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Altersgrenzen und Abschläge

„Rente mit 63“? Welche Altersrenten es für langjährig Versicherte gibt

Fühlt man sich reif für den Ruhestand, ist das noch kein Kriterium für den Start in die Rente. Es kommt vielmehr auf die Versicherungszeit und das individuelle Renteneintrittsalter an.

Der jüngst vorgestellte Zwölf-Punkte-Plan der FDP hat für Diskussionen gesorgt. Die Partei bekräftigte darin einige ihrer klassischen Positionen – und forderte im Sozialbereich unter anderem ein Ende der sogenannten Rente mit 63, was vor allem aus der SPD scharf kritisiert wurde.

Viele haben den Wunsch, nach einem langen Arbeitsleben möglichst früh in Rente zu gehen. (Symbolbild)

Die damalige Koalition von Union und SPD hatte die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge ab 45 Jahren Versicherungszeit 2014 eingeführt. Bei der Einführung hatte die Regierung jährlich rund 200.000 Antragsteller prognostiziert – die Prognosen werden Jahr für Jahr deutlich übertroffen, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) im Februar 2024 geheißen hatte. Insgesamt gab es demzufolge zuletzt deutlich mehr als zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzer dieser Rentenart.

„Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft noch „Rente mit 63“ genannt. Doch mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente – möglich war das nur für Rentner, die vor 1953 geboren wurden und auf 45 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung kamen, wie dpa in einem früheren Bericht zu den Hintergründen geschildert hatte. Für alle jüngeren Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen wollten, gelte das allerdings nicht mehr. Denn sie müssen, selbst mit 45 Versicherungsjahren, die jeweilige Altersgrenze erreicht haben, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dabei steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. „Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren“, hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV, Stand: 14. August) entsprechend mitgeteilt.

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„Rente mit 63“, so wurde die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zunächst also genannt, da Menschen mit Geburtsjahr vor 1953 mit ihr bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen konnten. Nun liegt die Altersgrenze hierfür bei 64 Jahren und 4 Monaten für 1960 Geborene. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter bis 2029 auf 65 Jahre.

„Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren

Mit Abschlägen ist es dagegen immer noch möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen – nämlich dann, wenn man mindestens auf 35 Versicherungsjahre komme. Für all jene gibt es die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings müssen Ruheständler, die das tun, auch „mit den entsprechenden Einbußen leben“, wie dpa zum Zeitpunkt weiter schilderte: 0,3 Prozent Abzug von der bis dahin erreichten Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts – bis zu 14,4 Prozent maximal. Und: „Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters“, so die DRV.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Rechner hilft bei Kalkulation von Renteneintritt

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Website einen Rentenbeginnrechner zur Verfügung gestellt, mit dem sich – für einen ersten Überblick – herausfinden lässt, wann man mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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