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Rechte von Autofahrern

Allgemeine Verkehrskontrolle: Polizei nutzt Trick, um in Kofferraum zu gucken

Das Recht der Polizei bei einer Verkehrskontrolle ist begrenzt. Ein Blick in den Kofferraum ist verboten. Es gibt aber Ausnahmen.

Wer mit seinem Auto in eine Verkehrskontrolle gerät, kann schnell nervös werden. Dafür gibt es zumeist keinen Grund. Wer den Fahrzeugschein im Original vorweisen kann, hat überwiegend nichts zu befürchten. Die Unsicherheit rührt viel mehr daher, dass viele Autofahrer nicht wissen, was die Polizei während einer Kontrolle darf.

Kontrolle durch Polizei: Beamte dürfen nicht einfach in den Kofferraum gucken

Grundsätzlich kann die Polizei Pkw und ihre Fahrer jederzeit auf ihre Verkehrssicherheit untersuchen. Die Beamten können den Autofahrer dabei auch auffordern, sein Fahrzeug zu verlassen, um Ausweise, Fahrzeugpapiere und den Pkw (Beleuchtung, Reifen, Plaketten) selbst zu kontrollieren.

Der Blick in den Kofferraum ist nur in bestimmten Situationen gestattet.

Ein Blick in den Kofferraum dürfen die Polizisten aber nicht werfen. Es sei denn, es liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Auch bei „Gefahr im Verzug“ dürfen die Beamten in den Kofferraum gucken. Etwa dann, wenn es im Fahrzeug verdächtig nach Drogen riecht.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Autofahrer müssen Polizeianweisungen Folge leisten: Bußgeld droht bei Missachtung

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Die Beamten haben aber einen Trick in petto: Sie frage den Autofahrer nach Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste, erklärt der ADAC. Diese müssen während der Kontrolle auf Verlagen vorgezeigt werden. Die meisten Autofahrer bewahren diese drei Gegenstände in der Regel im Kofferraum auf. Für die Polizisten ein guter Vorwand, um doch einen Blick in das Fahrzeuginnere zu werfen – ganz ohne Genehmigung eines Richters.

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Das Ignorieren von Polizeianweisungen oder das Fortfahren nach einer Aufforderung zum Anhalten kann rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein Widerstand zieht eine Geldstrafe von 20 Euro nach sich. Bei fortgesetzter Fahrt trotz Aufforderung droht eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Rubriklistenbild: © Blaulicht News/Imago

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