Prozess um Tod von Hanna aus Aschau
„Knast-Zeuge“ in Schieflage: Die Zweifel am Haupt-Belastungszeugen werden größer und größer
Laufen/Aschau i. Chiemgau – Der neue Prozess gegen Sebastian T. rollt den Fall Hanna W. wieder ganz von vorne auf. Am dritten Verhandlungstag in Laufen wurden zahlreiche Zeugen vor Gericht erwartet - auch der bisherige Hauptbelastungszeuge war geladen...
Update, 17.16 Uhr - Die Zweifel am Haupt-Belastungszeugen werden größer und größer
Richterin Will zieht ein Zwischenfazit: „Ein paar Sachen stimmen da nicht überein“, sagt sie, nachdem der Hauptbelastungszeuge rund anderthalb Stunden befragt wurde. Je länger das Gericht den „Knast-Zeugen“ befragt, umso mehr Widersprüche tun sich in seiner Aussage auf. Früher meinte er, Sebastian T. hätte beim Geständnis im Gefängnis keinen Gips an der Hand getragen, heute ist er anderer Meinung. Außerdem erzählte er damals, er habe nach dem Geständnis T.s mehrfach zur Tat nachgefragt. Auch hier ist er heute anderer Meinung. Auch hatte er weiterhin gemeint, er habe Sebastian T. nach seinem Geständnis schockiert aus der Zelle hinausgeschickt, heute sieht er auch das anders.
Immer wieder zitiert Richterin Will die alten Aussagen des „Knast-Zeugen“ aus den Akten und vergleicht sie mit der heutigen. „Haben Sie eine Erklärung für diese Widersprüche?“ - „Durch die zeitliche Distanz“ – „Aber die ändert an der Wahrheit nichts“, so ein Zwiegespräch zwischen Richterin und Zeuge. Ja, im Wesentlichen beschuldigt er Sebastian T. erneut. Er habe ihm in der U-Haft die Tat gestanden. Aber die Widersprüche in den Details werden mehr und mehr. Man merkt, wie die Zweifel beim Gericht wachsen. „Ich bin extrem angespannt. Ich bekomme in der Haft Morddrohungen, weil ich die Aussage gemacht habe“, entschuldigt sich der 25-Jährige.
Auch zwei Gutachter sitzen im Gerichtssaal: Max Steller und Michael Soyka. Sie sind eigens für den „Knast-Zeugen“ gekommen, um seine heutige Aussage und seine Psyche zu bewerten. Alles dreht sich um die Frage: Kann man ihm glauben? Dabei war die Verteidigung mit den Anwälten Regina Rick und Yves Georg noch gar nicht an der Reihe, um den Zeugen in die Mangel zu nehmen. Verteidiger Georg sagt: „Reicht es den Sachverständigen vielleicht schon, um zu einer vorläufigen Einschätzung zu kommen?“ Dann würden sie auf die Befragung verzichten.
Das Glaubwürdigkeitsgutachten über den „Knast-Zeugen“ steht erst am Montag auf dem Programm. Aber Max Steller sagt jetzt schon: „Meine Zweifel haben sich verstärkt“. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sebastian T. noch einmal wegen Mordes verurteilt wird, dürften sich an diesem Prozesstag also kaum erhöht haben. Für heute ist der Prozess unterbrochen. Am morgigen Donnerstag (9. Oktober) wird ab 9.30 Uhr fortgesetzt.
Update, 14.58 Uhr - Hängt er Sebastian T. wieder hin? Das sagt der „Knast-Zeuge“ diesmal
Der Knast-Zeuge bleibt bei seiner alten Aussage: Etwa an Weihnachten 2022 habe ihm Sebastian T. im Gefängnis den Mord an Hanna W. gestanden. Damit beschuldigt er ihn wieder schwer. Nach dem Morgenspaziergang im Hof seien die beide in die Zelle des Zeugen gegangen. Man war allein, spielte Watten. Bisher habe ihm Sebastian T. immer wieder gesagt, er habe mit dem Mord an Hanna W. nichts zu tun und dass es nicht mal DNA-Spuren gebe. Doch plötzlich habe er erzählt: Er habe Hanna in dieser Nacht gesehen und „aus sexuellem Hintergrund“ bewusstlos geschlagen und sie in den „Fluss“ geworfen.
