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Netzentgelte und Stromsteuer

Strompreise werden gesenkt: So viel sparen Sie durch Beschluss des Merz-Kabinetts

Neben dem Bundeshaushalt hat das Kabinett eine Reduzierung der Energiepreise für alle Verbraucher und Verbraucherinnen beschlossen. Die Strompreise werden dadurch deutlich sinken.

Berlin – Die Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) hat am Dienstag (24. Juni) den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschlossen, genauso wie die Eckwerte für 2026 und den Finanzplan bis 2029. Vorgesehen sind Rekordschulden für die Bundeswehr und Milliardeninvestitionen für die Infrastruktur. Die Regierung hat sich aber auch die Energiepreise vorgenommen und die Gasspeicherumlage für alle Verbraucher und Verbraucherinnen abgeschafft. Stattdessen zahlt der Staat diese Kosten.

In einem zweiten Schritt hat die Regierung ein Strompreispaket auf den Weg gebracht: Die Stromsteuer und die Netzentgelte werden deutlich abgesenkt. Allerdings profitieren nicht alle.

Merz will Strompreise absenken: Haushalte sparen bei Netzentgelten

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD angekündigt, die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß zu senken und die Netzentgelte zu reduzieren. Diese sind ein Bestandteil des Strompreises und wegen hoher Kosten für den Netzausbau in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Diese Maßnahmen hat das Kabinett nach Angaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nun auf den Weg gebracht. Allerdings wird die Stromsteuer offenbar nun doch nicht für alle abgesenkt, sondern nur für Unternehmen.

„Wir wollen einsteigen in eine erste wirksame Senkung der Strompreise für Industrie, Gewerbe und die privaten Haushalte“, sagte der SPD-Chef. Das solle die Kaufkraft der Bürger und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhöhen.

Zum 1. Januar sollten drei Maßnahmen greifen: Verbraucher würden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet, die Senkung der Stromsteuer für die Industrie, die Land- und die Forstwirtschaft werde „verstetigt“, und der Bund übernehme einen deutlich stärkeren Anteil an den Kosten des Netzausbaus. Energiesicherheit und Klimaschutz würden damit künftig weniger über die Stromrechnung finanziert.

Stromsteuer liegt in Deutschland weit über dem EU-Mindestmaß

Das europäische Mindestmaß bei der Stromsteuer liegt bei 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Aktuell zahlen deutsche Verbraucher 2,05 Cent/kWh an Stromsteuer, für Umlagen wie die Offshore-Netzumlage und die KWK-Umlage zahlen Verbraucher noch um die 2,5 Cent/kWh extra. Für Industrieunternehmen gelten geringere Steuern und Umlagen.

Die Netzentgelte für Strom sind regional unterschiedlich und liegen laut Bundesnetzagentur zwischen 9 und 12 Cent/kWh. Diese sollen nun in Teilen sinken. Zusammen mit der Stromsteuer soll der Strompreis nun um 5 Cent/kWh sinken.

52 Euro im Jahr weniger: Das bewirkt das Strompreispaket der Merz-Regierung

Das Vergleichsportal Verivox hatte bereits im März berechnet, wie sich die Entlastung auswirken würde. „Eine Absenkung [der Stromsteuer] im geplanten Umfang würde eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh um 93 Euro (brutto) entlasten“, schreibt das Portal. Allerdings ist dies nun nicht gekommen – die Stromsteuer wird nur für Unternehmen abgesenkt.

Laut Verivox würde die Halbierung der Netzentgelte die Stromkosten für eine vierköpfige Familie um weitere 52 Euro (brutto) entlasten.

Sie wollen Heizkosten sparen? Tipps zum effizienten Heizen und Lüften in der kühlen Jahreszeit

