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Wertvolle Zeit kann Leben retten
Rettungsgasse im Stau bilden: Wichtige Hand-Regel für Autofahrer funktioniert kinderleicht
Die Bildung einer Rettungsgasse rettet Leben und ist Pflicht. Wie verhält man sich bei zwei, drei oder vier Spuren richtig? Eine Hilfestellung, wenn es im Zweifel schnell gehen muss.
Auf der Autobahn und auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen außerorts muss bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden. Diese wichtige Regel ist hinlänglich bekannt. Der ADAC und der Auto Club Europa (ACE) erinnern jedoch regelmäßig daran, dass man die Rettungsgasse auch bereits bei stockendem Verkehr sowie bei Schrittgeschwindigkeit bilden muss. Nicht jeder halte sich daran, obwohl das Bilden einer Rettungsgasse in Deutschland Pflicht sei, warnen die Experten. „Dies behindert nicht nur die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit, sondern kostet auch wertvolle Sekunden und Minuten, die Leben retten können“, mahnt der ACE auf seiner Homepage.
Rettungsgasse auf der Autobahn bilden: Was gilt bei zwei, drei oder vier Spuren?
Dabei ist das Prinzip ganz einfach: Alle machen nach rechts Platz. Nur die Fahrzeuge auf der Spur ganz links weichen nach links aus. Diese Regel gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen, wie der ADAC auf seiner Website erklärt: „Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts.“ Bei Annäherung an einen Stau dürfe das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere zu warnen.
Rettungsgasse richtig bilden: „Rechte-Hand-Regel“ für Autofahrer
Zur Orientierung können sich Autofahrer, die in stockenden Verkehr oder in einen Stau geraten sollten, dabei eine einfache Hilfestellung merken – die sogenannte „Rechte-Hand-Regel“, wie der ACE erklärt: „Sie legen die ausgestreckte Hand über die Fahrspuren. Der Daumen liegt auf der linken Spur und alle weiteren Finger symbolisieren die übrigen Spuren. Der freie Platz zwischen Daumen und Zeigefinger ist der Platz, um die Rettungsgasse zu bilden.“
Rettungsgasse bilden: Standstreifen muss frei bleiben
Grundsätzlich müsse der Standstreifen frei bleiben, so zudem der Hinweis auf ADAC.de. „Ausnahmen sind, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keine Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen zu benutzen.“ Für Motorradfahrer gebe es keine Ausnahmeregelung. Auch sie ie dürfen weder durch die Rettungsgasse noch auf dem Standstreifen fahren.
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Rettungsgasse nicht gebildet? Es drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot
Befährt jemand unberechtigt die Rettungsgasse drohen laut ADAC 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. „Geschieht dies zusätzlich mit einer Behinderung, sind es 280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; mit Gefährdung 300 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot“, schreibt der Automobilclub. „Kommt es zu einer Sachbeschädigung sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.“