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Nicht alles ist erlaubt

Was Sie als Autofahrer bei Polizeikontrollen wissen müssen: Experte gibt Tipps

Kann die Polizei ins Auto schauen? Und was geschieht, wenn man einen Test ablehnt? Ein Experte gibt Auskunft über die Rechte von Autofahrern bei einer Kontrolle.

Das richtige Verhalten bei einer Polizeikontrolle kann über die rechtlichen Konsequenzen entscheiden. Viele Autofahrer machen jedoch aus Unwissenheit oder Nervosität folgenschwere Fehler. Ein Verkehrsrechtsexperte hat nun die wichtigsten Verhaltensregeln und Rechte zusammengefasst.

„Unverzüglich unter Beachtung der Verkehrsverhältnisse anhalten und rechts ranfahren“, sagt Verkehrsanwalt Uwe Lenhart der Bild. Das sei die wichtigste Regel. Wer Haltezeichen ignoriert, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Nach dem Anhalten sollten Fahrer im Auto sitzen bleiben und die Anweisungen der Polizei abwarten.

Polizei darf Auto nicht einfach durchsuchen – es gibt Ausnahmen

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs haben Autofahrer klare Rechte: „Grundsätzlich darf die Polizei ein Auto nicht ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, erklärt der Experte. Ausnahmen gelten nur bei Gefahr im Verzug oder bei allgemeinen Fahrzeug- und Grenzkontrollen.

Auch die Polizei muss sich bei einer Kontrolle an Regeln halten.

Oftmals nutzen die Beamten aber einen Trick, um einen Blick in den Kofferraum werfen zu können. Auch beim Handy dürfen Beamte nur bei konkretem Verdacht, etwa auf eine Radarwarn-App, aktiv werden. Eine Entsperrung des Telefons kann nicht verlangt werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Polizei kann Autofahrer nicht zu Tests zwingen

Besonders wichtig zu wissen: „Man ist weder verpflichtet noch kann man zu Tests zur Fahrtüchtigkeit gezwungen werden“, betont Lenhart. Eine Verweigerung sei sogar empfehlenswert, um negative Schlussfolgerungen zu vermeiden. Der Experte empfiehlt außerdem, sich bei jeder Kontrolle ein Protokoll geben zu lassen. „Es enthält wichtige Informationen wie die zuständige Polizeidienststelle und das Aktenzeichen“, erklärt er. Eine Unterschrift sei dabei nicht verpflichtend.

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Bestimmte Äußerungen können schwerwiegende Folgen haben. Die Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Zeitdruck führt zur Verdoppelung des Bußgelds. Besonders kritisch sind Aussagen zu Sekundenschlaf oder Medikamenteneinnahme – sie können eine MPU oder den Führerscheinentzug nach sich ziehen. Auf bestimme Fragen sollten Sie daher mit Nein antworten.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/Imago

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