Jemand stellt den Thermostat an der Heizung ein.
Die Heizung ständig herauf- und wieder herunterzudrehen, ist keine gute Idee. Sondern beim Heizen im Winter ist eine gewisse Konstanz gefragt, wie Fachleute betonen. (Symbolbild) © CHROMORANGE/Imago
Jemand reguliert die Heizung in der Wohnung.
Denn gerade häufiges Hoch- und Runterdrehen der Heizung verbrauche besonders viel Energie, erklärte der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) in einer Mitteilung zum effizienten Heizen im Winter. Auch das Ergebnis lasse zu wünschen übrig. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Jemand regelt über einen Thermostat die Temperatur in der Wohnung.
Denn über die Heizkörperthermostate regele man zwar die gewünschte Endtemperatur im Raum. Schneller warm werde es im Raum durch einen voll aufgedrehten Regler allerdings nicht, heißt es vonseiten des DVFG. © ingimage/Imago
Entspannung auf der Couch im Winter – zwei Frauen mit jeweils einer Tasse in der Hand.
Deshalb sei es sinnvoller, sich für eine individuelle Wohlfühltemperatur zu entscheiden und sie zu halten – statt ständig kurzfristig „Heiz-Jojo“ zu spielen, heißt es weiter. (Symbolbild)  © Antonio Guillem/Panthermedia/Imago
Heizungsthermostat auf Stufe 3
„Gerade im Winter ist es besonders energiesparend, konstant auf niedriger oder mittlerer Stufe zu heizen – und das Thermostat beispielsweise auf Stufe 3 und damit 20 Grad zu belassen“, so Markus Lau, Technikexperte beim DVFG laut dessen Mitteilung vom November 2024. (Symbolbild) © Zoonar.com/stockfotos-mgx/Imago
Digitales Thermometer, das eine Raumtemperatur von 16,2 Grad anzeigt.
Nicht in allen Räumen hält sich unbedingt gerade jemand auf. Gut zu wissen: Schon eine geringe Absenkung der Raumtemperatur kann dem DVFG zufolge eine große Wirkung haben. Beispiel: „Ein Grad weniger reduziert die Heizenergie um rund sechs Prozent“, so Markus Lau laut der Mitteilung. „Wer im wenig genutzten Gästezimmer die Temperatur von 20 auf 16 Grad senkt, kann dort seinen Energieverbrauch um etwa 24 Prozent reduzieren.“ Auf die gesamte Wohnung und die komplette Heizsaison gerechnet, könnten diese geringen Anpassungen somit erhebliche Kosteneinsparungen bedeuten, heißt es. (Symbolbild) © imageBROKER/Firn/Imago
Heizen im Winter – Hände einer Frau an einem Heizkörper in der Wohnung
Einen Raum in der Wohnung gar nicht zu beheizen, ist im Winter jedoch oft nicht ratsam – auch nicht zum Beispiel im Gästezimmer, das aktuell nicht genutzt wird. Im Gegenteil: „Je stärker Wohnräume auskühlen, umso größer ist das Schimmelrisiko“, so Markus Lau. „Daher unbedingt vermeiden, dass die Temperatur in Wohnräumen dauerhaft unter 16 Grad fällt.“ Denn kalte Wände könnten begünstigen, dass sich vorhandene Feuchtigkeit absetzt und dadurch Schimmel entsteht, betont man beim DVFG. (Symbolbild) © sinenkiy/YAY Images/Imago
Schlafzimmer mit Parkettboden, Bett und einem kleinen Schreibtisch
Will man verschiedene Wohnräume mit Blick auf die tatsächliche Nutzung unterschiedlich stark heizen, sollte man die Türen dazwischen geschlossen halten, heißt es in der Mitteilung des DVFG. Der Temperaturunterschied zwischen den Räumen sollte nicht mehr als fünf Grad betragen, heißt es zudem. (Symbolbild) © Shotshop/Imago
Jemand hält den Deckel einer Pfanne beim Kochen in der Küche.
In Räumen wie Bad oder Küche, in denen durch Duschen und Kochen besonders viel Feuchtigkeit entsteht, sollte die Tür beim Lüften zudem geschlossen bleiben, heißt es. Ansonsten verteile sich die Feuchtigkeit in der gesamten Wohnung. (Symbolbild) © Juliane Sonntag/ photothek/Imago
Jemand dreht am Regler einer Heizung.
Beim Lüften sollte man die Heizkörperthermostate immer komplett zudrehen, um Energiekosten zu sparen, so zudem der Tipp. (Symbolbild)  © Michael Eichhammer/Imago
Jemand öffnet in der Wohnung das Fenster bei Tageslicht
Um Schimmel in der Wohnung vorzubeugen, sollte man zudem auch im Winter regelmäßig lüften. Doch wie sieht das konkret aus? „Am besten kurz und knackig – also zwei- bis dreimal täglich lüften, für drei bis fünf Minuten. Auch bei niedrigen Außentemperaturen, Regen oder Wind“, rät Markus Lau. Gut sei das Stoßlüften, noch besser das Querlüften, sprich das Öffnen von gegenüberliegenden Fenstern, heißt es zudem in der Mitteilung des DVFG. Dadurch ströme am schnellsten Frischluft in den Raum. (Symbolbild) © IMAGO/Roman Möbius
Jemand beim Entlüften eines Heizkörpers mit einem Spezialschlüssel
Sollte der Heizkörper gluckern oder nicht von oben bis unten warm werden, ist es oft an der Zeit, mit einem sogenannten Entlüfterschlüssel die Luft entweichen lassen. Vor dem Entlüften sollte man, falls möglich, die Heizungspumpe abschalten, damit die Flüssigkeit im Heizkreislauf zum Stillstand kommt, rät das Informationsprogramm Zukunft Altbau auf seiner Website. Ob Wasser im Heizkreislauf nachgefüllt werden muss, zeigt den Fachleuten zufolge die Druckanzeige am Heizkessel. Das sei wichtig – denn nur „bei ausreichendem Betriebsdruck“ sei die gleichmäßige Wärmeverteilung sichergestellt. (Symbolbild)  © imageBROKER/StefanxKiefer/Imago
Frau auf der Couch tippt mit dem Finger auf die Einstellung an einem Heizkörper.
Die Heizkörper sollten so angebracht sein, dass keine Möbel ihnen zu nahe rücken. Verdecken Gardinen die Heizkörper, wird ein Großteil der Wärme sogar direkt wieder über die Fenster nach außen geleitet, schreibt das Informationsprogramm Zukunft Altbau. Möbel und Verkleidungen sollten auch nicht vor ungedämmten Außenwänden stehen, erklären die Fachleute. Denn gelange zu wenig Wärme an diese Wände, sinke die Oberflächentemperatur und das Risiko der Schimmelpilzbildung steige. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Frau mit Smartphone steht an einem Fenster und schiebt die Gardine zur Seite.
