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Worauf es ankommt
„Anlieger frei“: Wer bei dem Zusatzschild weiterfahren darf
Das Schild „Anlieger frei“ ist häufig unter einem Durchfahrtsverbot zu finden. Doch wer gilt eigentlich als „Anlieger“?
In Deutschland gibt es mehrere hundert verschiedene Verkehrsschilder, doch nicht alle sind gleich häufig anzutreffen. Wohl jeder Autofahrer kennt die Bedeutung der alltäglichen Schilder, die beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen anzeigen, Halteverbote markieren oder Überholverbote signalisieren. Es gibt jedoch auch Zeichen, deren Bedeutung nicht jedem klar ist, wie das orangefarbene Oval auf zwei Wellen oder die sogenannten „Haifischzähne“. Zusatzschilder wie beispielsweise „Anlieger frei“ können ebenfalls für Verwirrung sorgen. Was bedeutet das eigentlich genau?
Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Anlieger“ gibt es nicht
Vermutlich ist es Ihnen schon einmal passiert: Sie sind fast am Ziel und plötzlich taucht ein Schild mit einem Durchfahrtsverbot auf – darunter ist jedoch ein Zusatzschild mit der Aufschrift „Anlieger frei“ angebracht. Dürfen Sie nun weiterfahren oder nicht? Das Problem dabei ist, dass es laut ADAC keine gesetzliche Definition für den Begriff „Anlieger“ gibt. Die Rechtsprechung hat jedoch eine Bedeutung ermittelt, die sich am allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte orientiert: Ein „Anlieger“ ist demnach jemand, der ein an der Straße liegendes Grundstück bewohnt oder für eine Erledigung besuchen muss. Ausreichend ist irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück.
Welche „Anliegen“ zur Durchfahrt bei einem „Anlieger frei“-Zusatzschild berechtigen
Dem Automobilclub zufolge gelten unter anderem folgende Anlässe als „Anliegen“:
Der Besuch eines Anwohners. Dabei ist es egal, ob derjenige wirklich zu Hause ist – die Absicht des Besuchs ist ausreichend.
Auch unerwünschte Besucher, wie beispielsweise ein Gerichtsvollzieher, dürfen einfahren.
Einfahren darf ebenso, wer jemanden abholt, der in einem sich in der Anliegerzone befindlichen Geschäft eingekauft hat.
Berechtigt für die Einfahrt sind auch Handwerker, die von einem Anlieger für die Arbeit auf seinem Grundstück beauftragt wurden.
Ebenso sind Personen, deren „Anliegerschaft“ auf einer rechtlichen Beziehung zum Grundstück basiert, einfahrtsberechtigt. Etwa Eigentümer oder Pächter eines Schrebergartens.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
„Anlieger frei“-Schild: Wer unberechtigt einfährt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen
Wer unberechtigt in eine Anliegerstraße einfährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen. Für Fahrradfahrer beträgt das Verwarnungsgeld 25 Euro. Wenn man sein Fahrzeug parkt, ohne ein Anlieger zu sein, kann das Verwarnungsgeld 55 Euro oder mehr betragen.
Eine Besonderheit stellt das Zusatzschild „Anlieger frei“ unter dem Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ dar – hier dürfen Fahrradfahrer natürlich immer durchfahren. Für Kraftfahrzeuge gelten die zuvor genannten Bedingungen.