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Frühstart-Rente

Renten-Knall: Banken kritisieren Merz-Pläne – „werden nicht ausreichend sein“

Finanzexperten monieren: Die Merz-Regierung formuliert die Frühstart-Rente „zu zaghaft“, sie werde „nicht ausreichend“. Was vermissen Fachleute bei der privaten Vorsorge?

Frankfurt – Die Rente ist eine zentrale Baustelle der Regierung von Friedrich Merz, doch große Reformen sind zunächst nicht geplant. Statt einer Neuaufstellung des Systems wählt die schwarzrote Koalition kleine Schritte – und setzt mit der Stabilisierung des Rentenniveaus (SPD) und der Ausweitung der Mütterrente (CSU) Wahlversprechen um. Das Rentenalter bleibt unangetastet, hier soll es die Freiwilligkeit regeln. Die private Altersvorsorge geht die Regierung über die Frühstart-Rente und eine Reform der umstrittenen Riester-Rente an.

Merz-Pläne zur Rente „zu zaghaft“: Ökonom sieht richtige Schritte, doch Förderung ist „zu gering“

Doch die Renten-Pläne der Regierung unter Kanzler Merz reichen nicht. „Die bisherigen Überlegungen zur Reform der Altersvorsorge sind zu zaghaft“, sagte Ulrich Kater, Chefvolkswirt der DekaBank zu IPPEN.MEDIA. „Die Frühstart-Förderung für sehr junge Menschen ist eine gute Idee, denn bei jungen Menschen ist der für den Vermögensaufbau so wichtige Faktor Zeit reichlich vorhanden“, räumt er ein. „Der Umfang dieser Förderung ist jedoch zu gering.“

Die Pläne der Regierung unter Friedrich Merz zur Reform der Rente seien zu „zaghaft“, so die Kritik.

Katers Kritik ist dabei beispielhaft für viele Banken. Zusammengeschlossen im Verband der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben die Finanzinstitute die bisherigen Pläne kritisiert. „Die derzeit für die Frühstart-Rente geplante monatliche Einzahlung von zehn Euro wird nicht ausreichend sein, um langfristig spürbare Effekte zu erzielen“, zitiert der Verband Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken.

Bei Reform der privaten Altersvorsorge bleiben Ältere bisher außen vor

Der Banken-Interessenverband schlägt vor, das geförderte kapitalgedeckte Altersvorsorgedepot im Rahmen der Frühstart-Rente bereits ab dem ersten Lebensjahr zu fördern. „Ergänzend dazu braucht es die Möglichkeit freiwilliger Zusatzbeiträge durch Eltern oder Angehörige, um den Kapitalaufbau gezielt zu stärken“, so Herkenhoff laut Mitteilung.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Deka-Chefökonom Kater kritisierte gegenüber IPPEN.MEDIA zudem, dass Menschen außen vor bleiben, „die heute eben nicht mehr ganz jung sind“. Denn der Koalitionsvertrag sieht dabei lediglich vor, das Depot für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr einzurichten.

Banken hoffen auf weniger Regulierung der privaten Renten-Vorsorge

„Im Grunde geht es darum, allen Menschen den Aufbau von Vermögen zu erleichtern“, erklärte Kater mit Blick auf die Renten-Vorsorge. „Hierfür bietet sich das Instrument der steuerlichen Förderung von breit gestreuten Anlagen, wie es das Konzept des Altersvorsorge-Depots vorsieht, geradezu an.“

Die Förderung „sollte vor allem einfach ausgestaltet sein, also nicht wieder in bürokratische Prozesse, Auflistungen und Berichtspflichten bei der Kapitalanlage ausarten“, so Kater. Dabei könnten sehr Kriterien der Förderungswirksamkeit formuliert werden, „die etwa spekulative Anlageformen ausschließen“. Die bisher verlangte Garantie von Einzahlungen sei nicht notwendig, „denn bei langen Anlagezeiträumen in breit gestreuten Kapitalmarktanlagen“ sei der „Wertzuwachs sicher genug“. Der Deka-Ökonom regte dabei an, Anreize für lange Anlagehorizonte zu schaffen. „Auf diese Weise kann der Zinseszinseffekt eine spürbare Entlastung für die staatlichen Altersvorsorgesysteme in den kommenden Jahrzehnten sein.“

Auf weniger Regulierung hofft auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bei der Reform der Riester-Rente. Union und SPD wollen sie in ein „neues Vorsorgeprodukt“ überführen und von „bürokratischen Hemmnissen befreien“. Konkret geht es dabei um den „Verzicht auf zwingende Garantien“. Laut DK verbessere es die „Renditechancen deutlich“. Es sei nötig, die bisher komplizierte Förderung „grundlegend zu vereinfachen“.

Sozialverband will private Vorsorge neu denken – über freiwillige Beiträge in gesetzliche Rente

Angesichts der Reformdebatte um die Rente fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) dagegen eine Stärkung der gesetzlichen Rente, die auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete einbeziehen soll. „Wer hingegen ausreichend Mittel übrig hat, kann selbstverständlich gerne zusätzlich privat vorsorgen“, sagte Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier IPPEN.MEDIA. „Aber daran verdienen die Versicherungsanbieter gehörig mit.“

Engelmeier hat einen anderen Vorschlag, wie Versicherte zusätzlich für die Rente vorsorgen können. „Die Möglichkeit, freiwillig mehr Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen, könnte dagegen ein guter ergänzender Ansatz der Altersabsicherung sein.“ Derzeit sei es „leider nicht ohne weiteres möglich, über die Pflichtbeiträge hinaus zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen“. Es könne jedoch eine „gute Alternative zur kapitalgedeckten Altersvorsorge sein, die auch die finanzielle Basis der gesetzlichen Rente gerade in der Phase der geburtenstarken Jahrgänge abfedern könnte“.

Rubriklistenbild: © Fabian Sommer/dpa

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