Ticker zum Prozess um Tod von Hanna aus Aschau
„Ein Angstschrei aus dem Nichts“: Hörte Urlauberin in Aschau Hannas Überlebenskampf?
Aschau im Chiemgau/Laufen - Sechster Tag in der Neuauflage des Prozesses um den Tod von Hanna aus Aschau im Chiemgau: Nachdem sich bisher viel um den „Knast-Zeugen“ drehte, der den Angeklagten Sebastian T. so schwer beschuldigte, dürfte es am heutigen Montag wieder abwechslungsreicher werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Update, 16.30 Uhr - Hörte Urlauberin in Aschau Hannas Überlebenskampf?
Das Burghotel in Aschau liegt nur wenige Meter vom angeblichen Tatort entfernt. Jetzt waren noch zwei Zeugen geladen, die dort in der Nacht auf 3. Oktober 2022 einquartiert waren - und zur Tatzeit wach. Ein 20-Jähriger, der dort auf seine Freundin wartete, die ebenfalls im Club „Eiskeller“ war, bekam nichts mit. Auch, wenn er gegen 2.30 Uhr kurz vor der Tür des Hotels war, sah er weder einen Jogger, noch einen anderen Verdächtigen, noch hörte er einen Schrei.
Ganz anders eine 74-jährige Urlauberin aus der Nähe von Bielefeld. Sie ging gegen 2.30 Uhr auf die Toilette. „Dann hab ich einen markerschütternden Schrei gehört“, so die Frau. Immer wieder wird sie gebeten, von der Richterin und den Verteidigern, den Schrei genauer zu beschreiben: „Ein Angstschrei, aus dem Nichts, überrascht, nichtsahnend“, so die Frau. Eine weibliche Stimme sei es gewesen - und: „als wird jemand angegriffen“. Da hakt Verteidiger Yves Georg gleich nach, der Aspekt mit dem Angriff könne ja auch ihrer Fantasie entspringen.
Nachmachen will die 74-Jährige den Schrei im Gerichtssaal selbst nicht. Das traut sie sich nicht zu. „Nur der eine Schrei. Dann war Feierabend“, erinnert sie sich. Aus dem Fenster geschaut hat sie nicht. Und damit ist auch der heutige Prozesstag beendet. Am morgigen Dienstag um 9.30 Uhr wird die Verhandlung des Landgericht fortgesetzt.
Update, 16 Uhr - Hatte Sebastian T. Täterwissen?
Eine der Fragen des Nachmittags im Hanna-Prozess: Was wusste der Freundeskreis von Sebastian T. wann? Konkret: Wurde bereits am Vormittag des 4. Oktober 2022 diskutiert, ob der Angeklagte etwas mit dem Tod von Hanna zu tun hatte? Ob er von dem Vorfall erzählt hatte? Denn Presse und Öffentlichkeit waren damals von der Polizei noch nicht informiert - und Sebastian T. hätte somit Täterwissen verraten.
Ein 23-jähriger Arbeitskollege und guter Bekannter war ebenfalls in der Whatsapp-Gruppe des Freundeskreises. Er sagt als Zeuge aus - und laut Staatsanwalt Christian Merkel wollte er schon am 4. Oktober bewirken, dass gewisse Chats wieder aus der Gruppe gelöscht werden. Verriet sich Sebastian T. gegenüber seinen Freunden schon am Abend des 3. Oktober? Diskutierten die Freunde, ob jemand mit Sebastian T. zur Tatzeit unterwegs war? Ob man ihn schützen soll? Dazu, was der Freundeskreis von Sebastian T. wann wusste, werden im Prozess noch viele Zeugen geladen.
Ein weiterer Bekannter des Angeklagten, 25 Jahre alt, kann sich noch erinnern, dass er mit der Clique von Sebastian T. einmal beim Tischtennisspielen gewesen sei - aber am 3. Oktober, wie die Staatsanwaltschaft vermutet, sei es sicher nicht gewesen. Bei diesem Tischtennisspiel am Abend des 3. Oktober habe Sebastian T. seinen Freunden Täterwissen verraten, glaubt die Staatsanwaltschaft. Womöglich wurde an diesem Tag trotzdem Tischtennis gespielt, aber ohne den Zeugen. Auch das wäre freilich möglich.
Nun werden noch Zeugen geladen, die in der Nacht von 2. auf 3. Oktober 2022 im Aschauer Burghotel übernachteten - ganz in der Nähe zum vermuteten Tatort. Was hatten sie mitbekommen?
Update, 12 Uhr - Mithäftling als Zeuge
Mit den Worten „Ich begrüße Sie zur Marathon-Woche“ eröffnet die Vorsitzende Richterin Heike Will die heutige Verhandlung in Laufen. Denn in dieser Woche wird bis einschließlich Freitag jeden Tag prozessiert. Heute machen zwei Zeugen den Auftakt, die mit Sebastian T. im Gefängnis in Traunstein gesessen sind - darunter auch ein 66-Jähriger. Er war so etwas wie der beste Freund von Sebastian T. in der JVA. Der Zeuge beschreibt ihn als „sympathischen Naturburschen, einfach strukturiert, ein angenehmer Mensch, der nie laut oder aggressiv war.“
Er nennt ihn „den Wasti“. Und immer wieder habe „der Wasti“ im Gefängnis gesagt, dass er unschuldig sei. „Er war sich sicher, dass er wieder rauskommt und sich vor Gericht alles klären lässt.“ Aus der Zeitung erfuhr der Zeuge dann, Sebastian T. habe den Mord an Hanna wohl seiner Mutter gestanden. Das habe er aber nur „aus Spaß“ gesagt. Der 66-jährige Mitinsasse war sich sicher: Der überfällt keine Frau mit 1,80 Meter, weil er so schmächtig ist. Überhaupt sei T. im Gefängnis von vielen gemobbt und gehänselt worden.
Auch ein zweiter Mithäftling (50) sagt: „Sebastian T. hat es immer vehement von sich gewiesen, dass er es war.“ Auch Hannas Familie tue ihm leid, habe der Angeklagte einmal gesagt. Dem „Knast-Zeugen“, dem Sebastian T. in der U-Haft die Tat angeblich gestand, glaubt er nicht. Ein „Sprüchemacher und Wichtigtuer“ sei das gewesen. Auch ein Glaubwürdigkeitsgutachter unterstellte dem Zeugen ja vorige Woche, er habe nicht die Wahrheit gesagt.
Vorbericht
Im Mord-Prozess gegen Sebastian T. geht es jetzt an die verschiedensten Zeugen: Während sich die vergangenen Prozesstage um den Hauptbelastungszeugen aus der Untersuchungshaft drehten, dürfte es ab dem heutigen Montag (20. Oktober) wieder abwechslungsreicher werden. Erwartet wird heute ein Arbeitskollege des Angeklagten, Zeugen aus der Umgebung des Aschauer Clubs „Eiskeller“ aus der Nacht auf 3. Oktober 2022 und weitere Mithäftlinge von Sebastian T. Der Prozess am Amtsgericht Laufen beginnt um 9.30 Uhr.
Die turbulenten letzten Verhandlungstage im „Hanna-Prozess“
Über den „Knast-Zeugen“, dem Sebastian T. in der U-Haft in Traunstein angeblich die Tat gegen Hanna W. gestand, hat zuletzt ein Glaubwürdigkeitsgutachter geurteilt. Er meint: Seine Geschichte dürfte erfunden sein. Umso gewichtiger, weil sich der Urteilsspruch im ersten Prozess im Wesentlichen auf den „Knast-Zeugen“ stützte. Die Nebenklage - also Hannas Eltern mit Rechtsanwalt Walter Holderle - zog sich kurz zuvor schon vom Prozess zurück. Holderle meint, das Gericht habe den Verteidigern von Sebastian T. mit ihrer Selbstdarstellung inzwischen die Verhandlungsführung überlassen.
Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung angesetzt. Der Auftakt zur Neuauflage des „Hanna-Prozesses“ war am 29. September. Die Anklage lautet nach wie vor auf Mord. Das Urteil könnte nach jetziger Planung am 19. Dezember fallen. Die Verteidiger meinen, Hanna W. wäre in der Nacht auf 3. Oktober 2022 durch einen Unfall im reißenden Bärbach in Aschau gelandet und hätte sich so die tödlichen Verletzungen zugezogen.
Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung: Sebastian T. tötete die junge Frau, damals 23, nach ihrem Besuch im Club „Eiskeller“ und warf sie in den Bach. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. rosenheim24.de wird wieder aktuell vom Laufener Amtsgericht berichten. (xe)