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Nicht überall erlaubt

Abgemeldetes Auto parken: Die Regeln in Deutschland – und welche Bußgelder drohen

Ein abgemeldetes Auto darf nicht einfach überall geparkt werden. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder und sogar die Entsorgung des Fahrzeugs.

In Deutschland ist es Pflicht, ein Kennzeichen am Auto zu haben, wenn man damit auf öffentlichen Straßen fahren möchte. Selbst mit ungestempelten Nummernschildern darf man nur in Ausnahmefällen unterwegs sein – wie etwa bei Fahrten zur Hauptuntersuchung, und auch dann nur, wenn das Fahrzeug versichert ist. Doch wie verhält es sich mit dem Parken? Wo ist es erlaubt, ein nicht zugelassenes Auto abzustellen?

Ohne Zulassung kein Parken auf öffentlichem Grund

Die Regelung ist eindeutig: Ein abgemeldetes Auto darf nicht auf öffentlichem Grund geparkt werden. Das bedeutet, dass auch Fahrzeuge mit abgelaufenen Saisonkennzeichen dort nicht abgestellt werden dürfen. Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug trotzdem im öffentlichen Raum geparkt wird, kann das teuer werden. Denn der Versicherungsschutz endet in der Regel spätestens um Mitternacht am Tag der Abmeldung. Aus rechtlicher Sicht ist das nicht zugelassene Auto nun ein nicht fahrbereites Fahrzeug.

Wo darf man ein abgemeldetes Auto parken? Das ist in Deutschland klar geregelt. (Symbolbild)

Abgemeldetes Auto unzulässig geparkt: Was der rote Aufkleber bedeutet

Wenn ein nicht zugelassenes Auto längere Zeit auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht, bringen Polizei oder Ordnungsamt einen roten Aufkleber am Fahrzeug an. Dies kann aufgrund von Beschwerden von Anwohnern passieren oder einfach, weil das Fahrzeug den Beamten aufgefallen ist. Auf dem Aufkleber steht der Hinweis, dass das Auto sofort entfernt werden muss. Spätestens jetzt sollte der Fahrzeugeigentümer schnell handeln.

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Keine Reaktion auf roten Aufkleber – das kann richtig teuer werden

Wenn man der Aufforderung nicht nachkommt, können Bußgelder von bis zu 1.600 Euro drohen. Nach einigen Wochen wird das Fahrzeug in der Regel entsorgt – und das kann sehr teuer werden. Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro sind möglich, dazu kommen noch die Kosten für das Abschleppen und Entsorgen. Wer glaubt, durch das Entfernen der Kennzeichen auf der sicheren Seite zu sein, irrt: Auch über die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) kann der letzte Halter ermittelt werden.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Es ist wichtig zu wissen, dass auch private Straßen und Wege zum öffentlichen Verkehrsraum zählen, wenn sie von der Allgemeinheit mit Zustimmung oder Duldung des Eigentümers genutzt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise auch private Straßen, die mit „Anlieger frei“ gekennzeichnet sind.

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück oder einem Grundstück von Freunden oder Verwandten abgestellt werden. Auch eine private Garage kann als Abstellplatz dienen.

Rubriklistenbild: © Zoonar/Imago

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