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„Stehen mit Bund in engem Austausch“

Ohne Haushalt ins neue Jahr: Förderung für neue Projekte auf der Kippe

Die Tür für Neuwahlen steht offen. Jedoch mangelt es dem Staat an einem Budget für 2025. Dadurch sind neue Subventionen gefährdet.

Berlin – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am gestrigen Montag (16. Dezember) die Vertrauensfrage gestellt – und verloren. Der Weg zu Neuwahlen im Februar ist damit endgültig frei. Gleichzeitig tut sich eine Reihe von Problemen auf. Eines davon ist das Fehlen eines Entschlusses für den Haushalt 2025. Damit steht für viele Programme die Förderung auf dem Spiel.

Keine Regierung, kein Haushalt – diese Fördergelder fließen weiter

Das Gesetz, das sonst bestimmt hätte, wofür welche Mittel zur Verfügung stehen, hatte die Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet – damit fehlt die gesetzliche Grundlage für den Haushalt. Eine Neuheit ist das nicht; die sogenannte vorläufige Haushaltsführung tritt immer dann in Kraft, wenn zu Beginn eines Haushaltsjahres noch kein Bundeshaushalt steht. Das passiert immer dann, wenn sich nach Bundestagswahlen aufgrund der Regierungsneubildung die Verabschiedung des Haushalts in ein neues Jahr verschiebt.

Bundeskanzler Olaf Scholz in Berlin (Symbolfoto). Der Weg für Neuwahlen ist frei. Allerdings fehlt dem Land ein Haushalt für 2025. Damit stehen neue Fördermittel auf dem Spiel.

Jetzt passiert genau das allerdings vor der Wahl. Weil diese erst im Februar stattfindet, sich dann eine Koalition finden und diese dann einen Haushaltsentwurf auf den Weg bringen muss, könnte sich diese Übergangsperiode deutlich hinziehen. Laut der Frankfurter Allgemeine Zeitung rechnet das Finanzministerium mit dem Stichtag 11. Juli – dann könnte der Haushalt im Bundesrat beschlossen werden. Was aber passiert bis dahin mit Fördergeldern, die die Förderbank KfW ausgibt?

Aktuell bleiben sämtliche Förderkredite und Investitionszuschüsse gültig, die bereits eine Zusage von der KfW-Förderbank erhalten haben. Es ist Kunden weiter möglich, Anträge für Förderkredit- und Zuschussprogramme zu stellen. „Zu den aktuellen Entwicklungen stehen wir mit dem Bund in einem engen Austausch, auch mit Blick auf die zu erwartende vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2025“, hieß es vonseiten der Bank auf Anfrage durch IPPEN.MEDIA. Allerdings könnte sie zum jetzigen Zeitpunkt „noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2025 treffen“. Notwendige Ausgaben kann die Regierung durchaus noch tätigen – und laufende Projekte, etwa in der Förderung, fortsetzen.

Finanzierungen ohne Haushaltsgesetz – Regierung kann trotzdem Ausgaben tätigen

Das Grundgesetz legt fest, dass der Staat auch ohne Haushaltsgesetz Finanzierungen leisten kann. „Auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung kann die Bundesregierung weiterhin notwendige Ausgaben tätigen, um bestehende Verpflichtungen zu erfüllen und laufende Projekte, etwa in der Förderung, fortzuführen“, erklärte die KfW-Bank. Allerdings sind diese Leistungen, verglichen mit denen eines normalen Haushalts, limitiert.

Artikel 111 des Grundgesetzes gesagt, dass im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben geleistet werden dürfen, „um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen, um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.“

„Die Regierung bleibt weiter handlungsfähig“, erklärte der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD). „Keine Familie muss befürchten, dass das Kindergeld nicht mehr ausgezahlt wird. Jeder Rentner wird selbstverständlich weiter die Rente bekommen.“ Der Knackpunkt sind allerdings neue Projekte. „Es ist schwieriger und erfordert höhere Begründungen, neue Projekte zu starten“, erklärte Kukies. Bereits bewillige Förderprogramme oder Baumaßnahmen werden, wie weiter oben erwähnt, weiter fortgesetzt.

Förderung bei vorläufigem Haushalt – auch Notbewilligungen möglich

Weil die Entscheidung über einzelne Maßnahmen und Ausgaben bei den Ministerien liegt, müssen sich Bürger bei Fragen zu einzelnen Haushaltstiteln, Förderungen oder Projekten an das jeweils zuständige Ministerium wenden.

Wichtig dabei: Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung auch außerhalb ihrer Planung Ausgaben tätigt. Diese benötigen dann aber die Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Diese darf jedoch nur „im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses“ erteilt werden. Im Artikel 112 des Grundgesetzes ist hier von einer „Notbewilligung“ die Rede.

Rubriklistenbild: © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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