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Ruhe bewahren

Achtung, Polizeikontrolle: So reagieren Sie als Autofahrer richtig und vermeiden Ärger

Polizeikontrollen können nervenaufreibend sein, selbst wenn man nichts zu verbergen hat. Erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren und welche Rechte Sie haben.

Geraten Verkehrsteilnehmer in eine Polizeikontrolle, reagieren sie gänzlich unterschiedlich: Manche bleiben völlig unbeeindruckt, andere verspüren ein mulmiges Gefühl im Bauch – selbst, wenn sie nichts Unrechtes getan haben. Einige verlieren komplett die Nerven – wie es vor einiger Zeit bei einer Audi-Fahrerin der Fall war. Letzteres ist natürlich nicht ratsam. Aber wie verhält man sich korrekt bei einer Polizeikontrolle – und welche Vorschriften müssen die Beamten einhalten?

Richtige Verhaltensweise bei einer Polizeikontrolle als Autofahrer

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Polizeikontrollen: die stationäre und die mobile Kontrolle. Bei der stationären Kontrolle wird man in der Regel direkt von der Polizei zu einem Halteplatz geleitet, während die mobile Kontrolle (also im fließenden Verkehr) etwas anders abläuft. Wichtig zu beachten: Selbst wenn ein Blaulicht vor einem oder im Rückspiegel erscheint, begleitet vom leuchtenden Schriftzug „Stopp! Polizei“, sollte man nicht sofort eine Vollbremsung einleiten. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und bei der nächsten Gelegenheit anzuhalten und dies den Beamten durch langsames Fahren und Blinken zu signalisieren.

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Pflicht zur Angabe der Personalien bei einer Polizeikontrolle

Wer die Anweisung, einem Polizeifahrzeug zu folgen, missachtet, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Automobilclub empfiehlt Autofahrern, sich stets so zu verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen – zum Beispiel, indem sie bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto warten, bis der Beamte den Fahrer anspricht. Es ist sicherlich kein Fehler, den Polizisten gegenüber immer ruhig, höflich und freundlich zu bleiben.

Bei einer Polizeikontrolle sollten Autofahrer immer die Ruhe bewahren. (Symbolbild)

Autofahrer sind verpflichtet, ihre Personalien gegenüber der Polizei anzugeben, wenn sie dazu aufgefordert werden. Auch Fahrzeugpapiere und Führerschein müssen vorgelegt werden. Gegenstände, die im Auto mitgeführt werden müssen – wie etwa Warndreieck, Verbandskasten oder Warnwesten – müssen ebenfalls auf Verlangen gezeigt werden.

