Bußgeld droht
Nach der Reise: Wo man Wohnwagen und Wohnmobil abstellen darf – und wo nicht
Wie stellt man sein Wohnmobil oder Wohnwagen nach dem Urlaub gesetzeskonform ab? Es gibt einige Regeln zu beachten, wenn man auf öffentlichen Straßen parkt.
Mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil erfüllen sich manche Menschen einen Lebenstraum. Für sie gibt es nichts Schöneres, als quasi das eigene Zuhause auf der Reise immer dabei zu haben. Nach dem Urlaub stellen sich aber viele die gleiche Frage: Wo darf man sein Reisegefährt legal abstellen?
Einfach haben es alle mit einem eigenen Grundstück, das ausreichend Platz bietet: Hier ist das Abstellen selbstverständlich erlaubt. Eine weitere Option ist das Parken auf dem Privatgrund eines anderen – natürlich nur, wenn man sich eine entsprechende Genehmigung eingeholt hat. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen hingegen unterliegt das Abstellen gesetzlichen Regelungen, die es zu beachten gilt.
Zulassung und Versicherung: Voraussetzung für das Parken auf öffentlichen Straßen
Für das Parken auf öffentlichen Straßen gilt grundsätzlich: Wohnmobile und Wohnwagen müssen zugelassen und versichert sein. Wie beim normalen Pkw auch droht Ärger, wenn das Fahrzeug ohne Kennzeichen oder mit einem gerade nicht gültigen Saisonkennzeichen abgestellt wird.
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Das gilt für Wohnmobile bis einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen
Ein Wohnmobil mit eigenem Antrieb und bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen darf man an öffentlichen Straßen parken – solange entsprechende Schilder (beispielsweise Halteverbot oder „Parken nur für Pkw erlaubt“) das nicht verbieten. Eine maximale Parkdauer gibt es nicht. Für Wohnmobilbesitzer gelten in diesem Fall dieselben Regeln wie für Autobesitzer. So muss der Halter sein Fahrzeug regelmäßig aufsuchen, für den Fall, dass etwa ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird – etwa für Umzüge oder Baumfällarbeiten. Passt man hier nicht auf, kann eine teure Abschlepp-Aktion die Folge sein. Die genannten Regeln gelten auch für angekoppelte Wohnwagen.
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Abgekoppelter Wohnwagen: Hier gilt beim Parken eine zeitliche Begrenzung
Wird der Wohnwagen jedoch vom Zugfahrzeug abgekoppelt, ändert sich die Lage: In diesem Zustand dürfen Caravans in Wohngebieten maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen. Macht man das nicht, drohen laut Auto Club Europa (ACE) 20 Euro Bußgeld. Die Ausrede, man sei zwischendurch weggefahren, funktioniert zumeist nicht, denn: Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung dokumentieren die Stellung der Reifenventile. Wer den Wohnwagen nach Ablauf der zwei Wochen einige Meter weiter bewegt, sollte zumindest mit den Gesetzeshütern keine Probleme bekommen – vor verärgerten Nachbarn, die keinen Parkplatz finden, schützt diese Methode allerdings nicht.
Wohnwagen und Wohnmobil: Vorsicht beim Parken an engen Stellen
Aufpassen müssen sowohl Wohnmobil- als auch Wohnwagenbesitzer, wenn sie an engen Stellen parken wollen. Laut ADAC muss immer ausreichend Platz für die Durchfahrt von Fahrzeugen „größtmöglicher Breite“ (2,55 Meter plus Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter) gegeben sein. Hier kann es für Wohnmobile und Wohnwagen, die in der Regel breiter sind als ein normaler Pkw, schnell kritisch werden.
Vorsichtig sein sollte man auch beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten: Damit Anwohner hier ohne mehrfaches Rangieren ein- und ausfahren können, muss laut dem Automobilklub in der Regel mindestens 3,5 Meter gegenüber Platz bleiben. Ist das Wohnmobil schwerer als 3,5 Tonnen, muss es nachts auf einer unbeleuchteten Straße durch ein Parklicht und Parktafel kenntlich gemacht werden, darauf weist der ACE hin. Außerhalb von Ortschaften muss das Standlicht oder eine sonstige Zusatzbeleuchtung angeschaltet werden.
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