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Es wurden ihm bereits alle Hafterleichterungen gestrichen

Betrug, Veruntreuung, Verschleppung: Starkoch Alfons Schuhbeck erneut in 516 Fällen angeklagt

Alfons Schuhbeck bei seiner Teatro Moonia Dinnershow Premiere am 3.11.2022 in München.
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Alfons Schuhbeck bei seiner Teatro Moonia Dinnershow Premiere am 3.11.2022 in München.

Für Starkoch Alfons Schuhbeck kommt es immer dicker. Vor kurzem wurde bekannt, dass seine Hafterleichterungen komplett gestrichen wurden - wegen der neuen Ermittlungen gegen ihn. Nun hat die Staatsanwaltschaft München I gegen den in Haft sitzenden Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug und anderer Vergehen erneut Anklage erhoben.

Lesen Sie auch: Zwischen Krebs und Anklage: Starkoch Alfons Schuhbeck kämpft erneut vor Gericht

München - Die Staatsanwaltschaft München I hat mit Anklageschrift vom 14. Oktober Anklage wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung in neun Fällen, des Betruges in vier Fällen, des versuchten Betruges in fünf Fällen, des Subventionsbetruges in neunzehn Fällen, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 479 Fällen u.a. zum Landgericht München I - 12. Wirtschaftsstrafkammer - gegen den Angeschuldigten Alfons Schuhbeck erhoben.

Der Angeschuldigte wurde bereits zuvor in einem anderen Verfahren mit Urteil des Landgerichtes München I vom 27. Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten rechtskräftig (seit 14. Juni 2023) verurteilt und befindet sich seit dem 23. August 2023 in Strafhaft.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von folgenden, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalten aus:

Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I im Wortlaut:

Der Angeschuldigte war Koch, Kochbuchautor, Gastwirt, Fernsehkoch und Unternehmer. In dieser Funktion baute er über Jahre hinweg eine Unternehmensgruppe auf, die in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen, insbesondere der Gastronomie tätig war. Für neun dieser von ihm vertretenen Unternehmen stellte der Angeschuldigte die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war.

Hinsichtlich mehrerer Unternehmen beantragte er jeweils sog. Coronasoforthilfe, sog. November- und Dezemberhilfe, sowie Überbrückungshilfen II und III. Er machte dabei wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen großen Ausmaßes zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen. Die ausgezahlten Hilfen verwendete der Angeschuldigte nicht wie vorgegeben zielgerichtet für betriebliche Zwecke der jeweils antragstellenden Unternehmen, sondern überwies einen Großteil der Beträge an andere seiner Gesellschaften oder bediente deren Verbindlichkeiten.

Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatvorwurf des Subventionsbetruges in neunzehn Fällen. In vier Fällen war zwar der Tatbestand des Subventionsbetruges nicht erfüllt, jedoch der Tatbestand des Betruges, in fünf weiteren Fällen, in denen die Hilfen nicht ausbezahlt wurden, der Tatbestand des versuchten Betruges.

Der Angeschuldigte beschäftigte für die genannten Gesellschaften fortlaufend Arbeitnehmer. Als Geschäftsführer war er verpflichtet, deren Beitragsanteile zusammen mit dem Arbeitgeberanteil monatlich an die zum Einzug berechtigten gesetzlichen Krankenkassen abzuführen. Aufgrund eines jeweils neu gefassten Tatentschlusses kam der Angeschuldigte dieser Verpflichtung jeweils nicht nach, sondern führte in 212 Fällen rund 260.000 Euro nicht und in 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht an die gesetzlichen Krankenkassen ab.

Durch die teilweise bereits seit 2017 bestehende Zahlungsunfähigkeit der von dem Angeschuldigten vertretenen Gesellschaften wurden zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt, indem sie mit den Gesellschaften auf Gegenleistung basierende Verträge abschlossen und Leistungen erbrachten, jedoch die Gegenleistung von Seiten der Gesellschaften ausblieb. Mindestens ein Unternehmen musste daher selbst Insolvenzantrag stellen. Zahlreiche ehemalige Gläubiger sehen sich nunmehr mit erheblichen Anfechtungsforderungen von Seiten des Insolvenzverwalters konfrontiert, sofern sie Zahlungen durch den Angeschuldigten zu Zeitpunkten erhalten haben, zu denen die von ihm vertretenen Gesellschaften bereits zahlungsunfähig waren.

Durch den unberechtigten Bezug von Coronahilfen und anderen Subventionen (in Höhe von rund 460.000 Euro) wurde die öffentliche Hand erheblich geschädigt, durch die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen die Krankenkassen ebenso wie die Arbeitnehmer. Die sehr umfangreichen und aufwändigen Ermittlungen, die Ende 2021 begannen, wurden von einer auf Wirtschaftsstraftaten, insbesondere Insolvenzstraftaten und (Corona-)Subventionsbetrug spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft München I geführt.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden u. a. anhand der Insolvenztabellen die 80 Gläubiger mit den höchsten Forderungen sowie das Finanzamt und die Landeshauptstadt München angeschrieben und um Auskunft betreffend die Forderungen ersucht. Ferner wurden Bankauskünfte zu sämtlichen Bankkonten aller elf Gesellschaften des Angeschuldigten ab dem Jahr 2017 erholt und ausgewertet, dies betraf rund 50 Konten. Die Ermittlungsakten haben einen Umfang von rund 45 Bänden, die Anklageschrift umfasst 124 Seiten.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung wird die zuständige 12. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I entscheiden. (Pressemitteilung Staatsanwaltschaft München I)

Alle Hafterleichterungen gestrichen

Im vergangenen Jahr hatte Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Das Landgericht München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. 

Zunächst saß Schuhbeck in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech ein und inzwischen in einer Außenstelle der JVA im Andechser Ortsteil Rothenfeld. Die „Bild“ berichtete damals auch, Schuhbeck bekomme Freigang und dürfe die JVA zeitweise verlassen. Anfang Juni habe er sogar zwei Nächte in seiner Wohnung am Münchner Platzl verbringen dürfen.

Doch nun hat sich die Situation wieder geändert - wegen der aktuellen Ermittlungen. Schuhbeck sollen alle Erleichterungen gestrichen worden sein. (mz)

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