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Klare Regeln
Auto-Kennzeichen: Ist das Fahren ohne Nummernschild in Sonderfällen erlaubt?
Autos ohne Nummernschilder sieht man in der Regel nur bei Autohändlern oder auf Transportfahrzeugen. Doch: Ist es erlaubt, ohne Kennzeichen am Verkehr teilzunehmen?
In Deutschland sehen Autokennzeichen fast immer gleich aus: Schwarze Buchstaben und Zahlen auf weißem Hintergrund. Manchmal entdeckt man jedoch auch andere Varianten, wie grüne Nummernschilder (häufig an Traktoren oder Pferdeanhängern) oder auch rote Kennzeichen. Und es gibt noch weitere spezielle Varianten wie etwa Wechselkennzeichen oder gelbe Kennzeichen. Doch was, wenn man gar kein Kennzeichen montiert hat? Darf man dann mit seinem Auto im öffentlichen Raum umherfahren?
Ungestempelte Kennzeichen: Fahrt nur in Ausnahmefällen erlaubt
Die Antwort ist eindeutig: Nein. Es ist in Deutschland nicht gestattet, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne Kennzeichen zu bewegen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen man kurzzeitig mit ungestempelten Nummernschildern fahren darf:
Fahrten zur Hauptuntersuchung: Voraussetzung dafür ist, dass dem Auto von der Zulassungsbehörde bereits ein Kennzeichen zugeteilt wurde und das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung hat.
Fahrten zur Zulassungsstelle: Hat man ein Fahrzeug abgemeldet, darf man damit zur Zulassungsstelle fahren, um es wieder anzumelden.
Rückfahrten nach Abmeldung: Wurde das Fahrzeug abgemeldet, ist es zulässig, damit beispielsweise noch nach Hause zu fahren. Allerdings nur bis zum Ende des Tages – sprich 24 Uhr. Und auch die Versicherung muss bis dahin noch gültig sein.
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Diese Einschränkungen gelten bei den Ausnahmefällen
Es gibt jedoch in diesen Ausnahmefällen Beschränkungen hinsichtlich der zurückzulegenden Strecke: Wenn eine Fahrt im Zusammenhang mit der Zulassung steht – beispielsweise die Fahrt zur Hauptuntersuchung – dann ist diese nur im eigenen Zulassungsbezirk und dem angrenzenden Zulassungsbezirk legal, wie ein Jurist des ADAC in einem YouTube-Video erläutert. Bei einer Rückfahrt nach der Abmeldung gibt es laut dem Experten des Automobilclubs dagegen keine räumliche Beschränkung.
Ohne Kennzeichen darf man in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht unterwegs sein – in wenigen Sonderfällen ist das Fahren mit ungestempelten Nummernschildern jedoch erlaubt. (Symbolbild)
Online-Zulassung: Ungestempelte Kennzeichen für zehn Tage legal
Es gibt eine weitere Ausnahme, bei der man mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs sein darf – und zwar, wenn das Auto online zugelassen wurde. In diesem Fall ist es maximal zehn Tage lang erlaubt, mit ungestempeltem Nummernschild zu fahren. Allerdings muss der vorläufige Zulassungsnachweis gut sichtbar im Auto ausgelegt, und der Zulassungsbescheid mitgeführt werden, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf seiner Webseite mitteilt. Denn ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum geparkt werden. Sobald die Plaketten eingetroffen sind, müssen sie auf den Kennzeichen angebracht werden.