Durch undichte Fenster oder undichte Außentüren kann Wärme entweichen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie man schnell und einfach prüfen kann, ob die Fenster und Türen wirklich dicht sind: „Klemmen Sie ein Blatt Papier zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel ein“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. „Falls Sie das Papier bei geschlossenem Fenster nicht herausziehen können, ist das Fenster an dieser Stelle dicht.“ Den „Papiertest“ solle man an mehreren Stellen wiederholen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Eingangsbereich einer Wohnung mit Holzboden und einem Heizkörper
Bei Wohnungs- oder Haustüren mit offenem Türschlitz kann laut der Verbraucherzentrale oftmals nachträglich eine Dichtung – ein sogenannter Kältefeind – eingebaut werden. „Haben Sie einen Windfang, sollten Sie ihn bei kalter Witterung stets geschlossen halten“, heißt es zudem auf Verbraucherzentrale.de. Bei Fenstern reiche es meistens schon aus, die Dichtung zu erneuern oder die Fensterflügel zu justieren. (Symbolbild) © ProxCreators/Addictive Stock/Imago
Mann sitzt entspannt auf der Couch im Wohnzimmer.
Eine Maßnahme, um Energie zu sparen, kann eine auf die individuellen Nutzungszeiten im Einfamilienhaus angepasste Zeitsteuerung sein. „In den meisten Fällen können Sie sogenannte Absenkungszeiten programmieren, zum Beispiel nachts oder am Tag, wenn Sie arbeiten“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. Mit beispielsweise einem „Wochenprogramm“ könne man sein persönliches Heizprofil zusammenstellen. (Symbolbild)  © Antonio Guillem/Panthermedia/Imago
Füße einer Person, die unter einer Bettdecke im Bett hervorschauen
Sinnvoll ist dem Informationsprogramm Zukunft Altbau zufolge unter anderem eine Nachtabsenkung. Man kann sie so einrichten, dass sie ungefähr eine Stunde vor dem Zubettgehen die Temperatur von 20 auf 16 Grad herunterregelt. Eine Stunde vor dem Aufstehen sollte die Heizung dann wieder hochheizen, so der Rat. (Symbolbild) © peopleimages.com/Imago
Jemand öffnet ein Fenster zum Lüften.
Unbedingt vermeiden sollte man bei kühlen Temperaturen das Dauerlüften mit gekippten Fenstern. Das wäre nicht nur Energieverschwendung, sondern würde im Fensterbereich das Risiko steigern, dass Wände abkühlen und feucht werden, teilt der DVFG mit. (Symbolbild) © Zoonar.com/Erwin Wodicka/Imago
Geöffnetes Fenster in einer Wohnung
Die Luftfeuchtigkeit im Raum lässt sich zum Beispiel einfach mit einem Thermo-Hygrometer kontrollieren, so ein Tipp der Verbraucherzentrale. Auch einige Smart-Home-Lösungen würden die Luftfeuchtigkeit über Sensoren im Blick behalten, heißt es weiter auf deren Website. (Symbolbild)  © Roman Möbius/Imago
Mann liest ein Buch auf der Couch im Wohnzimmer
Grundsätzlich sollte man auf das passende Verhältnis von Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit achten. Je nachdem, ob die Bewohner gerade auf dem Sofa sitzen oder Hausarbeit erledigen, liegt diese „bei einer Temperatur von 18 bis 22 Grad Celsius und bei einer relativen Luftfeuchte zwischen 40 und 60 Prozent“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de für einen groben Orientierungswert. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Jemand wischt Kondenswasser am Dachfenster mithilfe eines Tuchs weg.
Wie niedrig die Luftfeuchtigkeit sein sollte, hängt laut der Verbraucherzentrale vom Bauzustand und der Außentemperatur ab: „In einem gut gedämmten Gebäude bereitet ein Wert von rund 60 Prozent in der Wohnung für einige Zeit vielleicht keine Probleme, bei schlechter Gebäudedämmung können an kalten Tagen schon 40 Prozent an den Wärmebrücken und in Raumecken zu viel sein“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. „Liegt die Luftfeuchtigkeit längere Zeit über 50 Prozent, sollte gelüftet werden – spätestens aber dann, wenn die Fensterscheiben von innen beschlagen!“ (Symbolbild) © Bihlmayerfotografie/Imago
Füße mit Socken schauen unter einer Sofadecke im Wohnzimmer hervor.
Wohn- und Schlafräume sollten während der Heizperiode tagsüber „auf mindestens 16 bis 18 Grad heizen, auch wenn einige nur selten genutzt werden“, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Bei einem schlechten Bauzustand sei oft eine höhere Temperatur erforderlich, um das Schimmelrisiko niedrig zu halten. (Symbolbild) ©  Westend61/Imago
Wäsche auf dem Wäscheständer
Dass man einen Teil der Wäsche auf dem Wäscheständer daheim trocknet, gehört für viele Bewohner zum Alltag. In einem Bad ohne Fenster beispielsweise oder auch in unbeheizten Kellnern sollte man das wegen der Schimmelgefahr allerdings besser sein lassen – zumal dann, wenn man dort nicht ausreichend lüften kann. (Symbolbild) © Wolfgang Maria Weber/Imago
Jemand schiebt die Gardine an einem Fenster mit Regentropfen zur Seite.
Auch bei regnerischem Wetter ist es sinnvoll, die Fenster mehrmals am Tag zum Lüften zu öffnen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Hand an einem Fenstergriff in der Wohnung
Nicht vergessen sollte man in der kalten Jahreszeit jedoch, nach dem Lüften die Fenster wieder zu schließen und den Raum anschließend wieder zu beheizen, betont die Verbraucherzentrale mit Blick auf die Energiekosten. Beim Dauerlüften gehe viel Wärmeenergie verloren und die Wände im Raum kühlen ab. Dann dauere es lange Zeit, bis der Raum wieder warm werde. (Symbolbild) © Zoonar.com Olga Simonova/Imago

