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Kontrolle durch Polizei: Beamte dürfen nicht einfach in den Kofferraum gucken
Grundsätzlich kann die Polizei Pkw und ihre Fahrer jederzeit auf ihre Verkehrssicherheit untersuchen. Die Beamten können den Autofahrer dabei auch auffordern, sein Fahrzeug zu verlassen, um Ausweise, Fahrzeugpapiere und den Pkw (Beleuchtung, Reifen, Plaketten) selbst zu kontrollieren.
Ein Blick in den Kofferraum dürfen die Polizisten aber nicht werfen. Es sei denn, es liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Auch bei „Gefahr im Verzug“ dürfen die Beamten in den Kofferraum gucken. Etwa dann, wenn es im Fahrzeug verdächtig nach Drogen riecht.
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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Die Beamten haben aber einen Trick in petto: Sie frage den Autofahrer nach Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste, erklärt der ADAC. Diese müssen während der Kontrolle auf Verlagen vorgezeigt werden. Die meisten Autofahrer bewahren diese drei Gegenstände in der Regel im Kofferraum auf. Für die Polizisten ein guter Vorwand, um doch einen Blick in das Fahrzeuginnere zu werfen – ganz ohne Genehmigung eines Richters.
Das Ignorieren von Polizeianweisungen oder das Fortfahren nach einer Aufforderung zum Anhalten kann rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein Widerstand zieht eine Geldstrafe von 20 Euro nach sich. Bei fortgesetzter Fahrt trotz Aufforderung droht eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.