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„Soziale Ziele erreichen“

Merz-Regierung arbeitet an Renten-Reform – bleibt brisante Antworten schuldig

Aktivrente, „Frühstart“, Stabilisierung des Rentenniveaus: Die Merz-Regierung plant mehrere Anpassungen an der Rente, aber bei brisanten Fragen fehlen Antworten.

Berlin – Die Rente ist eine der Baustellen der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas. Union und SPD planen, das Rentenniveau bis 2031 zu stabilisieren. Gleichzeitig steht die Frage der Finanzierbarkeit im Vordergrund. Um höhere Beiträge zu mildern, sollen die Kosten aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Gleichzeitig plant die Regierung einen Anreiz, damit Rentner im eigentlichen Ruhestand arbeiten.

Merz-Regierung bestätigt bisherige Renten-Politik – mit kleineren Anpassungen

Damit bestätigt die neue Regierung die bisherige Renten-Politik, zumindest beim Rentenniveau und der ausbleibenden Anhebung des Rentenalters. So lautet das Urteil Florian Blank und Ingo Schäfer, Rentenexperten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Durch die Versicherungspflicht für Selbstständige, die „Frühstartrente“ für Kinder und Jugendliche sowie die „Aktivrente“ als Anreiz für Mehrarbeit von Rentnern würde dagegen versucht „Probleme im gegenwärtigen System zu beheben“.

Bei der Rente müssen Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas grundlegende Fragen klären, fordern Experten. (Montage)

Fragen einer größeren, grundlegenden Renten-Reform haben Union und SPD jedoch im Koalitionsvertrag nicht geregelt, jedoch den Raum für deren Beratung geöffnet. Eine Rentenkommission solle bis zur „Mitte der Legislatur“ – das wäre 2027 – „eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen“. Diese Säulen sind neben der gesetzlichen Rente die betriebliche und private Altersvorsorge.

Rentenkommission kann große Fragen klären – über Frage der Beitragssätze hinaus

Die gewerkschaftsnahen Rentenexperten setzen große Hoffnungen in diese Kommission. Diese biete die „Möglichkeit, Rentenpolitik wieder als eine soziale Frage zu betrachten“, erklären Blank und Schäfer in einem Beitrag für die Zeitschrift Wirtschaftsdienst. Die Rentenpolitik werde nicht mehr „mit dem starren Blick auf den Beitragssatz gemacht“, so die Hoffnung.

„Vielmehr greift die Politik in die Einkommensverteilung ein, um soziale Ziele zu erreichen“. Das bedeute konkret, „Menschen nach ihrem Erwerbsleben einen Ruhestand ohne materielle Sorgen zu ermöglichen“, heißt es im Beitrag. Die Frage wird angesichts der zunehmenden Armut unter Rentnern immer akuter – vor allem Frauen sind betroffen.

Experten fordern: Ziele der Rente zum Beginn der Diskussionen klären

Die Kommission muss laut Blank und Schäfer grundlegende Fragen klären: „Wie hoch die Renten ausfallen sollen, welche Risiken abgesichert sein sollen, was eine faire Rente nach langer Erwerbstätigkeit und Familienarbeit ist und welche Rolle Armutsvermeidung spielen soll.“

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Es sei wichtig, „diesen Streit an den Anfang der rentenpolitischen Diskussion zu stellen“. Das bedeute nicht, „die Frage der Finanzierung zu ignorieren und kein effektives und effizientes System anzustreben“, stellen die Fachleute im Wirtschaftsdienst klar. „Aber wenn Rentenpolitik kein zu erreichendes Ziel festgelegt hat, verkommt sie zu einem reinen ‚was können wir uns leisten?‘ und wird blind für soziale Folgen“, erklären Blank und Schäfer.

Frage des Versorgungsniveaus durch die Renten-Formen bisher weitgehend ungeklärt

Ohne die Ermittlung der Kenngrößen über die gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge hinweg und der Definition eines „echten Sicherungsziels“ bleibe die Debatte „auf der Ebene der reinen Berichterstattung stehen“. Die tatsächlichen Vorsorgerealitäten würden nicht betrachtet.

Bisher weist die Regierung im jährlichen Rentenversicherungsbericht bereits das „Versorgungsniveau vor Steuern einschließlich Riester-Rente“ aus. Laut Blank und Schäfer habe es jedoch mehrere Probleme. Es werde etwa lediglich zum Rentenbeginn untersucht, Entwicklungen wie ein sinkendes Rentenniveau würden nicht berücksichtigt. Dazu würde die Berechnung der privaten Vorsorge nur auf Annahmen beruhen, nicht auf tatsächlichen Daten zu Zinsen, Sparbeiträgen und Lebenserwartung. Zudem würde es nur auf Basis der Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst ermittelt, die viele Versicherte jedoch nicht erreichen.

Koalitionsstreit könnte Lösung zentraler Fragen bei der Rente verhindern

Ob sich Union und SPD auf diese Fragen einigen können, ist jedoch fraglich. Bereits kurz nach Start hatte es Streit um die Altersvorsorge gegeben. So wollte SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas auch Beamte in die gesetzliche Rente einbeziehen, was die Union zurückwies. CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche wiederum wollte die „Rente mit 63“ auf den Prüfstand stellen – zum Unmut der Sozialdemokraten.

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/Kay Nietfeld/dpa

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