichtung des Rathauses am Bahnhof würde für das dortige Areal eine erhebliche Umgestaltung des Bahnhofsplatzes bedeuten und hat deshalb eine hohe Bedeutung für die Bürgerschaft, weshalb über den Standort ein Bürgerentscheid stattfinden sollte.

„Ich gehe davon aus, dass da recht schnell eine Antwort kommt, da das keine komplexe rechtliche Fragestellung ist“, sagt Graf im Gespräch mit BGLand24.de über seine Anfrage beim Bürgermeister. Vermutlich werde die Gemeinde hierzu die Rechtsaufsicht befragen. Er rechnet damit, dass in der kommenden Woche eine Antwort erfolgt. „Auf dieser Basis würden wir Unterschriftenlisten anfertigen lassen und dann mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen.“

Beim Bestandsgebäude besteht schon lange Sanierungsbedarf. Der Entwurf des Bürgerbegehrens fordert an dieser Stelle einen Neubau.

„Die höchste Form der Bürgerbeteiligung ist die demokratische Befragung“

Da die Aufstellung des Bebauungsplans dauern wird, stünde man nicht wirklich unter Zeitdruck. „Der alte Standort wäre ja sofort bebaubar“, erklärt der Sprecher. Das Prozedere beim Bebauungsplan beinhaltet auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, sprich: Jeder darf sich dazu äußern.

Doch diese Option genügt Graf nicht. „Da äußern sich in der Regel diejenigen und finden auch Gehör, die von dem Bebauungsplan unmittelbar tangiert sind. Erfahrungsgemäß meldet sich da sonst keiner. Die höchste Form der Bürgerbeteiligung ist nach wie vor die demokratische Befragung der Bürger.“

Am 15. März findet eine Bürgerversammlung statt

Wird das Bürgerbegehren als zulässig befunden, darf die Gemeinde keine Maßnahmen ergreifen, die dem Bürgerbegehren entgegenstehen, bis der Bürgerentscheid durchgeführt wurde. Darauf weist auch Grafs Schreiben an den Bürgermeister hin. Die Rechtslage sei der Gemeinde sicherlich bekannt, so Graf. „Aber wenn man jetzt schon Geld für einen Architekten, einen Flächennutzungsplan und so weiter ausgibt, sind das Kosten, die man eventuell vermeiden könnte, falls das Bürgerbegehren so ausgeht, wie sich das manche wünschen.“

Am 15. März findet um 19 Uhr eine Bürgerversammlung im Pfarrheim statt. Graf hatte sich bei der vergangenen im Herbst schon bezüglich der Kosten für den Neubau zu Wort gemeldet. Ob er auch dieses Mal das Thema ansprechen wird, lässt er noch offen. Er selbst vermutet, dass der Bürgermeister das neue Rathaus ohnehin von sich aus ansprechen wird.

mf

Kommentare