Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Rechte von Autofahrern

Warnung bei der Polizeiinspektion: Diese Frage könnte kostspielig für Sie werden

Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei ist Gelassenheit von Vorteil: Seien Sie wachsam, denn eine Irreführungsfrage könnte Sie in eine prekäre Situation bringen!

Egal ob es sich um eine alltägliche Polizeikontrolle handelt, oder ob Sie nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gestoppt werden – viele Fahrer geraten in solchen Situationen schnell in Panik. Die Anweisung, an den Straßenrand zu fahren, erfolgt und der Polizeibeamte nähert sich Ihrem Fahrzeug. Oftmals folgt die typische Frage: „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Doch wie sollte man darauf reagieren? Mit „Ja“ sollten Sie jedenfalls nicht antworten, da dies zu Ihrem Nachteil sein könnte.

Polizeibeamte stellen oft eine Falle: Schweigen ist die beste Option

Die Frage kann auch anders formuliert werden, wie zum Beispiel: „Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“ Ihre Antwort sollte jedoch stets „Nein“ lauten, selbst wenn Sie sich des Vergehens, das Ihnen die Polizei vorwirft, bewusst sind. Laut Stiftung Warentest riskieren Sie mit einem „Ja“ eine Verdoppelung der Geldstrafe. Wenn Sie nämlich zugeben, dass Sie wissen, was Sie falsch gemacht haben, würde das rechtlich bedeuten, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben.

Wer von der Polizei angehalten wird, sollte sich. nicht um Kopf und Kragen reden.

Polizeikontrolle: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten

In einem Rechtsstaat ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das bedeutet, dass ein Beschuldigter das Recht hat zu schweigen. Daher ist es besser, sich zurückzuhalten und sich nicht durch spontane Äußerungen selbst zu belasten. Für Polizeibeamte gilt: Sie müssen dem Verdächtigen vor einer Befragung mitteilen, dass er das Recht hat, sich zu äußern. Dies gilt nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten. Aussagen, die vor der Belehrung über die Rechte gemacht wurden, dürfen von Behörden und Gerichten nicht verwertet werden. Da es jedoch schwierig nachzuweisen ist, ob man die Belehrung erhalten hat oder nicht, sollten Sie mit Ihren Äußerungen vorsichtig sein.

Noch mehr spannende Autothemen finden Sie im Newsletter unseres Partners 24auto.de.

Verhalten bei einer Verkehrskontrolle: Kooperation ist wichtig

Häufig erfolgt vor der Frage nach dem Vergehen die Aufforderung: „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte“. Hier können Sie sich nicht weigern. Autofahrer sind zur Herausgabe verpflichtet. Gleiches gilt für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnadresse und Staatsangehörigkeit. Bei allen anderen Fragen sollten Sie jedoch schweigen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie folgende Tipps beherzigen:

  • Bewahren Sie Ruhe: Bleiben Sie so ruhig wie möglich. Vermeiden Sie Wutausbrüche. Wenn Sie einen Fehler gemacht haben, lässt sich das nicht mehr rückgängig machen.
  • Seien Sie freundlich: Damit erhöhen Sie die Chance, bei kleineren Ordnungswidrigkeiten nicht bestraft zu werden. Im Gegensatz zu Straftaten sind Polizeibeamte nicht verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
  • Verteidigen Sie sich: Wenn Polizisten Verkehrssünder bestrafen wollen, müssen sie sich an Recht und Gesetz halten. Strafen und Bußgelder sind nur akzeptabel, wenn sie rechtskonform und unter Einhaltung aller Regeln verhängt wurden. Polizisten dürfen zum Beispiel nicht in Ihren Kofferraum schauen. Wenn Ihnen eine größere Strafe droht, ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt hinzu, um die Rechtslage prüfen zu lassen.

Rubriklistenbild: © Depositphotos/IMAGO

Kommentare