Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Schnell reagieren

Warum ein roter Punkt am Auto ein hohes Bußgeld einbringen kann

Der rote Punkt am Auto ist ein Warnhinweis, der ernst genommen werden muss. Nichtbeachtung kann zu hohen Geldstrafen und sogar zum Fahrverbot führen.

Rot signalisiert oft Ärger – das gilt auch für den Straßenverkehr. Eine rote Ampel zu missachten, kann ein hohes Bußgeld und ein Fahrverbot zur Folge haben. Und auch ein roter Punkt, der auf Windschutzscheibe prangt, bedeutet für betroffene Autobesitzer Ärger.

Dieser Hinweis wird in der Regel an Autos angebracht, die nicht ordnungsgemäß zugelassen sind. Oft fehlt das Kennzeichen ganz oder teilweise, oder das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig. Aufgeklebt wird der rote Punkt von der Polizei – oft als Reaktion auf Beschwerden von Anwohnern oder weil das Fahrzeug den Beamten aufgefallen ist.

Roter Punkt auf dem Auto kann teuer werden: Bußgelder bis zu 100.000 Euro sind möglich

Ein ausführlicher, kleingedruckter Text erklärt, was mit dem Fahrzeug geschehen soll oder wird. Die entscheidende Information steht gleich am Anfang: Der Halter oder Eigentümer wird „hiermit aufgefordert, das Fahrzeug sofort zu entfernen und nicht wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund abzustellen“. Das Wort „sofort“ ist fett und unterstrichen und sollte vom „Verfügungsberechtigten“ (Halter oder Eigentümer) sehr ernst genommen werden.

Klebt der rote Punkt am Auto, muss der Besitzer schnell reagieren.

„Das Abstellen nicht betriebsbereiter Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden“, heißt es in einem Leitfaden des Bayrischen Staatsministeriums für Wonnen, Bau und Verkehr. Teilweise steht auf den Aufkleber sogar, dass ein Bußgeld zwischen 350 und 1.600 Euro möglich ist. Nach einem Monat wird das Fahrzeug als Gefahrgut und „Abfall“ betrachtet und entsorgt. Die drohende Geldstrafe kann bis zu 100.000 Euro betragen, zuzüglich der Kosten für das Abschleppen und der Entsorgung.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Roter Punkt auf dem Auto: Ausreden sind zwecklos

Im Gegensatz zu einem Blitzerfoto, bei dem eine gute Ausrede noch helfen kann, sieht es beim roten Punkt eher düster aus. Die Behauptung, man habe den roten Punkt nicht bemerkt, weil man an einem anderen Ort lebt oder weil jemand ihn entfernt hat, wird nicht akzeptiert. Die Justiz wird in jedem Fall aktiv. Laut dem Bußgeldkatalog sind mindestens 70 Euro Bußgeld fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Ein fehlendes Kennzeichen schützt ebenfalls nicht, denn die Polizei kann in der Nachbarschaft nachfragen, wem das Fahrzeug gehört.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

Auch der fehlende Versicherungsschutz kann teuer werden. Ein typisches Beispiel ist das abgemeldete Motorrad, das unauffällig am Straßenrand parkt und von einem Herbststurm umgeworfen wird. Die Behandlungskosten für einen dabei verletzten Fußgänger oder die Reparaturkosten für ein Auto, das nicht mehr ausweichen konnte, können erheblich sein. Wer sein Fahrzeug mit dem roten Punkt ordnungsgemäß sofort entfernen möchte, muss dies auf legalem Weg tun: entweder zugelassen und versichert (alternativ mit roter Nummer) auf eigener Achse oder per Abschleppwagen oder Anhänger.

Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago

Kommentare