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Was zu beachten ist

Wechselkennzeichen: Welche Fahrzeuge damit kombiniert werden dürfen

Ein Wechselkennzeichen besteht aus einem austauschbaren und einem fest installierten Nummernschild-Teil. Nur: Wofür genau ist es eigentlich gedacht?

Der Unterhalt eines Autos geht ordentlich ins Geld – die meisten Fahrzeugbesitzer freuen sich daher über jede Möglichkeit etwas zu sparen. Empfehlenswert ist beispielsweise, die Angaben bei der Autoversicherung jährlich genau zu überprüfen – denn so mancher zahlt hier mehr, als er müsste. Wer mit einem Elektroauto möglichst günstig laden möchte, sollte einige Tipps beachten. Für diejenigen, die zwei Autos besitzen, könnte ein Wechselkennzeichen eine Einsparmöglichkeit sein, vorausgesetzt, sie nutzen immer nur eines der beiden Fahrzeuge.

Worauf bei einem Wechselkennzeichen zu achten ist

Das Wechselkennzeichen ist in Deutschland eine Option, bei der sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen teilen. Obwohl dadurch keine Kfz-Steuer eingespart werden kann, können eventuell Versicherungskosten reduziert werden, da die Assekuranz berücksichtigt, dass immer nur eines der beiden Fahrzeuge genutzt wird. Allerdings sind dafür einige Bedingungen zu erfüllen.

Von Audi bis Jaguar: Diese Autos wurden 2024 bereits eingestellt

Renault Megane in Blau
Renault Mégane: Seit knapp 30 Jahren bauen die Franzosen den Kompaktwagen. Er ist damit ein absoluter Dauerbrenner. Doch für den Verbrenner ist nun Schluss! Die elektrische Version mit dem Namenszusatz E-Tech darf jedoch weiterleben. © Renault
Ein Renault Zoe.
Renault Zoe: Obwohl der Kleinwagen rein elektrisch unterwegs ist, sind seine Tage nach knapp zehn Jahren gezählt. Damals war der Zoe eines der ersten elektrischen Massenmodelle. In seine Fußstapfen tritt Ende des Jahres der 5. Damit verabschiedet Renault ein Modell und holt den Namen eines anderen sehr erfolgreichen Pkw wieder zurück. © Renault
Kia e-Soul.
Kia e-Soul: Und auch ein weiterer Wegbereiter der Elektromobilität verschwindet vom deutschen Markt. Und auch hier füllt ein anderes Modell die Lücke. Der Kia EV3 soll den e-Soul beerben. Die Gründe liegen auf der Hand: Der EV3 ist günstiger und bietet mehr Leistung als der e-Soul. Mit der veralteten Technologie und dem unkonventionellen Design war der e-Soul in Deutschland nie besonders beliebt. 2023 wurden lediglich 556 Einheiten in Deutschland verkauft. © Kia
Smart ForTwo EQ.
Smart ForTwo EQ: Der Abschied des Kleinstwagen kommt alles andere als unvorbereitet. Er ist die Folge der Neuausrichtung der Marke an sich. Nach 25 Jahren ist seit Ende März endgültig Schluss. Ein neuer Zweisitzer ist aber in Planung und könnte 2026 auf den Markt kommen. © Mercedes-Benz
Mitsubishi Space Star.
Mitsubishi Space Star: Mit dem Japaner stirbt ein weiterer Kleinwagen den Modelltod. Mitsubishi begründet das Aus des Space Star mit steigenden Anforderungen an Assistenzsysteme und Cybersicherheit. © Mitsubishi
Volvo S60
Volvo S60: Ein kompletter Abschied ist das eigentlich nicht. Denn der S60 soll ab 2025 in China und der Türkei weiter angeboten und gebaut werden. In Deutschland ist er dann jedoch nicht mehr erhältlich. Der Kombi V60 hingegen vermutlich schon. © Volvo
Ein Peugeot 508 Hybrid lädt an einer Wallbox
Peugeot 508: Und auch bei den Franzosen muss ein Mittelklassemodell gehen. Mit dem 508 trat Peugeot gegen den VW Passat und den Audi A4 an. Anfang 2023 spendierte man dem 508 noch einmal ein Facelift. Hier erwischt es neben der Limousine aber auch den Kombi. Diese gibt es schon jetzt nur noch als Plug-in-Hybride. Ende des Jahres ist dann Schluss. © Peugeot
Maserati Levante
Maserati Levante: Im Jahr 2016 war der Levante der erste SUV der Nobelmarke aus Italien. Sieben Jahre später heißt es frei nach Andrea Bocelli: Time to say Goodbye. Die Produktion lief bereits im März aus. Einen Nachfolger soll es ab 2027 geben. Natürlich rein elektrisch! © Maserati
Ein Jaguar F-Type.
Jaguar F-Type: Mit einem finalen Sondermodell schicken die Briten den Sportwagen in seinen wohlverdienten Ruhestand. Das letzte Exemplar wird im Markenmuseum ausgestellt. Doch auch andere Modellreihen werden nur noch abverkauft. Jaguar stellt nämlich konsequent auf Elektro um und verkauft vorerst keine Neuwagen mehr. © Jaguar
Audi R8
Audi R8: Sportwagen kann man auch in Ingolstadt. Das hat Audi mehrfach beweisen und mit dem R8 im GT-Bereich zahlreiche Rennen und Titel gewonnen. Und auch auf der normalen Straße war der Sportwagen eine Ikone. Im März 2024 verließen die letzten Exemplare die Manufaktur Böllinger Höfe in Heilbronn. Insgesamt wurde der R8 seit 2006 45.949 Mal gebaut.  © Audi

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dürfen sich nur zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse ein Kennzeichen teilen. Das bedeutet, dass ein Auto und ein Anhänger oder ein Motorrad und ein Auto kein gemeinsames Kennzeichen haben können. Wechselkennzeichen werden für die EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw bis acht Personen plus Fahrer und Wohnmobile), L (Motorräder) und O1 (Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis zu 750 kg) vergeben.

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„W“ bezeichnet austauschbaren Teil des Wechselkennzeichens

Auch für Oldtimer mit H-Kennzeichen sind Wechselkennzeichen möglich. Ausgenommen sind jedoch Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen (gelbe Kennzeichen). Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem kurzen, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der stets am Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des zusammengesetzten Kennzeichens bildet, und einem gemeinsamen vorderen Kennzeichenteil (mit einem kleinen W gekennzeichnet), der zwischen den beiden Fahrzeugen ausgetauscht werden kann. Nur das Fahrzeug, das das vollständige Kennzeichen trägt, darf auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Ein Wechselkennzeichen besteht aus einem Hauptnummernschild und einem kleinen austauschbaren Zusatzschild.

Wechselkennzeichen: Welche Strafen bei Missachtung der Regeln drohen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) weist darauf hin, dass das nicht genutzte Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Nur das Fahrzeug mit dem vollständigen Kennzeichen ist dort zugelassen. Wer ein Auto mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße parkt, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer beim Fahren mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen erwischt wird, erhält ebenfalls einen Punkt und muss 50 Euro zahlen.

Rubriklistenbild: © GDV

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