Verloren im Schatten der eigenen Legende
Zwischen Krebs und Anklage: Starkoch Alfons Schuhbeck kämpft erneut vor Gericht
Er bekochte die Queen, die Beatles – und den FC Bayern. Doch der tiefe Fall des Starkochs Alfons Schuhbeck geht weiter: Nach seiner Haft wegen Steuerhinterziehung steht er nun erneut vor Gericht. Die neuen Vorwürfe wiegen schwer – es geht um Corona-Hilfen, betrogene Gläubiger und ein Leben zwischen Glanz, Schuld und Krankheit.
München – Die Liste der Vorwürfe ist lang, die Ermittlungsakten füllen 45 Bände – und trotzdem war zuletzt unklar, ob es überhaupt zu einem Prozess kommen würde. Nun beginnt vor dem Landgericht München I ein neues Kapitel im juristischen Drama um Starkoch Alfons Schuhbeck. Es geht um Subventionsbetrug, Insolvenzverschleppung und versuchten Betrug. Nach dem tiefen Fall des einst gefeierten TV-Kochs steht erneut ein Stück seiner Vergangenheit auf dem Prüfstand – und mit ihm die Frage, ob ein Comeback überhaupt noch denkbar ist.
Alfons Schuhbeck: Corona-Hilfen erschlichen, Insolvenzen verschleppt?
Schuhbeck, der vor eineinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden war, war bereits in der JVA Landsberg und später in einer Außenstelle in Rothenfeld inhaftiert. Doch seit mehreren Monaten ist die Vollstreckung der Strafe ausgesetzt – laut Medienberichten wegen einer Krebserkrankung. Öffentliche Aussagen zu seinem Zustand gibt es seit Monaten nicht mehr. Auch in seinem neuen Prozess wird er nicht aus der Haft vorgeführt. Die Verhandlung am Landgericht läuft trotzdem – getrennt vom laufenden Strafvollzug.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 76-Jährigen in der neuen Anklage unter anderem Subventionsbetrug in 19 Fällen, Insolvenzverschleppung in neun Fällen sowie (versuchten) Betrug in neun weiteren Fällen vor. Schuhbeck soll während der Corona-Pandemie unter anderem unrechtmäßig Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 460.000 Euro beantragt und erhalten haben. Dafür soll er wissentlich falsche Angaben gemacht haben, um die finanziellen Probleme seiner Firmen abzufedern – und sich so eine neue Einnahmequelle „von einigem Gewicht“ zu verschaffen.
Außerdem geht es um die Insolvenz mehrerer seiner Unternehmen. Für neun Gesellschaften habe Schuhbeck demnach keinen oder zu spät einen Insolvenzantrag gestellt, obwohl diese längst zahlungsunfähig gewesen seien. Gläubiger, Geschäftspartner – und mindestens ein weiteres Unternehmen – seien dadurch in Mitleidenschaft gezogen worden.
Der einstige Gastro-König Alfons Schuhbeck fällt tief
Noch vor wenigen Jahren gehörte Alfons Schuhbeck zur absoluten Spitzenriege der deutschen Kulinarik. Er bekochte die Queen, die Beatles, Chaplin – und regelmäßig den FC Bayern. In München war sein Name ein Synonym für feinste Küche, Prominenz und Erfolg. Drei Restaurants, ein Catering-Service, ein Gewürz-Imperium, Fernsehshows, Bücher, Bühnenauftritte – Schuhbeck war omnipräsent. Er arbeitete nach eigenen Angaben 19 Stunden täglich – bis das Konstrukt ins Wanken geriet.
2019 kam die Insolvenz seiner Münchner Lokale, wenig später eröffnete das Amtsgericht auch ein Insolvenzverfahren gegen ihn persönlich. Was folgte, war ein Prozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Schuhbeck hatte über Jahre mithilfe eines eigens programmierten Kassensystems Geld aus seinen Betrieben verschwinden lassen – mehr als 1000 Mal griff er laut Urteil in die Kasse. Das Gericht sprach ihn 2022 schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von über drei Jahren.
Schuhbeck: „Ich habe allen etwas vorgemacht“
Im ersten Prozess zeigte sich der Starkoch reumütig. Er habe versagt, weil er nicht habe wahrhaben wollen, dass er unternehmerisch gescheitert sei. „Ich habe allen etwas vorgemacht“, sagte Schuhbeck damals. Es sei ihm schwergefallen, Hilfe zu suchen. „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun.“ Heute steht er erneut vor Gericht – dieses Mal geht es nicht um Steuervergehen, sondern um staatliche Hilfen, Gläubigerinteressen und die Frage: Wie tief sitzt der Fall wirklich?
Die Verteidigung hatte bereits im Vorjahr angekündigt, die Vorwürfe zurückweisen zu wollen. Es gehe um wirtschaftliche Aspekte der jüngeren Vergangenheit, nicht um eine kriminelle Absicht, so die Anwälte. Man wolle sich im Prozess zu den einzelnen Punkten äußern, aber nicht über die Öffentlichkeit.
Urteil Mitte Juli erwartet
Für den neuen Prozess sind vorerst vier Verhandlungstage angesetzt. Bereits am 14. Juli könnte das Urteil gesprochen werden – falls es nicht durch neue Erkenntnisse oder eine weitere Erkrankung verschoben wird.
Was auch immer am Ende dieses Verfahrens steht: Für Alfons Schuhbeck geht es längst nicht mehr nur um rechtliche Konsequenzen. Es geht um das Vermächtnis eines Mannes, der einst zur Elite der Kulinarik gehörte – und heute um den letzten Rest seiner Reputation kämpft. (fgr)