Immer wieder lässt sich Richterin Will die Geschichte von dem 25-Jährigen erzählen und hakt nach. Wortwörtlich habe Sebastian T. „aus sexuellem Hintergrund“ gesagt. Nachgefragt habe er nicht mehr, auch nicht in den folgenden Tagen. Warum? „Ich wollte bissl auf Abstand zu ihm gehen, nachdem ich das erfahren hab.“ Weitererzählt habe er es auch nicht, „weil im Knast hängt man niemanden hin“. Zehn Monate später wechselte der „Knast-Zeuge“ von der JVA Traunstein nach Bernau. Dann sah er im Fernsehen, wie der Prozess gegen Sebastian T. begann – und plötzlich dachte er um.
„Da ist wieder alles hochgekommen.“ Also habe er seinen Anwalt Michael Vogel angerufen und ihm vom Geständnis Sebastian T.s erzählt. Ja, er habe sich eine mildere Strafe im eigenen Prozess erhofft. Aber auch, als ihm klar wurde, dass daraus nichts wird, wollte er auspacken: „Ich wollte nicht, dass er einfach so davonkommt.“ Im Laufe der Vernehmung kommt der „Knast-Zeuge“ aber immer mehr ins Grübeln, wird unsicherer – und bittet schließlich um eine kurze Pause. Die wird ihm gewährt. Denn die wirklich bohrenden Fragen, vor allem von den Verteidigern Sebastian T.s, werden noch kommen.
Update, 13.50 Uhr - Der wichtigste Zeuge wird geladen
Jetzt ist die Spannung im Laufener Amtsgericht greifbar: die Hauptbelastungszeuge wird erwartet. Alles dreht sich heute - und nicht nur heute - um ihn. Er beschuldigte Sebastian T. im ersten Prozess schwer. Beim Kartenspielen habe er ihm die Tat gestanden. Das Traunsteiner Landgericht berief sich beim Schuldspruch eindeutig auf seine Aussage. Sollte der Mann heute die Aussage verweigern oder sagt etwas anderes, dann stehen die Chancen für einen Freispruch von Sebastian T. hoch.
Er wird von der Polizei gebracht und steigt mit Fußfesseln aus. Denn der 25-Jährige sitzt wegen eines Sexualdelikts momentan selbst im Gefängnis. Begleitet wird er von seinem Anwalt Michael Vogel. Jetzt geht es an seine Aussage.
Update, 12.23 - „Frau W. hätte da gar nicht wegtreiben können“
Jetzt kommt Verteidigerin Regina Rick mit etlichen Anträgen. Einer davon soll beweisen: Eine Tat könne am angeblichen Tatort in Aschau gar nicht passiert sein. „Er bietet kaum Platz. Gegenüber im Hotel gingen noch Gäste ein und aus.“ Und an genau jener Tatort-Stelle staue sich das Wasser des Bärbachs. „Frau W. hätte da gar nicht wegtreiben können“, so Verteidigerin Rick. Ein Sachverständiger solle das nachweisen. Außerdem habe die Polizei einen Teil der Wegstrecke, die Sebastian T. in jener Nacht beim Laufen war, „erfunden“.
Und es kommen weitere Hinweise der Verteidigung: Die Geodaten von Hannas Handy seien sehr genau. Sie würden zeigen, dass ihr Weg nicht am angeblichen Tatort endete, sondern an einer anderen Stelle: hinter einem Gebüsch südlich des Parkplatzes der Kampenwandbahn. „Warum Hanna W. den Weg genommen hat, wissen wir nicht. Aber sie hatte ja nicht nur einen leichten Schwips“, so Regina Rick. Etwas über zwei Promille Alkohol dürfte die junge Aschauerin damals gehabt haben, als sie den Club „Eiskeller“ verlies.
Dann zeigt Rick Nahaufnahmen von Hannas Verletzungen auf den drei Bildschirmen im Gerichtssaal: ihr rasierter Schädel mit etlichen Kopfverletzungen. Hannas Vater ist auch heute da, er dreht sich weg, schaut in den Boden - doch schafft es dann nicht mehr lange und geht hinaus. „Am Wehrschütz bei der Oberprienmühle hat sich Hanna W. diese Kopfverletzungen zugezogen“, fährt Rick fort. Ein weiteres Gutachten soll das beweisen. Überhaupt gebe es im zwölf Kilometer langen Flusslauf eine „unendliche Anzahl an Hindernissen“.
