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Nach drei Monaten

Witwenrente ausgesetzt: Deshalb erhalten immer weniger Frauen diese Rente

Immer weniger Frauen erhalten die Witwenrente nach den ersten drei Monaten des Todes ihres Partners. Was steckt dahinter?

München – Die Witwenrente und Witwerrente soll sicherstellen, dass Hinterbliebene nach dem Tod ihres Partners oder ihrer Partnerin weiterhin ausreichend finanziell versorgt sind. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jedoch immer weniger Witwenrenten aus. Die Zahl der Bestandsfälle der Frauen, die diese Rente erhalten, ist demnach in den 30 Jahren von 1992 bis 2022 von über fünf Millionen auf knapp 4,5 Millionen zurückgegangen.

Rentenversicherung zahlt immer weniger Witwenrenten aus – wegen Einkommen der Frauen

Zudem hat die Anzahl der Witwenrenten, die nach dem sogenannten Sterbevierteljahr nicht mehr ausgezahlt werden, deutlich zugenommen. 1992 wurden 4500 Renten deshalb nicht gezahlt, 2022 waren es 106.000 Fälle. Das sei auf die Einkommensanrechnung zurückzuführen, erklärte Rechtsanwalt Peter Knöppel dem Portal Gegen-Hartz.de.

HinterbliebenenrenteBestand 2023Durchschnittliche Renten-Zahlung
Witwenrente4.568.272739,38 Euro
Witwerrente1.177.557264,65 Euro
Erziehungsrente6.8741049,61 Euro
Waisenrente278.236227,24
Hinterbliebenenrente gesamt6.030.939623,41 Euro

Denn innerhalb der ersten drei Monate nach dem Monat, in dem der Partner oder die Partnerin gestorben ist, erhalten Witwen und Witwer die Rente in voller Höhe. Im sogenannten Sterbevierteljahr werden die Einkommen der Hinterbliebenen nicht berücksichtigt. Laut der Deutschen Rentenversicherung soll das dabei helfen, sich nach dem Tod auf die veränderten Lebensverhältnisse einzustellen.

Weil Frauen finanziell immer unabhängiger werden: Die Rentenversicherung setzt immer häufiger die Zahlung der Witwenrente nach dem Sterbevierteljahr aus. (Symbolfoto)

Immer weniger Witwenrenten wegen eigenen Einkommen ausgezahlt: Was wird angerechnet?

Nach den drei Monaten erfolgt bei der Witwenrente jedoch die Anrechnung des Einkommens. Damit soll sichergestellt werden, dass Hinterbliebene mit einem ausreichenden Einkommen keine zusätzlichen Leistungen bekommen. Nach Berücksichtigung eines Freibetrags rechnet die Rentenversicherung das verbleibende Einkommen mit 40 Prozent auf die Rente an. Dabei werden verschiedene Einkünfte berücksichtigt:

  • Einkommen durch Arbeit
  • Eigene Rente
  • Betriebsrente
  • Rente aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Erwerbsminderungsrente
  • Weitere Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld I und Krankengeld
  • Zinseinkommen aus Vermögen
  • Gewinne aus Verkäufen
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Elterngeld

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Die Daten spiegeln dabei die gesellschaftliche Entwicklung wider. Immer mehr Frauen haben ein eigenes Einkommen und sind damit wirtschaftlich unabhängiger.

Die Frauen, welche die Witwenrente erhalten, bekommen im Durchschnitt deutlich mehr als Männer, die Witwerrente beziehen. 2023 lag die Höhe der Witwenrente im Schnitt bei 739,38 Euro. Bei der Witwerrente lag der Durchschnitt bei 264,65 Euro.

Rubriklistenbild: © INSADCO/Imago

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