„Keine Option vom Tisch genommen“
Steuer-Zoff in Merz-Regierung: Wer bei Steuererhöhungen zahlen müsste
Zur Beseitigung der Milliardenlöcher im Haushalt erwägt SPD-Chef Klingbeil Steuererhöhungen bei Vermögenden. Doch wen würde eine höhere Besteuerung tatsächlich treffen?
Berlin – Es ist Sommerpause – und doch gibt es wieder Streit in der schwarz-roten Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU). Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte vergangenen Sonntag im ZDF-Sommerinterview deutlich gemacht, dass er zum Beseitigen der Milliardenlücken in den kommenden Haushalten höhere Steuern für Spitzenverdiener und Vermögende nicht ausschließt.
SPD will Steuererhöhungen für Spitzenverdiener und Vermögende
„Da wird keine Option vom Tisch genommen“, sagte der SPD-Vorsitzende dazu. Mehrere Unionspolitiker wiesen danach zwar seinen Vorstoß zu möglichen Steuererhöhungen für Spitzenverdiener und Vermögende zurück. Doch viele SPD-Politiker sprangen ihrem Chef bei und sprachen sich dafür aus, zur Gegenfinanzierung von Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen Spitzenverdiener und Superreiche stärker zu belasten.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es zu diesem Thema: „Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.“ Auffällig ist dabei: Gutverdiener und Spitzenverdiener werden nicht erwähnt. Für sie sind keine Steuersenkungen vorgesehen – kommen nun also für sie stattdessen Steuererhöhungen, wenn sich die SPD durchsetzt?
Steuersätze: Ab wann man in Deutschland als Spitzenverdiener gilt
Doch wer gilt in Deutschland eigentlich als Spitzenverdiener? Klingbeil hat im Interview ja keine konkreten Zahlen genannt. Meistens geht es in den Debatten aber um die Menschen, die den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt 42 Prozent und gilt 2025 ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro. Bei Verheirateten ist die Grenze doppelt so hoch.
Das zu versteuernde Einkommen ist dabei aber nicht deckungsgleich mit dem Bruttogehalt. Der Spitzensteuersatz kommt erst zum Einsatz, wenn nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten und anderen Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können, noch mindestens 68.481 Euro übrig bleiben. Weil die Steuererklärung und Vermögenslage individuell sehr unterschiedlich ausfallen, ist es deshalb schwer möglich zu sagen, ab welchem Bruttogehalt der Spitzensteuersatz gilt.
Das Nachrichtenportal Focus.de geht davon aus, dass dieser bei einem Single mit einem Bruttogehalt ab etwa 82.000 Euro gelten könnte. Zum Vergleich: Der mittlere Bruttojahresverdienst im Jahr 2024 in Deutschland betrug laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe 52.159 Euro – einschließlich Sonderzahlungen.
Neben dem Spitzensteuersatz gibt es übrigens noch den Höchststeuersatz – dieser Reichensteuersatz mit 45 Prozent beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro.
So könnten Steuererhöhungen gegenüber Vermögenden aussehen
Vor der letzten Bundestagswahl hat die SPD zu diesem Thema auch konkrete Pläne vorgestellt: Laut einem Konzept, das Anfang des Jahres auf dem SPD-Parteitag vorgestellt wurde, soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent und der Reichensteuersatz von 45 auf 47 Prozent steigen.
Dafür soll der Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 93.000 Euro brutto greifen. Die Mehrbelastung beginne dann aber auch erst deutlich später, so das Konzept. Steuerpflichtige Singles müssten erst dann mehr Steuern zahlen als heute, wenn sie jährlich mehr als etwa 142.000 Euro brutto verdienen, heißt es in dem SPD-Papier. Paare würden erst ab 284.000 Euro Bruttojahreseinkommen stärker besteuert.
Milliardenlöcher im Haushalt: Verschiedene Möglichkeiten bei Steuererhöhungen
Zusätzlich würde es für die schwarz-rote Koalition noch mehr Hebel geben, Steuererhöhungen für Vermögende zu erheben. So wird in der SPD immer wieder über eine Vermögensteuer diskutiert – und war teilweise auch Wahlkampfthema. Diese könnte ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro greifen.
Auch Kapitaleinkommen könnten wie Einkommen besteuert werden, so ein weiterer Vorschlag innerhalb der SPD. Bisher werden beispielsweise Aktiengewinne mit einer pauschalen Abgeltungssteuer belegt, was Menschen mit hohen Einkommen aus Kapitaleinlagen gegenüber Menschen, deren Einkommen hauptsächlich aus ihrem Gehalt besteht, bevorteilt.
Dann wäre es noch möglich, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu reformieren. Dieses Thema hatte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf erst vor kurzem wieder angesprochen: „Wir müssen endlich über eine ehrliche und verantwortliche Besteuerung von Erbschaften sprechen“, sagte Klüssendorf im Juli dem Portal t-online.de. Dabei solle es nicht um Altersvorsorge oder das Eigenheim der Mittelschicht gehen, sondern um liquide Millionenvermögen.
Ob die SPD irgendeine der vorgeschlagenen Maßnahmen aber umsetzen kann, bleibt fraglich: Bisher hat sich die Union klar gegen Steuererhöhungen – auch gegen Vermögende – gestellt. Damit bleibt die Frage, wie sich die schwarz-rote Koalition einigen wird, um die Milliardenlöcher im Haushalt zu stopfen. (lma mit dpa)
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