Altersvorsorge
Rente mit 63 ohne Abschläge: In diesen Fällen können Sie profitieren
Viele wünschen sich die Rente mit 63 nach 35 oder 45 Versicherungsjahren. Der frühe Rentenbeginn bedeutet jedoch für die meisten spürbare finanzielle Abstriche.
Berlin - Bei der Rente lohnt es sich, genau nachzurechnen, und das fängt schon bei den Jahrgängen an, die in den Ruhestand wechseln. Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft als „Rente mit 63“ bezeichnet, weil damit alle vor 1953 Geborenen abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen konnten. Diese Altersgrenze wird für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1964 allerdings Jahr für Jahr angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.
Altersvorsorge: Die Rente mit 63 ist beliebt
Zuletzt wollten deutlich mehr Menschen eine abschlagsfreie Frührente beziehen. Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung beantragten im Jahr 2023 etwa 296.500 Beschäftigte erfolgreich diese Rentenart – etwa 38.000 oder knapp 15 Prozent mehr als im Vorjahr. „Werden Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos und haben die 45 Versicherungsjahre noch nicht erreicht, kann ein Minijob helfen“, sagte Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund dem Online-Portal t-online. „Wichtig ist: Wird in diesem Minijob auf die Versicherungspflicht verzichtet, zählt dieser nur anteilig.“
Rente mit 63: Abschlagsfrei in den Ruhestand
Mit der Rente für besonders langjährig Versicherte können Beschäftigte vor Ihrem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln, wenn Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Der umgangssprachliche Name „Rente mit 63“ ist inzwischen allerdings irreführend, da nur die Geburtsjahrgänge bis 1952 mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen konnten. Für spätere Jahrgänge wird das Eintrittsalter schrittweise bis auf 65 Jahre angehoben.
Fast acht Millionen Menschen mit schwerer Behinderung leben laut Statistik in Deutschland. Wer trotz der Schwerbehinderung erwerbstätig ist, kann später eine besondere Rente beziehen: die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie ermöglicht es, deutlich vor der allgemeinen Regelaltersgrenze aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Nutzen können das Versicherte, wenn sie auf insgesamt 35 Versicherungsjahre kommen. Die Altersrente für Schwerbehinderte ermöglicht es Versicherten, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, ohne dass dabei Rentenabzüge anfallen, meldet die Stiftung Warentest. Werden Abschläge in Kauf genommen, kommt ein Renteneintritt sogar bis zu fünf Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Betracht.
Vorzeitiger Renteneintritt: Hohe Abschläge bei der Rente drohen
Neben der Rente für besonders langjährig Versicherte samt der Rente mit 63 unterscheiden Sozialpolitiker die Rente für langjährig Versicherte. Sie gilt nach 35 Versicherungsjahren. Alle Beschäftigten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter für diese Rentenart bei 67 Jahren. Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Beitragszahler vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen dann lebenslang 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Das bedeutet derzeit einen Abzug von insgesamt bis zu 14,4 Prozent.
Rente mit 63: Beispielrechnung für die Altersvorsorge
Im Jahr 1962 Geborene können dieses Jahr mit 63 in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1962 beträgt 66 Jahre und 8 Monate. Wer im Jahr 2025 zum 63. Geburtstag in Rente geht, dem fehlen damit 44 Monate, und die Rente fällt deutlich geringer aus, wie sich aus der folgenden Beispielrechnung des Infoportals Vermögenszentrum ergibt: Eine Altersrente von 1.800 Euro brutto wird bei der Rente mit 63 demnach um 237,60 Euro, das heißt mit einem Abschlag von 13,2 Prozent auf 1.562,40 Euro gekürzt. Statt einer Altersrente von beispielsweise 2.200 Euro bleiben bei Rente mit 63 nur 1.909,60 Euro übrig. Das sind 290,40 Euro weniger.
Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen




Oder ein anderes Beispiel: Die Jahrgänge 1963 müssen Sie für die Rente mit 63 noch bis 2026 arbeiten. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten. Damit fehlen 46 Monate. Das bedeutet, dass die Rente um 13,8 Prozent geringer ausfällt. Konkret zeigt sich das anhand der folgenden Zahlen: Eine Altersrente von 1.800 Euro brutto wird bei der Rente mit 63 um 248,40 Euro gekürzt. Dieser 13,8 Prozent-Abschlag führt dazu, dass unter dem Strich 1.551,60 Euro übrig bleiben. Eine Altersrente von 2.200 Euro reduziert sich für diesen Jahrgang bei der Rente mit 63 auf 1.896,40 Euro. Das sind 303,60 Euro weniger.
Rente mit 63: Finanzielle Nachteile außer dem Rentenabschlag
Wer mit 63 aufhört zu arbeiten, muss nicht nur einen Rentenabschlag hinnehmen. Es kommen weitere finanzielle Nachteile hinzu. Denn in den Jahren, in denen nicht gearbeitet wird, fallen die Jahresgehälter weg. Außerdem fehlen die Einzahlungen in die Rentenkasse, und das schmälert die Rente. Gleichzeitig bezieht man die Rente ein paar Jahre länger. Das alles wirkt sich laut Vermögenszentrum finanziell aus: Bei einem Jahresbruttogehalt von 90.000 Euro summieren sich die vier wegfallenden Jahresgehälter zu 360.000 Euro. Demgegenüber stehen Rentenzahlungen von 76.700 Euro sowie eine Ersparnis bei Sozialabgaben und Steuern. Die Kosten des um vier Jahre vorgezogenen Ruhestands betragen in der Gesamtsumme 235.800 Euro.
Rentenlücke: Was Sie für die Altersvorsorge tun können
Es gibt viele Möglichkeiten, die eigenen Rentenlücken auszugleichen. Doch spätestens mit 50 sollte ermittelt werden, wie groß die Rentenlücke ist und wie viel Vermögen Sie bis zum Rentenbeginn aufgebaut werden muss, um sie zu schließen. Nur auf diese Weise können Sie die verbleibenden Jahre bis zur Erwerbsaufgabe für den Vermögensaufbau verwendet werden. Wenn diese Rechnung erst vor dem geplanten Rentenbeginn erfolgt und das Geld nicht reicht, ist der Handlungsspielraum begrenzt.
Vorsorge im Alter: ETF-Sparpläne und Entgeltpunkte bei der Rentenversicherung
Eine Möglichkeit besteht darin, die Abschläge mit freiwilligen Rentenbeiträgen an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen. Das ist ab 50 möglich. In der Regel lohnt sich der Kauf von Rentenpunkten jedoch nur, wenn man damit rechnet, sehr alt zu werden, denn dieses Modell ist nicht gerade günstig. Hier eine Beispielrechnung: Ausgangspunkt ist eine Rente von 2.000 Euro. Bei der Rente mit 63 bedeutet das einen Abschlag von 14,4 Prozent. Um diese Rentenkürzung auszugleichen, muss der Rentenanspruch um 288 Euro gesteigert werden. Beim aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro sind das umgerechnet 7,32 Entgeltpunkte - und die sind nicht billig.
Derzeit kostet ein Entgeltpunkt 9.392 Euro. Diese Summe ergibt sich aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Versicherten, dem sogenannten Durchschnittsentgelt. Es liegt in 2025 bei 50.493 Euro. Die benötigten 7,32 Entgeltpunkte kosten also aktuell 68.749 Euro. Das ist eine ordentliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr: 2024 kostete ein Entgeltpunkt nur 8.437 Euro, denn das Durchschnittsentgelt war mit 45.358 Euro viel niedriger. Weitere Optionen zum Vermögensaufbau für den Ruhestand bieten unter anderem die Basisrente (Rürup-Rente) oder ETF-Sparpläne.
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