Regeln beachten
Urlaubsfahrt mit dem Auto: Fünf Fehler im Stau, die teuer werden können
Ein Stau auf der Fahrt in den Urlaub ist fraglos nervig. Dennoch sollte man einen kühlen Kopf bewahren. Hält man sich nicht an die Regeln, kann es teuer werden.
Mit dem Auto in den Urlaub – vor allem für Familien ist das eine praktische Reiseart. Im Gegensatz zum Flugzeug ist Gepäck hier kein großes Thema und auch ein Dreirad oder die Schwimmnudel finden noch locker Platz. Wichtig ist vor allem, das korrekte Beladen des Wagens, damit die verstauten Gegenstände nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Vor dem Start steht auch noch ein gründlicher Fahrzeug-Check. Doch egal, wie gründlich man sich vorbereitet: Dass man in einen Stau gerät, ist manchmal einfach nicht zu verhindern. Vermeiden sollte man jedoch einige Fehler, die nicht nur ins Geld gehen können.
Fehler Nummer 1: Keine Rettungsgasse bilden
Auf deutschen Autobahnen müssen Autofahrer im Stau eine Rettungsgasse bilden, um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen. Hier gilt es bereits zu reagieren, sobald der Verkehr stockt. So funktioniert's: Alle Fahrzeuge weichen nach rechts aus, während nur die auf der linken Spur nach links ausweichen. Die sogenannte „Rechte-Hand-Regel“ kann beim Bilden der Rettungsgasse helfen. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Nutzt man unberechtigt die Rettungsgasse zum Vorankommen, werden mindestens 240 Euro Bußgeld fällig – zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot gibt es ebenfalls.
Fehler Nummer 2: Wenden
Besonders ärgerlich ist ein Stau kurz nach der Ausfahrt. Der erste Gedanke: Wären wir doch bloß von der Autobahn runter. Aber auch wenn es reizvoll erscheint: Auf keinen Fall dürfen Sie rückwärts fahren oder gar wenden und in die Gegenrichtung fahren. Das ist nicht nur hochgefährlich, sondern auch verboten. Es gibt nur eine Ausnahme – und zwar wenn die Polizei Autofahrer konkret zum Wenden auffordert. Dies kann beispielsweise bei längeren Vollsperrungen der Fall sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert Geldbußen von bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
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Fehler Nummer 3: Aussteigen
Meistens rollt der Verkehr noch minimal – aber manchmal geht einfach gar nichts mehr voran. Wenn alle Autos stehen, reizt der Gedanke, sich einfach mal die Beine zu vertreten. Oder man hat ein menschliches Bedürfnis. Doch: Das Aussteigen im Stau ist verboten. In § 18 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“
Was tun, wenn im Stau die Blase drückt?
Die Autobahnen sind voll und der Stau scheint endlos. Mitten in diesem Verkehrschaos macht sich ein dringendes Bedürfnis bemerkbar – die Blase drückt. Auf der Autobahn aussteigen ist verboten, doch zum Glück gibt es clevere Lösungen für dieses Problem. Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt sogenannte „Notfalltoiletten“ oder „Taschen-WCs“ (werblicher Link). Diese sind nicht nur für Kinder, sondern auch für erwachsene Frauen und Männer erhältlich und kosten nur wenige Euro.
Fehler Nummer 4: Gaffen bei Unfällen
Nicht immer kommt alles allein aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu einem Stau. Manchmal ist auch ein Unfall der Grund – beziehungsweise die Gaffer, die den Verkehr zusätzlich behindern. Doch Gaffen ist nicht nur pietätlos, sondern kann nach § 113 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Dort heißt es: Wer sich einer Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl er von Einsatzkräften mehrfach dazu aufgefordert wurde, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Außerdem geht mit Gaffen oft eine Behinderung der Rettungskräfte einher – und auch diese kann bestraft werden. Eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis droht nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) demjenigen, der Einsatzkräfte daran hindert, einer dritten Person Hilfe zu leisten. Auch Fotografieren oder Filmen von Verletzten oder Toten kann hart bestraft werden: eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis sind möglich.
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Fehler Nummer 5: Ein Blaulicht fürs Vorankommen nutzen
Keine Frage: Es mag ein verhältnismäßig seltener Fall sein, doch es gibt immer wieder Menschen, die mit einem Blaulicht auf dem Dach im Verkehr schneller vorankommen wollen. Doch dies ist nur bestimmten Institutionen vorbehalten. Setzt man dennoch als Privatperson ein Blaulicht ein, können empfindliche Strafen die Folge sein – je nachdem, wie der Fall ausgelegt wird. Möglich ist unter anderem eine Verurteilung wegen Amtsanmaßung – und das kann, je nach Situation, eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedeuten.
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