Wachsende Altersarmut
Nie gearbeitet und trotzdem Rente: Mit dieser Höhe können Sie rechnen
Grundsicherung im Alter wird von immer mehr Menschen bezogen, weil die gesetzliche Rente nicht ausreichend ist. Wann Senioren einen Anspruch darauf haben, zeigt dieser Beitrag.
Berlin – Von einer Langzeitarbeitslosigkeit sind Millionen Menschen in der Bundesrepublik betroffen. Gründe für die erschwerte Aufnahme einer Beschäftigung sind derweil vielseitig. Diese reichen von unzureichenden Qualifikationen über gesundheitlichen Probleme bis hin Belastungen aus Pflege und Kindererziehung. Doch auch wenn Menschen ihr Leben lang nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben, besteht das Recht auf den Erhalt einer Grundsicherung.
Rente nach Arbeitslosigkeit: Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Menschen mit voller Erwerbsminderung, die bedürftig sind und die für sie geltende Altersgrenze erreicht haben, können die Grundsicherung im Alter beantragen – unabhängig davon, ob eine Altersrente bezogen wird. Die festgelegte Altersgrenze von 65 Jahren wird stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung erfolgt anfangs im Ein-Monats-Schritt, später für Menschen ab Jahrgang 1958 im 2-Monats-Schritt. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| Bis 1946 | 65 Jahre |
| 1947 | 65 Jahre + 1 Monat |
| 1948 | 65 Jahre + 2 Monat |
| 1949 | 65 Jahre + 3 Monat |
| 1950 | 65 Jahre + 4 Monat |
| 1951 | 65 Jahre + 5 Monat |
| 1952 | 65 Jahre + 6 Monat |
| 1953 | 65 Jahre + 7 Monat |
| 1954 | 65 Jahre + 8 Monat |
| 1955 | 65 Jahre + 9 Monat |
| 1956 | 65 Jahre + 10 Monat |
| 1957 | 65 Jahre + 11 Monat |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| 1964 | 67 Jahre |
| ab 1965 | 67 Jahre |
Der Aufenthaltsort der bedürftigen Person muss sich in Deutschland befinden. Zudem sollte das Einkommen und das Vermögen so gering sein, dass es für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Liegt das gesamte Einkommen monatlich unter 1.065 Euro, kann ein Antrag beim Sozialamt auf Grundsicherung gestellt werden.
Ausgeschlossen vom Anspruch auf Grundsicherung sind Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren wurden. Sollten Menschen bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist der Anspruch auf Grundsicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Grundsicherung im Alter: Wie wird das Einkommen berechnet?
Unter den Begriff Einkommen zählt der Sozialträger beispielsweise Renten, Kindergeld und Erwerbseinkommen. Bei der Berechnung geht das Sozialamt nicht vom gesamten Bruttobetrag aus, sondern zieht Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und zu privaten Versicherungen im angemessenen Maße ab. Darüber hinaus werden auch 30 Prozent des Einkommens aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie selbständiger Tätigkeit nicht miteinbezogen. Bei bestimmten steuerfreien Tätigkeiten wie dem Ehrenamt zählen bis zu 3.000 Euro im Jahr nicht als Einkommen.
Es gelten außerdem besondere Freibeträge: Seit 2021 gibt es einen Rentenfreibetrag für die Grundsicherung aus der gesetzlichen Rente. Für alle Menschen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen können, gelten 100 Euro monatlich von der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei. Wenn die gesetzliche Rente diesen Betrag übersteigt, werden weitere 30 Prozent der darüberliegenden Summe nicht zum Einkommen angerechnet.
Rente bei Altersarmut: Wie setzt sich die Grundsicherung zusammen?
Wie viel Grundsicherung ein Antragssteller erhält, wird über die Regelbedarfsstufen festgelegt. Zunächst sollen Kosten für den notwendigen Lebensunterhalt ausgeglichen werden, darunter fallen beispielsweise Lebensmittel, Bekleidung, Reparaturen und Instandhaltungen sowie Haushaltsgeräte. Gegenüber dem 1. Januar 2024 hat sich bei der Berechnung für das laufende Jahr nichts geändert:
| Regelbedarfsstufe | Betrag in Euro |
| 1 (Alleinstehende) | 563 |
| 2 (Paare/Partner) | 506 |
| 3 (Erwachsene in Einrichtungen) | 451 |
| 4 (Jugendliche) | 471 |
| 5 (Kinder 6-14 Jahre) | 390 |
| 6 (Kinder unter 6 Jahre) | 357 |
Neben der Deckung des Lebensunterhalts werden von der Grundsicherung außerdem Kosten im angemessenen Maße für
- Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung)
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Vorsorgebeiträge (gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen)
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen (gehbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis, Schwangere ab der zwölften Woche)
- Hilfe in Sonderfällen (Schulden, medizinische Behandlungen, Bildungs- und Teilhabeleistungen) gedeckt.
Wenn der Anspruch auf Grundsicherung nach Berechnung des Einkommens entfällt, dann besteht trotzdem ein Anspruch auf Wohngeld. Sollten Eltern oder Kinder des Antragstellers ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro aufweisen, können diese zur Unterhaltspflicht hinzugezogen werden.
Sozialverband fordert Reform des Rentensystems: „Das ist entwürdigend und ungerecht!“
Laut Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich die Empfängerzahl von Grundsicherung im Alter zwischen Ende 2023 und Ende 2024 um 4,1 Prozent auf 739.000 erhöht. Die Anzahl der Rentner steigt von Jahr zu Jahr und damit auch die Quote der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland – diese erreicht jährlich neue Höchststande. Der Ruf nach einer umfassenden Reformierung des Rentensystems wird hierzulande immer lauter.
„Mehr als 730.000 Rentnerinnen und Rentner bekommen schon heute Grundsicherung im Alter – müssen Sozialhilfe beziehen – obwohl sie ihr Leben lang hart gearbeitet, Steuern bezahlt und Beiträge entrichtet haben“, sagte Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. „Das ist entwürdigend und ungerecht!“, ergänzte er. Der Sozialverband möchte, dass alle Menschen in die Rentenversicherung einzahlen – eingeschlossen Politiker, Anwälte und Unternehmer, die ein eigenes Versorgungssystem haben.
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