Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Gut zu wissen
Kontrolle durch die Polizei: Genügt eine Kopie des Fahrzeugscheins?
Viele Autofahrer haben den Fahrzeugschein nur als Kopie dabei. Doch reicht diese bei einer Polizeikontrolle aus?
Für Autofahrer gibt es eine Vielzahl wichtiger Dokumente: Neben dem Führerschein sind vor allem der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief wichtig. Die Fahrerlaubnis ist meist im Original mit dabei – auch wenn sie sich legal in einer App speichern lässt – den Fahrzeugschein nehmen viele Autofahrer indes oft nur als Kopie mit. Aber genügt das bei einer Polizeikontrolle?
Autofahrer müssen original Fahrzeugschein vorzeigen – Kopie reicht nicht
Diese Frage lässt sich klar und deutlich beantworten: Nein! Die Zulassungsbescheinigung Teil I, so die offizielle Bezeichnung, muss immer im Original im Auto mitgeführt werden. Eine Kopie reicht bei einer Polizeikontrolle also nicht aus. Festgelegt ist das in § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Dort heißt es: „Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) muss indes nicht mitgeführt werden und sollte daher sicher zu Hause verwahrt werden.
Fahrzeugschein im Auto verwahren ist keine gute Idee
Wer dennoch nur eine Kopie des Fahrzeugscheins dabei hat, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Damit das erst gar nicht passiert, deponieren viele Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil I gleich im Auto. Besonders bliebt, sind dabei das Handschuhfach oder die Sonnenblende. Im Fall einer Polizeikontrolle ist der Fahrzeugschein dann auch direkt griffbereit.
Spektakuläre Streifenwagen: Die coolsten Polizeiautos aus aller Welt
Das ist jedoch keine gute Idee und kann im Fall des Diebstahls zum Problem werden und den Versicherungsschutz gefährden. Die Kosten, um einen neuen Fahrzeugschein zu beschaffen, sollte dieser verloren gehen, tun derweil deutlich weniger weh. Im Verlustfall reichte eine Kopie ebenfalls nicht aus, da das Dokument meist sofort neu ausgestellt werden kann.
Es ist daher besser, die Fahrzeugpapiere zusammen mit den Versicherungsunterlagen und dem Autoschlüssel an einem festen Ablageort in der Wohnung aufzubewahren. Auch dann, wenn mehrere Personen auf das Auto Zugriff haben und es gemeinsam nutzen.