Neue Studie zeigt
Merz plant nach der Wahl Entlastung: Bürger hätten 409 Euro pro Person mehr in der Tasche
Die Bundesregierung plant ein Klimageld, um die steigende CO₂-Steuer abzudämpfen. Das lässt auf sich warten. Der CDU schwebt nach der Wahl ein neues Instrument vor.
Berlin – Die erste Prognose und die erste Hochrechnung bei der Bundestagswahl 2025 sieht die Union mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz als klaren Sieger. Welche Entlastung wäre möglich? Die Erhöhung bei der CO₂-Abgabe hatte sich früh als Wahlkampfthema herauskristallisiert und es unter anderem in ein TV-Duell zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und dem CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz geschafft. Hier hatte Merz von einem Klimageld über 200 Euro pro Monat gesprochen, das die Bürger beim Strompreis entlasten solle. Dabei verfolgt die Union eigentlich ganz andere Pläne – und eine aktuelle Untersuchung zeigte, welche Entlastung diese tatsächlich bringen.
Klimageld oder Stromsteuer-Senkung – CDU verfolgt anderen Ansatz
Welche Entlastungen wären dabei für Deutsche möglich? Sowohl die Union und die SPD als auch die Grünen hatten dazu verschiedene Pläne geschmiedet. In einer aktuellen Studie hatte das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft den Ansatz der CDU/CSU-Fraktion untersucht und die (voraussichtlich) dadurch entstehende Entlastung mit der durch ein Klimageld verglichen. Im Energiepapier vom 5. November 2024 hatte die CDU festgehalten, dass sie die Stromsteuer dauerhaft für alle auf das europäische Minimum senken und die Netzentgelte mindestens halbieren möchte. In ihrem Sofortprogramm von Anfang Februar hat sie das Vorhaben erneut bekräftigt. Schätzungen hatten ergeben, dass sich das Entlastungsvolumen auf etwa zehn bis elf Milliarden Euro belaufen soll.
Die Studienautoren gingen vom folgenden Volumen aus:
- Der Stromverbrauch privater Haushalte beläuft sich auf rund 139 Milliarden Kilowattstunden (Stand 2022)
- Die Stromsteuerabsenkung beläuft sich auf 1,95 Cent pro Kilowattstunde (von 2,05 Cent pro kWh auf das europäische Minimum von 0,1 Cent pro kWh)
- Bei der Netzgelthalbierung geht es um 5,8 Cent pro Kilowattstunde (von 11,53 Cent pro kWh für einen Haushalt, der 3.500 kWh verbraucht)
- Insgesamt soll sich das Entlastungsvolumen auf rund 10,8 Milliarden Euro belaufen
All das zusammen würde eine potenzielle Entlastung von etwa 7,8 Cent pro kWh ergeben. Die CDU hatte in der vorgestellten Agenda 2030 eine Reduzierung um mindestens fünf Cent pro kWh festgelegt.
187 Euro Entlastung durch Klimageld – bewirkt der CDU-Vorschlag mehr?
Laut den Studienautoren würden private Haushalte im Jahr 2025 um durchschnittlich 261 Euro entlastet, sollte es zur Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und zur Halbierung der Netzentgelte kommen. Die absolute Entlastung soll dabei mit dem Einkommen steigen und zwischen 165 Euro pro Jahr und 409 Euro schwanken.
Wie sieht das beim Klimageld aus? Hier richtete sich die Analyse nach einem Vorschlag der Umweltorganisation Greenpeace, der ein Pro-Kopf-Klimageld vorsah. Dieses soll in gleicher Höhe an Kinder und Erwachsene ausgezahlt werden, dabei findet eine sozial gestaffelte Besteuerung über die Einkommenssteuer statt. Das Klimageld nach der Steuer kann dabei je nach Haushaltsgröße und den Grenzsteuersätzen schwanken. Bei neun von zehn künstlich erstellten Einkommensgruppen soll das Klimageld private Haushalte um 187 Euro pro Jahr entlasten.
Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass die Strompreisentlastung mit dem Einkommen steigt – die Entlastung durch das Klimageld variiert dagegen weniger stark. Im unteren Einkommensbereich sorgt das Klimageld für eine stärkere Entlastung als die Strompreisentlastung. Dazu ein paar Beispiele:
| Einkommen | Entlastung Strompreissenkung (monatlich) | Entlastung Klimageld (monatlich) |
| 962 Euro | 14 Euro | 16 Euro |
| 2.850 Euro | 23 Euro | 16 Euro |
| 4.745 Euro | 23 Euro | 14 Euro |
Klimageld erst ab 2027 – Regierung arbeitet an technischen Voraussetzungen
Dabei stellt sich die nicht unwichtige Frage, was das Klimageld denn ist und wann es auf die Konten der Bürger fließen soll. Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein Kompensationswerkzeug, das den derzeit stattfindenden Anstieg der CO₂-Steuer ausgleichen soll. Auf eine Frage der CDU/CSU-Fraktion hin, wann die Auszahlung des Klimagelds beginnen soll, hatte der Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann im Juli 2023 gesagt: „Die Bundesregierung arbeitet derzeit daran, einen Auszahlungsmechanismus zu entwickeln, der auch für ein Klimageld genutzt werden kann. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (...) wurde im § 139b der Abgabenordnung die Rechtsgrundlage für eine Zuspeicherung der IBAN in der Identifikationsnummer-Datenbank geschaffen.“
Dabei soll es sich um eine Grundlage für den „Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer“ handeln.
Seitdem sind mehr als anderthalb Jahre vergangen. Die Ampel-Koalition ist zerbrochen, die Bundestagswahl steht bevor. Im Januar hatte es noch geheißen, dass die Auszahlung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Klimagelds bis 2027 technisch machbar sein soll. Der Auszahlungsmechanismus müsse bis 2027 vorhanden sein, weil dann der Ausgleich für den CO₂-Emissionshandel auf EU-Ebene funktionieren müsse. Die entsprechenden Kräfte würden mich Hochdruck daran arbeiten, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, hatte die Tagesschau im Januar 2025 berichtet.
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