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Rechte von Autofahrern
Kontrolle durch die Polizei: So verschaffen sich Beamte Zugang zum Kofferraum
Verkehrskontrollen können nervös machen. Doch was darf die Polizei wirklich? Ein Blick in den Kofferraum ist nicht immer erlaubt.
Wer in eine Verkehrskontrolle gerät, kann schnell nervös werden, obwohl es meist keinen Anlass dazu gibt. Solange man den Fahrzeugschein im Original vorzeigen kann, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge. Die Unsicherheit vieler Autofahrer resultiert oft daraus, dass sie nicht genau wissen, welche Befugnisse die Polizei bei einer Kontrolle hat.
Rechte bei Kontrollen: Wann die Polizei den Kofferraum öffnen darf
Die Polizei ist berechtigt, Fahrzeuge und deren Fahrer jederzeit auf Verkehrssicherheit zu überprüfen. Dabei können die Beamten den Fahrer auffordern, das Auto zu verlassen, um Ausweise, Fahrzeugpapiere sowie das Fahrzeug selbst, einschließlich Beleuchtung, Reifen und Plaketten, zu kontrollieren.
Ein Blick in den Kofferraum ist den Polizisten jedoch nur gestattet, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Bei „Gefahr im Verzug“ dürfen die Beamten ebenfalls den Kofferraum inspizieren, beispielsweise wenn es im Auto verdächtig nach Drogen riecht.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Autofahrer sind verpflichtet, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, da bei Missachtung Bußgelder drohen. Das Ignorieren von Anweisungen oder das Weiterfahren nach einer Aufforderung zum Anhalten kann rechtliche Konsequenzen haben. Ein solches Verhalten zieht eine Geldstrafe von 20 Euro nach sich, während bei fortgesetzter Fahrt trotz Aufforderung eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.
Die Beamten haben jedoch einen Trick parat: Sie bitten den Autofahrer, Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste vorzuzeigen, wie der ADAC erklärt. Diese Gegenstände werden meist im Kofferraum aufbewahrt, was den Polizisten einen Vorwand bietet, einen Blick ins Fahrzeuginnere zu werfen, ohne richterliche Genehmigung.