Investor verteilt in Ainring Flyer und startet Website
Bürgerantrag gegen die Reha-Klinik Reiter Alm zulässig – wie geht es nun weiter?
Dass der Bürgerantrag gegen das Projekt an der Reiter Alm zulässig ist, war im Gemeinderat Ainring nur eine reine Formsache. Inzwischen hat der Investor auch Flyer verteilt und eine neue Website gestartet. Doch wann wird über das Thema entschieden, was geschieht in der Zwischenzeit und wie steht es um die öffentliche Auslegung?
Ainring – Der Bürgerantrag gegen die geplante Reha-Klinik für psychosomatische Erkrankungen ist formell zulässig. Das hat der Gemeinderat am Dienstagabend (20. Februar) beschlossen. Die über 1500 Unterschriften hatte Gabriele Noreisch als eine der drei Vertreter am 1. Februar Bürgermeister Martin Öttl persönlich übergeben. In dem Antrag fordern die Unterzeichner den sofortigen Stopp des Bauleitplanverfahrens sowie das geltende Sondergebiet für Gastronomie und Wellness zu erhalten. Die Begründung des Antrags hat Noreisch im Gespräch mit BGLand24.de bereits erläutert.
Damit ein Bürgerantrag formell zulässig ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das zuständige Gemeindeorgan soll sich mit einer gemeindlichen Angelegenheit befassen.
- Der Antrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden, eine Begründung enthalten und drei Personen benennen, die die Unterzeichnenden vertreten.
- Der Antrag muss von mindestens einem Prozent der Gemeindebewohner unterschrieben sein, wobei nur Gemeindebürger unterschriftsberechtigt sind.
Die Verwaltung sah alle Voraussetzungen erfüllt. 100 Unterschriften hätten genügt, 200 der 1536 Unterschriften wurden geprüft. Der Gemeinderat stimmte der Zulässigkeit einstimmig zu. „Der Sitzungssaal platzte aus allen Nähten. Damit wurde gezeigt, dass das Interesse da ist“, freut sich Gabriele Noreisch.
Die Entscheidung fällt wahrscheinlich im April
Da der Gemeinderat nun die Zulässigkeit festgestellt hat, muss innerhalb von drei Monaten der Antrag im Gemeinderat inhaltlich beraten und beschlossen werden. Die Entscheidung über den Bürgerantrag wird voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im April stattfinden. Die Frist von drei Monaten müsse nicht ausgenützt und das Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Jedoch scheine die Zeit für die Sitzung im März zu knapp bemessen, so der Bürgermeister Martin Öttl auf Rückfrage von BGLand24.de. Es handle sich hierbei jedoch um eine „vorläufige Einschätzung, die Überlegungen sind aber noch offen.“
Bis zur Behandlung im Gemeinderat werde man sich laut Öttl „gründlich Gedanken machen über die weitere Aufbereitung der Angelegenheit. Dazu sind unter anderem auch Gespräche angedacht mit dem möglichen Betreiber und mit dem aktuellen Grundstücksbesitzer.“
Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung noch unklar
Im Zuge der Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans steht das Projekt unmittelbar vor der öffentlichen Auslegung. Diese war ursprünglich für Februar geplant. Dazu Öttl: „Mit der Frage, ob es sinnvoll ist, vor Beschlussfassung über den nun vorliegenden Bürgerantrag das Verfahren zu starten, müssen wir uns noch auseinandersetzen. Das fühlt sich irgendwie nicht richtig an. Andererseits würden wir sehr gerne nun endlich die vorliegenden, fundiert ausgearbeiteten Plan-Entwürfe und die Gutachten veröffentlichen. Ich bin mir sicher, das würde zur Versachlichung der Debatte beitragen, denn bislang wird eben auch viel spekuliert.“
Informationsflyer und neue Website
Inzwischen hat die Firma Brüderl aus Traunreut, die das Projekt an der Reiter Alm umsetzen möchte, mit einer Informationsbroschüre als Postwurfsendung reagiert. Eine neue Website bildet auf der Startseite die gleichen Inhalte ab. Zusätzlich erfährt man hier noch über weitere Reiter im Menü mehr, etwa über die Lage und den Stand des Bauleitplanverfahrens – hier ist die Öffentlichkeitsbeteiligung mit März angegeben. Unter den FAQs findet man Infos über die Eigentumsverhältnisse, was genau geplant ist und wie sich die Klinik auf den Verkehr und die Parksituation auswirken könnte.
Gabriele Noreisch hat den Flyer zwar nicht im Briefkasten gehabt, aber von vielen Bürgern Rückmeldung bekommen, bei denen dies der Fall war. Sie bemängelt nach wie vor, dass eine solche Klinik nicht an diesem Ort stehen dürfe, obwohl sie grundsätzlich nichts gegen Kliniken habe. „Wir bleiben bei unserer Meinung. Ein Bürgerbegehren ist nicht ausgeschlossen, wenn kein Umdenken stattfinden sollte.“
Was sind ein Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerbegehren ist ein demokratisches Instrument, das es den Bürgern ermöglicht, aktiv an der kommunalen Entscheidungsfindung teilzunehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antrag muss schriftlich mit einer klaren Formulierung des Anliegens sowie die Unterschriftensammlung von unterstützenden Bürgern eingereicht werden. Die Fragestellung muss klar mit Ja oder Nein zu entscheiden sein. Die Anzahl der benötigten Unterschriften richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten in der betroffenen Gemeinde. Im Fall von Ainring wären die Unterschriften von zehn Prozent der etwa 7000 Wahlberechtigten notwendig, also rund 700. Wenn ausreichend Unterschriften gesammelt wurden und die formalen Anforderungen erfüllt sind, wird das Bürgerbegehren von der Gemeinde geprüft und anschließend in der Regel zur Abstimmung gestellt. Die Bürger haben dann die Möglichkeit, in einem Bürgerentscheid über das vorgeschlagene Thema zu entscheiden. In Ainring beträgt die notwendige Mindeststimmenzahl der Abstimmungsmehrheit 20 Prozent.
Bürgermeister Öttl möchte den Gemeinderatskollegen nicht vorgreifen und das Ergebnis der Behandlung des Bürgerantrags abwarten. „Letztlich ist es eine politische Entscheidung, ob der Gemeinderat nach wie vor durch das Bebauungsplanverfahren ergebnisoffen aufgezeigt bekommen will, ob und wie das geplante Vorhaben schonend in den landschaftlichen Kontext und das gewachsene Ortsbild des Högl unter Einbeziehung und Umnutzung des bestehenden Haupthauses der Reiter Alm in den Bestand eingebunden werden kann.“
mf

