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Alle Infos zum Ratsbegehren in Ainring

Trotz möglicher Flüchtlingsunterbringung: Bürgerentscheid zur Reha-Klinik Reiter Alm kommt

Reiter Alm in Ainring
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Visualisierung der geplanten psychosomatischen Reha-Klinik Reiter Alm

Der Anwalt des Eigentümers hatte gegenüber BGLand24.de erklärt, Flüchtlinge in der Reiter Alm am Högl unterbringen zu wollen, sollte der Investor vom Kaufvertrag zurücktreten und damit die Reha-Klinik nicht realisiert werden. Von dieser Ankündigung ließ sich der Gemeinderat Ainring jedoch nicht beirren und beschloss, den Bürgerentscheid dennoch auf den Weg zu bringen. Wer stimmberechtigt ist, über welche Frage abgestimmt wird und wie die Bürger vorab informiert werden.

Ainring – „Wir ändern unsere Haltung nicht und wollen nach wie vor unsere Bürgerinnen und Bürger befragen“, betonte Bürgermeister Martin Öttl in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend (23. Juli). Natürlich habe die Gemeinde die Presseberichterstattung verfolgt, aber es lägen weder von der Investorenfirma noch vom Eigentümer der Reiter Alm anderslautende Erkenntnisse vor. Somit wurde in der Sitzung der Beschluss gefasst, das Ratsbegehren durchzuführen.

Vor wenigen Tagen hatte der Anwalt des Eigentümers gegenüber der Presse erklärt, dass es einen Besichtigungstermin mit dem Landratsamt gebe, um zu klären, ob die Reiter Alm alternativ als Flüchtlingsunterkunft Verwendung finden könnte. Sollte nämlich der Investor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wäre das Projekt der psychosomatischen Reha-Klinik hinfällig. „Wir reden heute nicht darüber, ob das gut oder schlecht ist. Ich werde keine Diskussion zur Reiter Alm zulassen“, so Öttl in der Sitzung, an der auch zahlreiche Interessierte der Bürgerinitiative teilnahmen.

Zum Hintergrund

An der Reiter Alm soll eine psychosomatische Reha-Klinik entstehen. Im Oktober 2022 gab der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit die Zustimmung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im Januar 2023 folgte eine Infoveranstaltung. Damals wurde das Projekt den Bürgern ausführlich vorgestellt. Doch es formierte sich Widerstand. Die „Bürgerinitiative zum Schutz des Ainringer Högls“ sammelte Unterschriften. Sprecherin Gabriele Noreisch legte Bürgermeister Martin Öttl im Februar einen Bürgerantrag mit über 1500 Unterschriften gegen die geplante psychosomatische Klinik vor. Öttl schlug ein Ratsbegehren vor, damit die Bürger selbst entscheiden können.

Abstimmung am 20. Oktober 2024

Dementsprechend unaufgeregt verliefen daraufhin der Sachvortrag sowie die Wortmeldungen zum Bürgerentscheid. Die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurde als Voraussetzung bereits am 18. Juni beschlossen und ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Als Termin zur Durchführung des Bürgerentscheids ist Sonntag, der 20. Oktober, festgesetzt. Abstimmungsleiter wird der Erste Bürgermeister Martin Öttl sein.

Der Stimmzettel darf nur die Fragestellung enthalten, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Für die Entscheidung muss die Mehrheit der Stimmen mindestens 20 Prozent der 7800 stimmberechtigten Bürger betragen. Stimmberechtigt sind in diesem Fall:

  • Alle Personen, die am Tag des Bürgerentscheids Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehung aufhalten und
  • nicht durch strafrechtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Formulierung der Fragestellung

Etwas knifflig verlief jedoch der Entwurf zur Fragestellung. Zunächst hatte die Verwaltung zwei Varianten verfasst:

  1. „Sind sie dafür, dass die Gemeinde Ainring sämtliche Planungen, welche die Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm am Högl ermöglicht, stoppt?“ Diese Formulierung würde dem Bürgerantrag der Bürgerinitiative folgen. Sie wäre allerdings nur zulässig, wenn es sich um ein Bürgerbegehren handeln würde. Da jedoch die Gemeinde von sich aus ein Ratsbegehren initiiert, erklärte die Rechtsaufsichtsbehörde, dass diese Variante nicht erlaubt sei.
  2. „Sind Sie dafür, dass auf der Reiter Alm am Högl eine psychosomatische Reha-Klinik gebaut wird?“ Auch diese Fragestellung wurde als problematisch bezeichnet, da der vorhabenbezogene Bebauungsplan ein ergebnisoffenes Verfahren ist, das theoretisch auch noch scheitern könnte. Somit kann über den Bau selbst noch gar nicht entschieden werden.

In Absprache mit der Bürgerinitiative und der Rechtsaufsicht hat die Gemeinde schließlich folgende Formulierung festgelegt:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde sämtliche Planungen für eine psychosomatische Reha-Klinik auf der Reiter Alm am Högl weiterführt?

Fragestellung des Bürgerentscheids

So werden die Bürger informiert

Mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürger auch über den Gegenstand der Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet. Die kommende Ausgabe der Gemeindezeitung wird grundsätzliche Informationen zum Bürgerentscheid enthalten.

Zudem erhält die Bürgerinitiative darin zwei Seiten, um ihre Auffassung kundzutun. Auf ebenfalls zwei Seiten wird die Gemeinde gemeinsam mit dem Vorhabensträger und dem Eigentümer die Entscheidungsgründe des Gemeinderats darlegen. Zusätzlich werden sämtliche Unterlagen wie Planentwürfe, Begründung, Umweltbericht und Gutachten auf der Website der Gemeinde einsehbar sein.

Erneuter Widerstand, wenn es an den Bau geht?

Sven Kluba (CSU) bedankte sich dafür, dass man bei der Formulierung der Fragestellung aufeinander zugegangen sei. Da lediglich über die Fortsetzung der Planung abgestimmt werden kann, erkundigte er sich zudem, ob noch einmal ein Bürgerbegehren kommen könne, wenn es an den Bau gehe. Bauamtsleiter Thomas Fuchs verwies darauf, dass über dieselbe Sache innerhalb eines Jahres nur einmal entschieden werden könne. Das Thema könnte somit zwar später noch einmal aufkommen, „wir haben aber solche Signale nicht“, so Fuchs.

Bernhard Dusch (CSU) wollte wissen, was wäre, wenn die zwei Seiten in der Gemeindezeitung nicht genutzt werden. Öttl: „Ich würde beiden die Chance geben. Wenn nicht, …“ - „selbst schuld“, antworteten gleich mehrere Gemeinderatsmitglieder. „Eine informierende Grundlage ist entscheidend. Ich bin guter Dinge, dass wir das abgestimmt kriegen“, versicherte Fuchs. (mf)

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