„200 Milliarden Euro“
Merz-Regierung erhält scharfe Kritik für Renten-Pläne: „Teuerstes Sozialgesetz des Jahrhunderts“
Die Renten-Pläne der Merz-Regierung seien das „teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“, monieren Arbeitgeber. Besonders ein Projekt solle eingestellt werden.
Berlin – Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas haben das „teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“ auf den Weg gebracht. Das finden zumindest die deutschen Arbeitgeber. „Mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Milliarden Euro in den nächsten 15 Jahren wäre das geplante Rentenpaket das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“, heißt es laut dem Portal Ihre-Vorsorge.de in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum von SPD-Chefin Bas vorgelegten Gesetzentwurf zum „Rentenpaket 2025“.
Renten-Paket „teuerstes Sozialgesetz“: Millionen Rentner profitieren
Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition aus Union und SPD zwei Wahlversprechen umsetzen. Zum einen soll dadurch das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 garantiert werden. Damit liegt eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren bei einem Durchschnittsgehalt bei 48 Prozent des durchschnittlichen Jahresgehalts von Arbeitnehmern. Es ist eine statistische Größe, dennoch ist die Kennzahl bei der jährlichen Fortschreibung der Rentenhöhe entscheidend. Die Garantie ist ein zentrales Ziel der SPD.
Der zweite Teil des Rentenpakets ist dagegen ein Wunsch der CSU und deren Parteichef Markus Söder. Konkret geht es um die Ausweitung der Mütterrente. Damit sollen auch Eltern, die vor 1992 Kinder bekommen haben, volle drei Jahre als Erziehungszeit anrechnen können. Bisher sind es lediglich zweieinhalb Jahre. Pro Jahr bekommen sie einen Entgeltpunkt, also künftig drei statt zweieinhalb pro Kind. Diese sind bei der Berechnung der Rentenhöhe entscheidend.
Renten-Pläne der Merz-Regierung erhöhen die Sozialausgaben massiv, kritisiert Arbeitgeberverband
Von der Stabilisierung des Rentenniveaus und der sogenannten Mütterrente III profitieren damit Millionen Rentnerinnen und Rentner, die am Ende monatlich mehr Geld erhalten werden. Für die Rentenversicherung bedeutet das jedoch Mehrausgaben in Milliardenhöhe. Allein die Ausweitung der Mütterrente soll nach Schätzung rund fünf Milliarden Euro kosten. Union und SPD wollen die Mehrkosten aus dem Bundeshaushalt, also von Steuermitteln, erstatten.
Genau dort setzt die Kritik der BDA-Stellungnahme an. „Allein durch dieses eine Gesetz würden die Sozialausgaben um mehr als die Hälfte der Summe erhöht, die dem Bund […] in den nächsten 12 Jahren für Investitionen zur Verfügung stehen“, zitiert das Portal Ihre-Vorsorge.de aus dem BDA-Papier. „Die hohen zusätzlichen Kosten würden die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung noch weiter erschweren und kämen den Bund sehr teuer.“
Arbeitgeberverband fordert: Bundesregierung soll „an der geltenden Rentenformel“ festhalten
Die schon heute aus Steuern gezahlten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung, die geplante Steuerfinanzierung eines stabilen Rentenniveaus von 48 Prozent bis Mitte 2032 und die Kosten der vorgesehenen Mütterrente III „den Bund bei Umsetzung des Rentenpakets bereits 2030 um knapp 40 Prozent mehr belasten als im laufenden Jahr“, erklärte die BDA. Die Steuerausgaben für die Rentenversicherung würden den Arbeitgebern zufolge bereits in fünf Jahren bei 131 Milliarden Euro statt bei 93 Milliarden Euro liegen.
Die Arbeitgeberverbände fordern in ihrer Stellungnahme, „an der geltenden Rentenformel“ festzuhalten, statt das Rentenniveau bis 2031 zu garantieren. Mit dem „Nachhaltigkeitsfaktor“ bei der Rentenanpassung würde die Veränderung der Zahlenverhältnisse von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden berücksichtigt und „für eine Lastenteilung zwischen beiden Gruppen gesorgt“, zitiert das Portal der Träger der Rentenversicherungen aus der BDA-Stellungnahme. Wenn es doch zum Beschluss kommt, solle die Bundesregierung spätestens nach 2031 „schnellstmöglich wieder zu dem Rentenniveau zurückgekehrt werden, wie es sich nach geltendem Recht ergibt“. Dadurch könnten die Kosten des gesamten Rentenpakets „mehr als halbiert“ werden.
Arbeitgeber fordern Abkehr von der Ausweitung der Mütterrente
„Allein schon wegen der hohen Kosten von fünf Milliarden Euro im Jahr“ solle die Regierung auf die Mütterrente III verzichten, so eine weitere Forderung. Die BDA verweist darauf, dass die „Gerechtigkeitslücke“, mit der die Regierung die Ausweitung begründet, nicht existiere. „Im Gegenteil würden bei Umsetzung des Rentenpakets Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern gegenüber anderen Müttern bevorzugt, weil sie von Rentenvorteilen profitieren konnten, die diese nicht mehr haben“, zitiert Ihre-Vorsorge.de aus dem Papier. Gemeint sei wahrscheinlich, dass Ältere noch die Möglichkeit nutzen konnten, bereits mit 60 Jahren und zum Teil ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Die Kritik der BDA ist nicht neu. Bereits am Tag des Kabinettsbeschlusses am 6. August hatte BDA-Präsident Rainer Dulger das Rentenpaket als „Boomerang für kommende Generationen“ und das „teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“ bezeichnet. Er hatte von zusätzlichen Kosten von rund 50 Milliarden Euro bis 2031 gewarnt.
Arbeitgeberpräsident Dulger warnte häufiger vor Renten-Plänen – mit derselben Formulierung
Mit der Formulierung des „teuersten Sozialgesetzes dieses Jahrhunderts“ hatte der Arbeitgeberpräsident bereits im April 2024 vor dem Rentenpaket II der Ampel-Koalition gewarnt. Auch der letztendlich gescheiterte Entwurf des damaligen Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) hatte eine Garantie des Rentenniveaus von 48 Prozent vorgesehen – allerdings sogar bis 2039.
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