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hatte weitere Entlastungen errechnet, wenn der Staat auch noch die Offshore-Netzumlage und die KWK-Umlage abschaffen würde: Allein durch die Abschaffung der Umlagen und der Senkung der Stromsteuer würde der Strompreis um gut fünf Cent/kWh sinken. „Für einen 4-köpfigen Haushalt im Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 4000 kWh bedeutet dies eine jährliche Einsparung von knapp 220 Euro“, so das IW Ende Mai 2025. Die Halbierung der Netzentgelte würde den Staat aber einiges kosten, so das Institut: 21,6 Milliarden Euro pro Jahr, berechnet das IW.

Das IW warnt jedoch davor, das Strompreispaket als langfristige Maßnahme anzusehen: „Alle genannten Maßnahmen stellen zunächst ein kurzfristiges Pflaster für ein größeres Problem dar: Die geplanten Maßnahmen verschieben die Kosten lediglich von einzelnen Verbrauchern in den Bundeshaushalt“, schreibt das Institut. Das Stromnetz müsse also umgebaut und erweitert werden, damit der Preis langfristig auch ohne Subvention niedrig sein kann. „Dies umfasst den bedarfsorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien, der Netze, Speicher und regelbarer Kraftwerke sowie geeignete regionale Preissignale, die eine netzdienliche Einspeisung und Verbräuche fördern.“

Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikels war davon die Rede, dass die Stromsteuer auch für Privathaushalte gilt. Das ist - entgegen den ursprünglichen Regierungsplänen - nicht mehr der Fall. Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Bernhard Classen

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