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Was zu beachten ist
Wechselkennzeichen: Welche Fahrzeuge damit kombiniert werden dürfen
Ein Wechselkennzeichen besteht aus einem austauschbaren und einem fest installierten Nummernschild-Teil. Nur: Wofür genau ist es eigentlich gedacht?
Der Unterhalt eines Autos geht ordentlich ins Geld – die meisten Fahrzeugbesitzer freuen sich daher über jede Möglichkeit etwas zu sparen. Empfehlenswert ist beispielsweise, die Angaben bei der Autoversicherung jährlich genau zu überprüfen – denn so mancher zahlt hier mehr, als er müsste. Wer mit einem Elektroauto möglichst günstig laden möchte, sollte einige Tipps beachten. Für diejenigen, die zwei Autos besitzen, könnte ein Wechselkennzeichen eine Einsparmöglichkeit sein, vorausgesetzt, sie nutzen immer nur eines der beiden Fahrzeuge.
Worauf bei einem Wechselkennzeichen zu achten ist
Das Wechselkennzeichen ist in Deutschland eine Option, bei der sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen teilen. Obwohl dadurch keine Kfz-Steuer eingespart werden kann, können eventuell Versicherungskosten reduziert werden, da die Assekuranz berücksichtigt, dass immer nur eines der beiden Fahrzeuge genutzt wird. Allerdings sind dafür einige Bedingungen zu erfüllen.
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Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dürfen sich nur zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse ein Kennzeichen teilen. Das bedeutet, dass ein Auto und ein Anhänger oder ein Motorrad und ein Auto kein gemeinsames Kennzeichen haben können. Wechselkennzeichen werden für die EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw bis acht Personen plus Fahrer und Wohnmobile), L (Motorräder) und O1 (Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis zu 750 kg) vergeben.
„W“ bezeichnet austauschbaren Teil des Wechselkennzeichens
Auch für Oldtimer mit H-Kennzeichen sind Wechselkennzeichen möglich. Ausgenommen sind jedoch Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen (gelbe Kennzeichen). Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem kurzen, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der stets am Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des zusammengesetzten Kennzeichens bildet, und einem gemeinsamen vorderen Kennzeichenteil (mit einem kleinen W gekennzeichnet), der zwischen den beiden Fahrzeugen ausgetauscht werden kann. Nur das Fahrzeug, das das vollständige Kennzeichen trägt, darf auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Wechselkennzeichen: Welche Strafen bei Missachtung der Regeln drohen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)weist darauf hin, dass das nicht genutzte Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Nur das Fahrzeug mit dem vollständigen Kennzeichen ist dort zugelassen. Wer ein Auto mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße parkt, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer beim Fahren mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen erwischt wird, erhält ebenfalls einen Punkt und muss 50 Euro zahlen.