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Finanzieller Ausgleich

Klimageld in Deutschland: Vorschlag für 124 Euro pro Person

Das Thema Klimageld wird von der Bundesregierung in Deutschland auf die lange Bank geschoben. Eine Studie erläutert die Unterschiede einzelner Varianten.

Berlin/München – Das Klimageld in Deutschland soll Bürgern zugutekommen, die von immer höher steigenden CO₂-Preisen betroffen sind. Auf diese Weise könnte die Bundesregierung die Einnahmen aus den Energiekosten zurückzugeben oder zumindest abzuschwächen.

Die Auszahlung eines Klimageldes könnte besonders einkommensschwache Haushalte in der Bundesrepublik entlasten, da sie statistisch weniger Schadstoffemissionen verursachen. Während das Klimageld im Zuge steigender Ausgaben der Privathaushalte ein Schritt in die richtige Richtung ist, ist die genaue Umsetzung noch offen – und wer davon profitiert.

Energiekosten steigen immer weiter: Warum ist das Klimageld notwendig?

Im Zuge der Energiewende wird die Beschaffung fossiler Brennstoffe in der Zukunft teurer: In den Jahren 2025 und 2026 gemäß dem von der großen Koalition (SPD und Union) beschlossenen Preispfad, der erneuerbare Energien stärken soll – zum Beispiel durch Elektroautos und Wärmepumpen.

Verstärken wird sich die Preisentwicklung mit dem Emissionshandelssystem der EU für die Bereiche Verkehr und Heizen stark verändern: Ab 2027 wird die Verantwortung der CO₂-Abgabe in die Hände der EU übergehen, die dann ein Ausstoßlimit für Treibhausgase umsetzt und dementsprechend die Bepreisung festlegt.

Was hier auf uns zukommt, haben viele Menschen noch nicht auf dem Schirm: Laut dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) überschätzen Deutsche ihre Belastung durch den derzeitigen CO₂-Preis – unterschätzen jedoch, wie stark sich dieser in der Zukunft entwickelt. Dazu sollte eigentlich ein Klimageld eingeführt werden, um diese Belastung abzufedern.

Wann kommt das Klimageld? 2025 nicht mehr realistisch

Die Hoffnungen, dass noch in der aktuellen Legislaturperiode (bis Herbst 2025) ein staatliches Klimageld eingeführt wird, war berechtigt: Im Koalitionsvertrag ist davon die Rede, einen Kompensationsmechanismus zu entwickeln, die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung beim Heizen und Verkehr an die Bevölkerung zurückzugeben. Das wird allem Anschein nach jedoch nicht geschehen.

Die Energiekosten werden in die Höhe schnellen. Als Ausgleich soll es in Deutschland ein Klimageld geben.

Obwohl SPD, Grüne und FDP mehrmals erklärten, eine Klimaprämie für Deutschland zu planen, wurde das unter der Ampelkoalition bisher nicht umgesetzt. Laut Berliner Morgenpost steht in der benannten Vereinbarung zudem nicht explizit, dass der Entwurf auch genutzt werden muss.

Einführung von Klimageld: Finanzministerium ebnet Weg für Auszahlung

Wer in Deutschland in der Zukunft wie viel Geld für den Klimaschutz zahlen muss, steht also noch in den Sternen. Dabei ist mittlerweile zumindest einer wichtigen Voraussetzung des Klimageldes der Weg geebnet: Bis Ende 2024 will das Finanzministerium einen Auszahlungskanal installieren, bei dem die Steueridentifikationsnummer eines jeden Einwohners mit einer dazugehörigen Kontoverbindung verknüpft ist.

Eine noch zu ermittelnde Bundesbehörde soll dann die Auszahlungen abwickeln. Wie schließlich die Umsetzung des Klimagelds aussehen kann, darüber klärt der Spiegel in einer Vorab-Veröffentlichung einer vom Umweltbundesamt angeforderten Untersuchung auf.

Wer bekommt Klimageld und in welcher Höhe? Zwei maßgebliche Varianten

In der Studie erörtern das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), in welcher Form das Klimageld hierzulande eingeführt werden sollte. Im Vordergrund standen hierbei der soziale Aspekt und die Verteilung innerhalb der Bevölkerung: Welche Personengruppen sollten wie viel Klimageld erhalten, um einen gerechten Ausgleich zu ermöglichen?

Im Kern geht es zunächst um die Frage, ob das Klimageld in seiner ursprünglichen Form kommt: mit einer gleichen Summe, die an alle Einwohner Deutschlands überwiesen wird. Der Studie zufolge würde bereits hier die ökonomische Ungleichheit verringert. Die alternative Version beinhaltet, dass Milliarden von Euro zusätzlich für die gezielte Unterstützung von Niedrigverdienenden ausgegeben werden, was den Angaben zufolge unkompliziert funktionieren kann.

„Eine pauschale Pro-Kopf-Klimaprämie an alle Einwohnenden würde auch Besser- und Hochverdienende entlasten. (...) Daher erscheint es gerechtfertigt, die Klimaprämie auf Personen und Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen zu fokussieren.“

DIW Berlin

Sollte es Klimageld nur für untere Einkommensschichten geben?

Worin sich der Ablauf der zwei Klimageld-Varianten unterscheidet: Laut dem Forschungsteam würde das Klimageld zwar in einem ersten Schritt ebenfalls an alle Personen ausgezahlt – bei Menschen in der oberen Einkommenshälfte jedoch über die Einkommensteuer nachträglich wieder eingezogen. Mit den beiden Modellen konstruierten die Institute ein Finanzierungsmodell auf Basis des CO₂-Preises von 2026, dessen Höhe schon jetzt feststeht (65 Euro pro Tonne).

Laut der Auswertung sei die zweite Version gerechter als die erste - und hätte für den Staat mehr Einnahmen zur Folge. Pro Kopf würde ein Klimageld von rund 124 Euro ausgezahlt werden, was beispielsweise für eine vierköpfige Familie 496 Euro pro Jahr bedeutet. Inwiefern der Betrag die finanzielle Situation abmildert, ausgleicht oder sogar verbessert, hängt vom jeweiligen Verbrauch an fossiler Energie ab.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Klimageld vs. CO₂-Preis: Eine Frage der Verteilung zwischen Arm und Reich

Die Veröffentlichung des DIW Berlin weist darauf hin, dass reiche Menschen im Schnitt mehr für ihren CO₂-Ausstoß bezahlen als ärmere, jedoch handele es sich insgesamt um einen niedrigeren Anteil des Einkommens. DIW-Ökonom Stefan Bach erklärt: „Ohne Entlastungen für die Bürger führt der steigende CO₂-Preis zu einer ungleichen Einkommensverteilung.“ Denn finanziell schwächer Gestellte geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für die Bereiche Mobilität und Energie aus.

Sollte das Klimageld so wie in der Studie von DIW und FÖS umgesetzt werden, werden 20 Prozent der untersten Einkommensgruppen entlastet, am stärksten belastet dagegen die obersten 40 Prozent. „Dabei wird die Klimaprämie bei mittleren Nettoeinkommen über ein Einkommensintervall von 10000 Euro im Jahr linear abgeschmolzen. Dies gewährleistet, dass die Klimaprämie bei Haushalten mit unteren Einkommen erhalten bleibt, bei hohen Einkommen dagegen vollständig abgeschöpft wird.“

Derweil entfacht die Steuerpolitik der SPD eine hitzige Debatte: Es wird vermutet, dass der Steuersatz für Wohlhabende erheblich steigt. (PF)

Rubriklistenbild: © Elmar Gubisch/Imago

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