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Sogar Gefängnis möglich
Rücksichtsloses Gaffen bei Unfällen: Schaulustigen drohen hohe Strafen
Gaffen bei Unfällen ist nicht nur pietätlos – häufig behindern Schaulustige auch Rettungskräfte. Doch inzwischen drohen Uneinsichtigen hohe Strafen.
Wer schon einmal selbst einen Unfall hatte, der weiß, wie quälend lang die Zeit sein kann, bis Rettungskräfte eintreffen. Leider haben es Krankenwagen, Polizeiautos und Feuerwehrfahrzeuge heutzutage oft nicht immer einfach, überhaupt bis zur Unfallstelle durchzukommen. Wertvolle Minuten vergehen beispielsweise, weil Uneinsichtige keine ordnungsgemäße Rettungsgasse bilden. Doch es gibt noch ein anderes unschönes Phänomen, das die Arbeit der Retter extrem erschwert: Gaffer. Je nach Verhalten, gibt es dafür aber inzwischen harte Strafen.
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Auch Sensationsgier kann ein Grund für lange Staus sein
Nach Unfällen kommt es speziell auf der Autobahn oft zu langen Staus. Dabei ist beispielsweise die Sperrung einer Fahrspur nur einer der Gründe, warum es langsam vorangeht. Oft ist es die Sensationsgier, die Autofahrer besonders langsam an einer Unfallstelle vorbeifahren lässt, um noch einen Blick auf die kaputten Autos oder die Opfer zu erhaschen. Grundsätzlich empfiehlt der ADAC bei einem Unfall folgende Verhaltensweise:
Sobald der Verkehr stockt: Rettungsgasse bilden
Die Unfallstelle zügig passieren – auf keinen Fall stehenbleiben, drängeln oder überholen
Niemals die Arbeit der Retter behindern
Anweisungen von Polizei und anderen Einsatzkräften ist Folge zu leisten
Erinnern Sie hinter Ihnen fahrende Autofahrer einfach daran: „Gaffen geht gar nicht“. Hierfür gibt es viele unterschiedliche, teils witzige Aufkleber mit Sprüchen. Wie zum Beispiel der Aufkleber „Helfen statt Gaffen“(werblicher Link) oder Helfen statt Gaffen – Ihr Affen(werblicher Link).
Geldbußen und Freiheitsstrafen: Unterschiedliche Strafen für Gaffer
Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen. Gaffen kann nach § 113 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Dort heißt es: Wer sich einer Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl er von Einsatzkräften mehrfach dazu aufgefordert wurde, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Zudem geht mit Gaffen oft eine Behinderung der Rettungskräfte einher – und auch diese kann bestraft werden. Eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis droht nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) demjenigen, der Einsatzkräfte daran hindert, einer dritten Person Hilfe zu leisten. Es ist der gleiche Strafrahmen, der auch für unterlassene Hilfeleistung gilt.
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Filmen und Fotografieren von Unfallopfern oder Toten: Es droht sogar Gefängnis
Was ebenfalls absolut gar nicht geht: Fotografieren und Filmen an der Unfallstelle. Das gebietet sich schon aus Pietätsgründen. Wer trotzdem Aufnahmen macht, muss mit hohen Strafen rechnen. Nach §201a (StGB) kann jemand, der „eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“, mit einer Geldstrafe oder in extremen Fällen sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt seit 2021 auch für das Fotografieren und Filmen von Toten.