Jetzt kommt Walter Holderle, der Anwalt von Hannas Familie. Auch er schlägt ein Gutachten vor, eines Forensikers. Hannas Kopfverletzungen könnten nicht durch das Treiben im Wasser entstanden sein. Auch die starken Einblutungen an Armen und am Rücken „sind durch ein Treiben im Fluss ausgeschlossen“, so Holderle. Er fordert: „Das Gericht soll ein neutrales Gutachten einholen.“ Wieder anders sieht es Staatsanwalt Christian Merkel: Aus seiner Sicht braucht es gar keine neuen Gutachten. Alle bisher erstellten würden reichen.
Ob bzw. welche neuen Gutachten in Auftrag gegeben werden - sie würden lange dauern und kosten viel Geld - wird Heike Will, die Vorsitzende Richterin, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Jetzt wird es dann um den Hauptbelastungszeugen aus dem ersten Verfahren gehen: den sogenannten Knast-Zeugen, dem Sebastian T. in der Untersuchungshaft in Traunstein angeblich gestand, dass er der Täter sei.
Update, 10.10 Uhr - Wohl wichtigster Zeuge im Prozess erwartet
Tag drei im Hanna-Prozess am Laufener Amtsgericht - und das Interesse ist ungebrochen: Alle Zuschauer- und Presseplätze sind besetzt. Denn heute wird der wohl wichtigste Zeuge im Prozess erwartet: Der Hauptbelastungszeuge aus der Untersuchungshaft, dem Sebastian T. die Tat gestanden haben soll. Geladen ist er jedoch erst auf 13.30 Uhr.
Derweil geht es los mit einem weiteren Beweisantrag der Verteidigung. Yves Georg will, dass ein Bericht der Bild-Zeitung vom 23. November 2022 auf den Tisch kommt. Polizisten der Rosenheimer Kripo hätten der „Bild“ schon damals gesagt, sie hätten Sebastian T. bereits „wochenlang im Visier“. Doch die ersten beiden Male, als Sebastian T. von der Polizei vernommen wurde, am 21. Oktober und am 10. November, hatte er noch den offiziellen Status als Zeuge, nicht als Verdächtiger.
Der Unterschied: Verdächtige müssen bei einer Polizeivernehmung nichts sagen, haben also andere Rechte als Zeugen. Wenn die Polizei aber bereits damals, im Oktober und November 2022 Sebastian T. verdächtigte, dürften seine Aussagen jetzt nicht mehr vor Gericht verwertet werden. In den Augen von Verteidiger Yves Georg würden Fragen wie „Welcher Typ Mädchen gefällt Ihnen denn“ das nur bestätigen. Staatsanwalt Christian Merkel schlägt vor, auch den Redakteur der Bild-Zeitung als Zeugen zu laden.
Vorbericht:
Am Mittwoch (8. Oktober) findet ab 9.30 Uhr der dritte Verhandlungstag in der Neuauflage des Prozesses gegen Sebastian T. (23) in Laufen statt. Erneut werden zahlreiche Zeugen aussagen, darunter auch Rechtsanwalt Michael Vogel, der den Hauptbelastungszeugen im ersten Prozess, Adrian M., vertrat. Der Zeuge wurde jedoch von einem Gutachter als unglaubwürdig erachtet – selbst straffällig geworden, hatte er vor Gericht bereits zuvor einmal eine Falschaussage getätigt.
Die ersten beiden Prozesstage ließen erahnen, wie detailliert das Gericht und wie kritisch Sebastian T.s Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg die Befragung der Zeugen durchführen werden. Allein die Befragung des Sachbearbeiters der Kriminalpolizei Rosenheim zog sich über zwei Tage.
Was am 3. Oktober 2022 passiert sein soll
Thematisch ging es um den letzten Abend der Medizinstudentin Hanna W. (†23), die mit vielen ihrer Freunde am 3. Oktober 2022 im Club „Eiskeller“ feierte. Auf dem Heimweg von dem Club, der nur etwa 900 Meter betrug, soll Sebastian T. die junge Frau aus sexuellen Motiven angefallen und schließlich getötet haben. Den Leichnam Hannas habe er laut Anklage in den Bärbach geworfen, der nach Aschau in die Prien mündet, aus der die junge Frau noch am selben Nachmittag tot geborgen wurde. Identifiziert wurde sie jedoch erst gegen 22:00 Uhr. Nach 22:30 Uhr wurde sie von den Eltern als vermisst gemeldet.
Im Mittelpunkt stand die nächtliche Joggingstrecke des Angeklagten sowie seine Jogging-Kleidung. Auch die Aussagen seiner guten Freundin Verena R., ihrer Mutter und Schwester, waren Gegenstand der Verhandlung. Alle belasteten Sebastian T. mit ihren Aussagen schwer.