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Für Privatpersonen

Gelbes Kennzeichen: Wie lange man es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darf

Zulassungsstellen geben auch gelbe Nummernschilder aus – sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Im Gegensatz zu roten Nummernschildern sind sie für Privatpersonen gedacht.

Jedes Auto braucht ein Kennzeichen – zumindest, wenn man damit auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte. Der ein oder andere legt großen Wert auf ein Wunschkennzeichen, das für eine kleine Gebühr erhältlich ist – wobei nicht jede Buchstabenkombination auf dem Nummernschild erlaubt ist. Für Oldtimer-Fahrer gibt es die Möglichkeit, ein H-Kennzeichen zu beantragen, Elektromobile haben ein E-Kennzeichen. Es werden aber beispielsweise auch grüne Kennzeichen ausgegeben, für Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge tragen. Und dann gibt es gelbe Kennzeichen. Für welchen Fall sind diese gedacht?

Gelbes Kennzeichen: So lange darf man es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen

Bei den gelben Nummernschildern handelt es sich um Kurzzeitkennzeichen. Sie ermöglichen für Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Autos – und zwar für Privatpersonen. Rote Kennzeichen erfüllen einen ähnlichen Zweck, sind aber in erster Linie für Hersteller, Händler oder Sachverständige für die betriebliche Verwendung gedacht.

Gelbes Kennzeichen: Zu den Kosten für die Nummernschilder kommt die Verwaltungsgebühr

Beantragt werden Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle. Laut ADAC belaufen sich die Kosten für die Nummernschilder auf etwa 25 Euro, dazu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von rund 13 Euro. Außerdem kommen die Kosten für die Versicherung hinzu, die davon abhängen, ob das Fahrzeug nur haftpflichtversichert wird oder Teil- beziehungsweise Vollkasko. Dem Automobilklub zufolge, bieten manche Versicherungen auch an, den Betrag zu verrechnen, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens der Wagen bei ihnen versichert wird.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für Probe- und Überführungsfahrten für Privatpersonen gedacht. (Symbolbild)

Gelbes Kennzeichen: Auch ohne HU darf man bis zur nächsten Untersuchungsstelle fahren

Mit einem gelben Kennzeichen darf man ein Fahrzeug auch ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bewegen – allerdings nur bis zur nächsten Untersuchungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks. Die fehlende HU und die Beschränkung der Fahrt wird im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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Gelbes Kennzeichen: Ablauftag des Nummernschildes findet sich auf der rechten Seite

Ab dem Tag der Zulassung ist ein Kurzzeitkennzeichen fünf Tage gültig. Der Ablauftag steht auf der rechten (gelben) Seite des Nummernschilds. Im Gegensatz zu einem „normalen“ Kennzeichen besteht das gelbe Kennzeichen – abgesehen von der Ortskennung (mit der viele ihre Scherze treiben) – nur aus Zahlen. Bei einem 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen beginnt die Ziffernfolge immer mit 03 oder 04, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erklärt.

Gelbes Kennzeichen: Welche Unterlagen man für die Beantragung braucht

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sollte man laut Allianz Direct unter anderem folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
  • Nachweis der letzten gültigen HU
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)

Je nach Fahrzeug können aber auch noch weitere Bescheinigungen beziehungsweise Gutachten nötig sein – deshalb sollte man sich vorab bei der Zulassungsstelle informieren, was wirklich nötig ist. Oft finden sich die Informationen bereits auf der Website der Behörde. Wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist, muss man es übrigens nicht zurückbringen, sondern kann es einfach entsorgen.

Rubriklistenbild: © Manfred Segerer/Imago

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