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Warum ein roter Punkt am Auto ein hohes Bußgeld einbringen kann
Der rote Punkt am Auto ist ein Warnhinweis, der ernst genommen werden muss. Nichtbeachtung kann zu hohen Geldstrafen und sogar zum Fahrverbot führen.
Rot signalisiert oft Ärger – das gilt auch für den Straßenverkehr. Eine rote Ampel zu missachten, kann ein hohes Bußgeld und ein Fahrverbot zur Folge haben. Und auch ein roter Punkt, der auf Windschutzscheibe prangt, bedeutet für betroffene Autobesitzer Ärger.
Dieser Hinweis wird in der Regel an Autos angebracht, die nicht ordnungsgemäß zugelassen sind. Oft fehlt das Kennzeichen ganz oder teilweise, oder das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig. Aufgeklebt wird der rote Punkt von der Polizei – oft als Reaktion auf Beschwerden von Anwohnern oder weil das Fahrzeug den Beamten aufgefallen ist.
Roter Punkt auf dem Auto kann teuer werden: Bußgelder bis zu 100.000 Euro sind möglich
Ein ausführlicher, kleingedruckter Text erklärt, was mit dem Fahrzeug geschehen soll oder wird. Die entscheidende Information steht gleich am Anfang: Der Halter oder Eigentümer wird „hiermit aufgefordert, das Fahrzeug sofort zu entfernen und nicht wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund abzustellen“. Das Wort „sofort“ ist fett und unterstrichen und sollte vom „Verfügungsberechtigten“ (Halter oder Eigentümer) sehr ernst genommen werden.
„Das Abstellen nicht betriebsbereiter Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden“, heißt es in einem Leitfaden des Bayrischen Staatsministeriums für Wonnen, Bau und Verkehr. Teilweise steht auf den Aufkleber sogar, dass ein Bußgeld zwischen 350 und 1.600 Euro möglich ist. Nach einem Monat wird das Fahrzeug als Gefahrgut und „Abfall“ betrachtet und entsorgt. Die drohende Geldstrafe kann bis zu 100.000 Euro betragen, zuzüglich der Kosten für das Abschleppen und der Entsorgung.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Roter Punkt auf dem Auto: Ausreden sind zwecklos
Im Gegensatz zu einem Blitzerfoto, bei dem eine gute Ausrede noch helfen kann, sieht es beim roten Punkt eher düster aus. Die Behauptung, man habe den roten Punkt nicht bemerkt, weil man an einem anderen Ort lebt oder weil jemand ihn entfernt hat, wird nicht akzeptiert. Die Justiz wird in jedem Fall aktiv. Laut dem Bußgeldkatalog sind mindestens 70 Euro Bußgeld fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Ein fehlendes Kennzeichen schützt ebenfalls nicht, denn die Polizei kann in der Nachbarschaft nachfragen, wem das Fahrzeug gehört.
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Auch der fehlende Versicherungsschutz kann teuer werden. Ein typisches Beispiel ist das abgemeldete Motorrad, das unauffällig am Straßenrand parkt und von einem Herbststurm umgeworfen wird. Die Behandlungskosten für einen dabei verletzten Fußgänger oder die Reparaturkosten für ein Auto, das nicht mehr ausweichen konnte, können erheblich sein. Wer sein Fahrzeug mit dem roten Punkt ordnungsgemäß sofort entfernen möchte, muss dies auf legalem Weg tun: entweder zugelassen und versichert (alternativ mit roter Nummer) auf eigener Achse oder per Abschleppwagen oder Anhänger.
Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago
