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Nicht alles ist erlaubt

Was darf die Polizei bei Kontrollen? Experte klärt über die Rechte von Autofahrern auf.

Welche Handlungen sind der Polizei bei einer Straßenkontrolle erlaubt? Ein Jurist erläutert die Rechte, die Autofahrer besitzen.

Das richtige Verhalten bei einer Polizeikontrolle kann über die rechtlichen Konsequenzen entscheiden. Zahlreiche Verkehrsteilnehmer begehen jedoch aus mangelnder Kenntnis oder Anspannung gravierende Fehler. Ein Verkehrsanwalt erläutert jetzt die wesentlichen Verhaltensregeln und Rechte.

„Unverzüglich unter Beachtung der Verkehrsverhältnisse anhalten und rechts ranfahren“, betont der Jurist Uwe Lenhart gegenüber der Bild. Diese Grundregel hat oberste Priorität. Die Missachtung polizeilicher Haltezeichen wird mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Nach erfolgtem Stopp empfiehlt sich, ruhig im Fahrzeug zu verharren und weitere Anweisungen abzuwarten.

Darf die Polizei Ihr Auto durchsuchen? Diese Regeln gelten

In Bezug auf Fahrzeugdurchsuchungen verfügen Autofahrer über eindeutige Rechte: „Grundsätzlich darf die Polizei ein Auto nicht ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, erläutert Lenhart. Ausschließlich bei akuter Gefährdung sowie im Rahmen regulärer Fahrzeug- und Grenzkontrollen bestehen Ausnahmeregelungen.

Auch die Polizei muss sich bei einer Kontrolle an Regeln halten.

Die Polizeibeamten verfügen jedoch über spezielle Methoden, um dennoch Einblick in den Kofferraum zu erlangen. Die Kontrolle von Mobiltelefonen ist den Beamten ausschließlich bei begründetem Verdacht – zum Beispiel auf die Nutzung einer Radarwarn-App – gestattet. Zur Entsperrung des Smartphones können Autofahrer nicht verpflichtet werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Polizei kann Tests verlangen – aber nicht erzwingen

Von zentraler Bedeutung ist: „Man ist weder verpflichtet noch kann man zu Tests zur Fahrtüchtigkeit gezwungen werden“, unterstreicht der Anwalt. Der Experte empfiehlt sogar, solche Tests abzulehnen, um ungünstige Interpretationen zu verhindern. Zudem rät der Fachmann, bei jeder Kontrolle auf die Aushändigung eines Protokolls zu bestehen. „Es enthält wichtige Informationen wie die zuständige Polizeidienststelle und das Aktenzeichen“, führt der Verkehrsrechtler aus. Eine Unterschrift muss dabei nicht geleistet werden.

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Einzelne Aussagen können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer eine Geschwindigkeitsübertretung mit Zeitnot begründet, muss mit der doppelten Geldbuße rechnen. Als besonders problematisch gelten Eingeständnisse zu Sekundenschlaf oder der Einnahme von Medikamenten – diese können eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Bei manchen Fragen ist ein einfaches Nein die empfehlenswerte Antwort.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/Imago

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