Das wird teuer
Dumm gelaufen: Mercedes-Fahrer düst mit Blaulicht an „echter“ Polizei vorbei
Mit eingeschaltetem Blaulicht passierte ein Mercedes auf der A5 eine Unfallstelle. Die „echte“ Polizei stoppte den Wagen. Dem Fahrer droht nun eine Menge Ärger.
Es klingt ein wenig, wie eine Szene aus einer mittelmäßigen Filmkomödie: Ein Autofahrer steht im Stau und ist von der Warterei genervt – also klemmt er sich kurzerhand ein Blaulicht aufs Dach und düst an der Blechkolonne vorbei. Doch ein Autofahrer in Hessen hat nun tatsächlich eine ähnliche Aktion abgeliefert. Allerdings wurde der Mann dabei erwischt. Sein Vergehen dürfte für ihn ein unerfreuliches Nachspiel haben. Denn wer sich unberechtigt ein Blaulicht aufs Autodach klemmt, kann wegen Amtsanmaßung verurteilt werden. Es droht eine hohe Geldstrafe – und in Extremfällen sogar Gefängnis.
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Mercedes-Fahrer befestigt Blaulicht an der Windschutzscheibe seines Wagens
Wie die Polizei berichtet, sicherte eine Streife der Polizeiautobahnstation Südhessen gegen 18 Uhr eine Unfallstelle auf der A5. Ein 56-jähriger Mercedes-Fahrer wollte jedoch ganz offensichtlich nicht allzu lange warten: Er befestigte mit Saugnäpfen ein Blaulicht an der Windschutzscheibe seines Wagens, schaltete es ein – und zog derart ausgerüstet einfach an der Unfallstelle vorbei. Doch den dort stationierten Beamten kam die Sache komisch vor: Sie zogen den Wagen aus dem Verkehr.
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Polizei kontrolliert Mercedes: Blaulicht wird sichergestellt
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stellte sich schließlich heraus, dass es sich bei dem Mercedes-Fahrer mit aktiviertem Blaulicht keineswegs um einen Polizisten handelte. Die Beamten vermuten, dass sich der 56-Jährige kurz zuvor über eine vorausfahrende Autofahrerin geärgert hatte und deswegen das Blaulicht im Fahrzeug anbrachte.
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Verdacht der Amtsanmaßung: Was dem Mercedes-Fahrer droht
Das Blaulicht wurde von der Polizei sichergestellt, der Mercedes-Fahrer muss sich nun wegen des Verdachts der Amtsanmaßung verantworten. Bei einer Verurteilung nach § 132 Strafgesetzbuch (StGB) drohen dem Mann eine Geldstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ein 21-Jähriger, der vor einiger Zeit mit Blaulicht auf dem Dach durch einen Münchner Vorort raste, wurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro verurteilt – außerdem wurde sein Führerschein für vier Monate einbehalten.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Welche Institutionen in Deutschland ein Blaulicht verwenden dürfen
Nur ganz bestimmte Institutionen dürfen in Deutschland ein Blaulicht einsetzen. Geregelt ist das in § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Neben Polizei, Rettungswagen und Feuerwehr dürfen unter anderem auch noch Fahrzeuge folgender Organisationen ein Blaulicht nutzen: Zivil- und Katastrophenschutz, Militärpolizei, Bundespolizei und Zoll sowie Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe.
Rubriklistenbild: © Hendrik Schmidt/dpa