Spektakuläre Streifenwagen: Die coolsten Polizeiautos aus aller Welt

Alpine A110 S der Gendarmerie
Platz 12 – Alpine A110 (Frankreich): Hinter das Lenkrad der Alpine A110 würden sich wohl viele Polizisten gerne setzen – 26 Exemplare des Mittelmotor-Sportlers hat das französische Innenministerium im Jahr 2021 bestellt. Fahren dürfen den Flitzer mit der schicken Lackierung aber nur die Kollegen der schnellen Eingreiftruppe „équipes rapides d’intervention“. Unter dem „Gendarmerie“-Schriftzug findet sich übrigens das „Motto“ der französischen Polizei: „Notre engagement, votre sécurité“ – etwas frei übersetzt heißt das soviel wie „unser Einsatz dient Ihrer Sicherheit“.  © Sebastian Geisler/Imago
Ein Audi R8 der Polizei von Dubai
Platz 11 – Audi R8 (Dubai): Die Polizei in Dubai ist für ihre spektakulären Streifenwagen weltweit bekannt. Auch ein Audi R8 der zweiten Generation gehört zum Fuhrpark des Emirats. Der Zehnzylinder des Ingolstädter Boliden leistet mindestens 540 PS, in stärkeren Varianten sogar mehr als 600 PS. Trotzdem ist der R8 unter all den exotischen Supersportwagen in Dubai schon fast nichts besonders mehr. © ZUMA Press/Imago
Ein Toyota Crown der japanischen Polizei
Platz 10 – Toyota Crown (Japan): Andere Länder, andere Polizeiautos: In Japan kommt bei den Beamten unter anderem der Toyota Crown zum Einsatz. Hierzulande kennt die Limousine kaum jemand, denn in Europa war dem Crown kein Erfolg beschieden – weshalb er wieder vom Markt verschwand. Mit den steil designten Polizei-Supersportwagen anderer Länder kann der Japaner natürlich nicht mithalten – aber seine sehr elegante Lackierung macht das locker wieder wett. © Sven Simon/Imago
Ein BMW i3 Streifenwagen der Polizei in München
Platz 9 – BMW i3 (Deutschland): Ein BMW i3 in Polizeilackierung? Das gab es hierzulande ab dem Jahr 2015. In mehreren Städten (wie hier in München) wurde getestet, ob der bayerische Stromer als Streifenwagen taugt. Doch bei den Beamten fiel der i3 am Ende durch. Gründe sollen vor allem der zu geringe Platz im Innenraum sowie die niedrige Reichweite von nur rund 160 Kilometern gewesen sein. © Smith/Imago
Ein Lamborghini Gallardo der italienischen Polizei
Platz 8 – Lamborghini Gallardo (Italien): Nicht nur in Dubai sind exotische Supersportler im Dienste der Polizei unterwegs – auch in Italien. Bereits im Jahr 2004 bereicherte ein bis zu 300 km/h schneller Lamborghini Gallardo den Fuhrpark der „Polizia“. Selbstverständlich ausgerüstet mit Blaulicht und Sirene. © eyevisto/Imago
Ein Lamborghini Huracan der italienischen Polizei
Platz 7 – Lamborghini Huracan (Italien): Der Gallardo ist inzwischen schon etwas in die Jahre gekommen, weshalb mit einem neueren Modell nachgelegt wurde. Seit 2017 bereichert auch ein Lamborghini Huracan den Fuhrpark der italienischen Polizei. Unter anderem wird der Supersportler für Organtransporte eingesetzt. Und für solch eiliges Gut ist es sicherlich der richtige Wagen: Mindestens 580 PS leistet der verbaute V10 – das reicht locker für Geschwindigkeiten jenseits der 300 km/h. © Independent Photo Agency/Imago
Ein Porsche 924 in Polizei-Lackierung
Platz 6 – Porsche 924 (Deutschland): Keine Frage: Dieser Porsche 924 ist nicht mehr im Dienst – war er aber tatsächlich einmal. Anfang der 1980er-Jahre setzte Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg den Stuttgarter Sportwagen ein. Zuvor war der 924 auch von Beamten in anderen Bundesländern getestet worden. Witzig wirkt aus heutiger Sicht vor allem das am linken Seitenfenster montierte Blaulicht.  © Revierfoto/Imago
Ein Bentley Continental GT der Polizei von Dubai
Platz 5 – Bentley Continental GT (Dubai): Ein Bentley Continental GT als Streifenwagen? Gibt’s! Natürlich in Dubai, wo bekanntermaßen eine ganze Flotte an Supersportwagen im Polizeidienst unterwegs ist. Nur wenige Temposünder dürften diesem W12-Boliden entkommen: Seine 575 PS beschleunigen den Briten auf bis zu 320 km/h. © Jan Huebner/Imago
Ein Tesla Model X der schweizer Polizei
Platz 4 – Tesla Model X (Schweiz): In Basel entschied man sich schon relativ früh für den Einsatz von Elektroautos im Polizeidienst: Bereits im Jahr 2018 wurden mehrere Tesla Model X angeschafft. Für Schlagzeilen sorgte allerdings vor allem eine Panne im Jahr 2022: Als Beamte mit dem Wagen einen Radler stellen wollten, blockierten die Türen – die Polizisten waren in dem Tesla gefangen. © Geisser/Imago
Ein Maserati der Polizei von Abu Dhabi
Platz 3 – Maserati GranTurismo (Abu Dhabi): Wer an ein Polizeiauto denkt, sieht vor seinem geistigen Auge vermutlich wohl keinen Maserati. Doch tatsächlich gibt es einen solchen Streifenwagen – und zwar in Abu Dhabi. Dort dürfen Polizisten mit einem Maserati GranTurismo auf Verbrecherjagd gehen – mit einer Leistung von mindestens 405 PS: © Imaginechina/Imago
Ein Ferrari FF der Polizei von Dubai
Platz 2 – Ferrari FF (Dubai): Spritverbrauch spielt im Emirat Dubai keine wirklich große Rolle – deswegen gehört natürlich auch ein Ferrari zum Polizei-Fuhrpark. Der FF mobilisiert aus seinem V12-Motor stabile 660 PS – und ist maximal 335 km/h schnell. Bei einer Verfolgungsjagd hat der Gegner also wohl kaum eine Chance. © Jan Huebner/Imago
Ein Ferrari der tschechischen Polizei
Platz 1 – Ferrari 458 Italia (Tschechien): Was ist billiger als kaufen? Richtig: Beschlagnahmen. Die tschechische Polizei hat Kriminellen einen Ferrari 458 Italia abgenommen – und kurzerhand zum Polizeiauto umgerüstet. Unter anderem soll der italienische Supersportler für die Jagd auf Autobahn-Temposünder eingesetzt werden. Neu kostete der 458 Italia mindestens rund 200.000 Euro – deshalb dürfen sich auch angeblich nur speziell ausgebildete Beamte hinter das Lenkrad des bis zu 324 km/h schnell Boliden klemmen. © Cover-Images/Imago

Im Zweifelsfall sollten Verkehrsteilnehmer bei bestimmten Fragen besser schweigen

Über die Angaben zur Person hinaus sollte man sorgfältig überlegen, wie man auf Fragen der Beamten antwortet – oder ob man nicht lieber schweigt. Bestimmte Aussagen können unter Umständen als Schuldeingeständnis interpretiert werden und später zu erheblichen Problemen führen. Es könnte ratsam sein, darauf hinzuweisen, dass man zunächst rechtlichen Rat einholen möchte.

Sehr wichtig: Wenn die Polizisten den Fahrer eines Vergehens verdächtigen, müssen sie ihn in einer Belehrung auf sein Schweigerecht hinweisen. Andernfalls kann die Aussage später nicht (oder nur sehr eingeschränkt) vor Gericht verwendet werden. Ein solcher Fall ereignete sich vor einiger Zeit nach einer Unfallflucht: Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied in seinem Urteil aufgrund der fehlenden Belehrung zugunsten der mutmaßlichen Verursacherin.

Rubriklistenbild: © Sebastian Gollnow/dpa

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