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Nicht alles ist erlaubt
Was Sie als Autofahrer bei Polizeikontrollen wissen müssen: Experte gibt Tipps
Kann die Polizei ins Auto schauen? Und was geschieht, wenn man einen Test ablehnt? Ein Experte gibt Auskunft über die Rechte von Autofahrern bei einer Kontrolle.
Das richtige Verhalten bei einer Polizeikontrolle kann über die rechtlichen Konsequenzen entscheiden. Viele Autofahrer machen jedoch aus Unwissenheit oder Nervosität folgenschwere Fehler. Ein Verkehrsrechtsexperte hat nun die wichtigsten Verhaltensregeln und Rechte zusammengefasst.
„Unverzüglich unter Beachtung der Verkehrsverhältnisse anhalten und rechts ranfahren“, sagt Verkehrsanwalt Uwe Lenhart der Bild. Das sei die wichtigste Regel. Wer Haltezeichen ignoriert, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Nach dem Anhalten sollten Fahrer im Auto sitzen bleiben und die Anweisungen der Polizei abwarten.
Polizei darf Auto nicht einfach durchsuchen – es gibt Ausnahmen
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs haben Autofahrer klare Rechte: „Grundsätzlich darf die Polizei ein Auto nicht ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, erklärt der Experte. Ausnahmen gelten nur bei Gefahr im Verzug oder bei allgemeinen Fahrzeug- und Grenzkontrollen.
Besonders wichtig zu wissen: „Man ist weder verpflichtet noch kann man zu Tests zur Fahrtüchtigkeit gezwungen werden“, betont Lenhart. Eine Verweigerung sei sogar empfehlenswert, um negative Schlussfolgerungen zu vermeiden. Der Experte empfiehlt außerdem, sich bei jeder Kontrolle ein Protokoll geben zu lassen. „Es enthält wichtige Informationen wie die zuständige Polizeidienststelle und das Aktenzeichen“, erklärt er. Eine Unterschrift sei dabei nicht verpflichtend.
Bestimmte Äußerungen können schwerwiegende Folgen haben. Die Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Zeitdruck führt zur Verdoppelung des Bußgelds. Besonders kritisch sind Aussagen zu Sekundenschlaf oder Medikamenteneinnahme – sie können eine MPU oder den Führerscheinentzug nach sich ziehen. Auf bestimme Fragen sollten Sie daher mit Nein antworten.