Hürden bei der Genehmigungsfähigkeit
Nächster Schritt beim Rathaus-Neubau in Piding: „Kein Zeitverlust zu erwarten“
Nach dem Bürgerantrag gegen den Rathaus-Neubau geht die Planung am Bahnhofsareal in Piding weiter. Klar ist: Das Landratsamt sieht Hürden bei der Genehmigungsfähigkeit. Diese beseitigt nun der Gemeinderat mit einem Beschluss.
Piding – Nach der Behandlung des Bürgerantrags gegen den Neubau des Rathauses wird die Planung am Bahnhofsareal fortgesetzt. Inzwischen gab es einen Besprechungstermin zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Landratsamt, in dem es darum ging, ob der Architektenbeitrag genehmigungsfähig ist. Das Landratsamt bemängelte zwei Punkte:
- Die Bestandshöhen der umliegenden Bebauung sind niedriger als die Firsthöhe des geplanten Rathauses.
- Die geplanten Mitarbeiterparkplätze in der Nähe der schon bestehenden Park-and-Ride-Parkplätze liegen vermutlich im Außenbereich, wo kein Baurecht besteht.
„Mit einer normalen Baugenehmigung könnten wir Schwierigkeiten bekommen. Wir sehen das ja auch beim Rathausbau in Bayerisch Gmain“, erklärt Bürgermeister Hannes Holzner im Gespräch mit BGLand24.de. Um hier nicht eine zeitverzögernde Überraschung zu erleben, hat der Gemeinderat am Dienstagabend beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
„Kein Zeitverlust zu erwarten“
„Sofern zeitnah mit dem Bauleitverfahren begonnen wird und dieses parallel zur Objektplanung durchgeführt wird, ist kein Zeitverlust zu erwarten“, so die Geschäftsleiterin Anette Hirsch. Sämtliche Gutachten, die im Rahmen des Bebauungsplanes erstellt werden müssen, seien auch für das Genehmigungsverfahren notwendig. Hierzu zählen unter anderem
- ein Schallschutzgutachten
- ein Bodengutachten
- eine artenschutzrechtliche Prüfung
- eine verkehrstechnische Untersuchung
Steinbrecher nach wie vor nicht einverstanden
Da der Grund nordöstlich der Mitarbeiterparkplätze ebenfalls der Gemeinde gehört, aber außerhalb des Bauprojektes liegt, schlug Dr. Bernhard Zimmer (Grüne) in der Sitzung vor, die gesamte Fläche als Sondergebiet auszuzeichnen. Anette Hirsch erklärte, dass dies bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans Sinn mache. Die Fläche für die Stellplätze brauche man hingegen für den Bebauungsplan. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan würden ohnehin parallel laufen. Das Gebiet werde voraussichtlich die Bezeichnung „Gemeindebedarfsfläche Verwaltung“ erhalten.
Nach wie vor unzufrieden mit dem Standort zeigte sich Johann Steinbrecher (CSU). Der Verkehr funktioniere hier nur eingeschränkt, das Projekt sei zu eng konzipiert. „Man kriegt das mit aller Gewalt gerade noch hin. Wir können das nicht erweitern. Da stellt es mir sämtliche Haare auf.“
Das Bauleitplanverfahren kann bald beginnen
Bei der namentlichen Abstimmung stimmten schließlich 15 Mitglieder für den Beschluss, vier dagegen. Die Gemeinderäte Franz Geigl (FWG) und Gerhard Rotter (CSU) nahmen nicht an der Abstimmung teil, da ihre Anwesen über das Gebiet des Bebauungsplans verlaufen und sie somit beteiligt sind.
Nun müssen ein Lageplan erstellt und der Geltungsbereich mit einer Beschreibung der Ziele und des Zwecks des Bebauungsplans festgelegt werden. Auch die Darstellung des geplanten Rathauses aus dem Wettbewerbsbeitrag der Architekten Magg könnte dafür sorgen, dass mit dem Bauleitplanverfahren sehr schnell begonnen werden kann. Damit würde auch zeitnah eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Die daraus resultierenden Stellungnahmen bilden dann die Grundlage für die Beauftragung von Fachgutachten.
mf
