Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Rentensystem vor dem Kollaps

Neue Idee für die Rente: Boomer sollen Extra-Soli zahlen

Experten fordern einen „Boomer-Soli“ zur Rentensicherung. Die Abgabe belastet gezielt ältere Gutverdiener. Junge sollen verschont bleiben.

Berlin – Die Rentenkassen in Deutschland geraten zunehmend unter Druck. Grund dafür ist der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge (1950 bis 1964) – der sogenannten Babyboomer – in den Ruhestand. Bis 2036 sind es insgesamt rund 15 Millionen. Zum Vergleich: Kamen Anfang der 1960er Jahre auf einen Altersrentner noch sechs aktiv versicherte Erwerbspersonen, so stehen heute lediglich zwei Beitragszahler gegenüber einem Altersrentner, so das offizielle Demografieportal von Bund und Länder.

Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) schlagen nun eine kontroverse Lösung vor: den sogenannten „Boomer-Soli“. Dabei handelt es sich um eine Sonderabgabe, die gezielt auf Alterseinkünfte erhoben werden soll, um die Finanzierung der Renten langfristig zu sichern, ohne jüngere Generationen zusätzlich zu belasten.

Babyboomer gehen in Ruhestand: Was ist der „Boomer-Soli“ genau?

Die Idee des „Boomer-Soli“ wurde erstmals im DIW-Wochenbericht 29/2025 vorgestellt. Die Autoren Stefan Bach, Maximilian Blesch und Kollegen betonen darin, dass das umlagefinanzierte Rentensystem Deutschlands durch die demografische Entwicklung massiv unter Druck gerät. Laut DIW-Experte Maximilian Blesch fließen bereits jetzt rund 20 Prozent des gesamten Bundeshaushalts in die Rente. „Der Boomer-Soli ist ein Vorschlag, der die Chance bieten würde, dass alle Generationen an der Bewältigung der Aufgabe mitarbeiten“, so Blesch im DIW-Bericht.

Die vorgeschlagene Sonderabgabe würde auf sämtliche Alterseinkünfte, also gesetzliche, betriebliche und private Renten sowie Pensionen und Versorgungsbezüge, erhoben. Optional könnten auch Vermögenseinkommen einbezogen werden. Dabei sollen Einkünfte oberhalb eines Freibetrags progressiv belastet werden, um vor allem einkommensstarke Rentnerhaushalte moderat zur Kasse zu bitten. Laut Berechnungen des DIW könnten dadurch einkommensschwache Rentnerhaushalte um bis zu elf Prozent entlastet werden, während die Belastung für wohlhabendere Senioren zwischen drei und vier Prozent läge.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Deutschlands kritische Demografie: Boomer-Soli für weniger Altersarmut

Diese Umverteilung könnte die Altersarmut in Deutschland von aktuell gut 18 Prozent auf knapp 14 Prozent senken, so die DIW-Forscher. Besonders attraktiv erscheint dabei, dass jüngere Generationen nicht direkt belastet werden, da die Umverteilung ausschließlich innerhalb der älteren Generation erfolgt. Das DIW hebt hervor, dass der „Boomer-Soli“ im Gegensatz zu anderen Vorschlägen, wie etwa einer Umverteilung von Rentenanwartschaften, kurzfristig und flexibel umsetzbar wäre.

Allerdings ist der Vorschlag nicht unumstritten. Kritiker sehen darin eine Art „Strafsteuer“ für jene Generation, die ohnehin bereits jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat. Zudem könnte eine solche Sonderabgabe rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Der DIW-Bericht räumt zudem ein, dass Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften verfassungsrechtlich problematisch sein könnten und daher nur langfristig umsetzbar wären. Die Sonderabgabe auf Alterseinkünfte hingegen sei verfassungsrechtlich einfacher zu realisieren.

Zu viele, zu teuer, zu vermögend: Die Babyboomer belasten durch ihren Renteneintritt das Sozialsystem Deutschlands.

IW Köln kritisiert: Boomer-Soli schafft Fehlanreize statt gezielter Hilfe

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln sieht den Vorschlag des DIW kritisch. Laut IW-Ökonom Jochen Pimpertz entpuppt sich der „Boomer-Soli“ als ungenaue Hilfe, die wichtige Faktoren wie Vermögen nicht ausreichend berücksichtigt. Da ältere Haushalte in Deutschland im Durchschnitt über ein Nettovermögen von mehr als 172.500 Euro verfügen, könnten Vermögende durch geschickte Strategien – etwa die Auszahlung betrieblicher Altersvorsorge in einer Summe – die Sonderabgabe umgehen, was zu erheblichen Fehlanreizen führen würde.

Pimpertz fordert, bei der Unterstützung finanziell schwacher Rentnerhaushalte das gesamte Vermögensbild zu betrachten und gezielt Bedürftige zu identifizieren, statt pauschale Abgaben einzuführen, die am eigentlichen Ziel vorbeischießen.

15 Millionen Babyboomer-Rentner belasten Kassen: Bundesrechnungshof schlägt Alternativen vor

Bemerkenswert ist, dass der Bundesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht „Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmenbasis“ vom April 2025 eine solche Sonderabgabe nicht in Betracht zieht. Stattdessen fordert der Rechnungshof eine grundlegende Stärkung der Einnahmenbasis durch den Abbau unwirksamer Steuervergünstigungen sowie eine konsequentere Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Maßnahmen wie die Abschaffung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen könnten demnach jährlich 2,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Staatskasse spülen.

Trotz dieser Alternativen bleibt der DIW-Vorschlag attraktiv, da er gezielt die Generation belastet, die von der aktuellen Rentensituation am meisten profitiert. Die DIW-Experten argumentieren, dass die Lebenserwartung bei höheren Einkommen systematisch höher sei, was eine zusätzliche Umverteilung rechtfertige. Zudem könnte die Sonderabgabe flexibel wieder abgeschafft werden, sobald sich die finanzielle Lage der Rentenkassen entspannt hat. Die Politik steht nun vor der Herausforderung, den Vorschlag sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Union und SPD planen bereits, eine neue Rentenkommission einzusetzen, die langfristige Vorschläge erarbeiten soll. (ls)

Rubriklistenbild: © IMAGO / YAY Images

Kommentare