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Schreitet die Politik ein?

Streiks müssen Ausnahme bleiben: Forderungen nach Einschänkung des Streiksrechts lauter

Immer mehr Streiks treffen Deutschland. Kommt nun die Einschränkung des Streikrechts? Die Forderungen nehmen zu.

München – Deutschland erlebt zurzeit eine Reihe von Streiks: Bei der Lufthansa streikten das Bodenpersonal und Flugbegleiter, an zahlreichen Flughäfen legten Sicherheitskräfte die Arbeit nieder. Bahnreisende sind im laufenden Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der GDL schon gewohnt, dass Züge nicht fahren. Der Ausstand am Dienstag, 12. März, war schließlich schon der sechste Bahnstreik seit November. Politiker, Unternehmer und Fahrgastverbände fordern nun Einschränkungen des Streikrechts.

Bisher ist das Streikrecht in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Das Recht, für Tarifverträge, mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen einzutreten, ergibt sich aus dem Grundgesetz. Unter welchen Bedingungen Streiks ablaufen dürfen, ergibt sich bisher aus Entscheidungen der Arbeitsgerichte.

Neue Regeln für Streiks: Arbeitsgericht legt im Konflikt zwischen GDL und Bahn eine Ankündigungsfrist nahe

Über die Arbeitsgerichte hat auch die Deutsche Bahn versucht, den jüngsten GDL-Streik zu verhindern – zuletzt am hessischen Landesarbeitsgericht. Ohne Erfolg. GDL-Chef Claus Weselsky verbuchte das Urteil als Sieg für die Gewerkschaft. „Mit dem Urteil ist ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann.“ Die Bahn solle aufhören, sich „vor Gerichten eine blutige Nase zu holen, sinnlos Steuergelder zu verbrennen und die Kunden zu verbrennen“.

GDL-Chef Weselsky sieht die Urteile des Arbeitsgerichts als Erfolg– doch auch der Vorsitzende Richter sieht Optionen, das Streikrecht einzuschränken. (Archivfoto)

Doch auch der Vorsitzende Richter des hessischen Landesarbeitsgerichts, Michael Horcher, empfahl beiden Parteien eine Schlichtung. Zudem spielte er auf die Forderungen an, neue Regeln für Streiks gesetzlich festzulegen. Der Gesetzgeber „könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt“, sagte Horcher laut Tagesschau.de.

Mögliches Streikgesetz muss „Bekenntnis enthalten, dass Arbeitskämpfe die Ausnahme bleiben“ – laut BDA

Die Forderungen nach gesetzlichen Regelungen werden mit der Zunahme der Streiks von GDL, Ufo und Verdi lauter. „Wir brauchen ein klares Arbeitskampfrecht, ganz besonders für die Bahn und vergleichbare Bereiche“, sagte Steffen Kampeter, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), am Freitag, 15. März, der Rheinischen Post. Die Begründungen der Arbeitsgerichte zeigten auf die Politik.

„Zu einem solchen gesetzlichen Arbeitskampfrecht gehört das klare Bekenntnis des Gesetzgebers, dass Arbeitskämpfe die Ausnahme bleiben müssen“, sagte Kampeter. Weitere Möglichkeiten, Streiks einzuschränken, sind laut dem BDA-Geschäftsführer gesetzliche Schlichtungsregeln und Ankündigungsfristen, „die den betroffenen Unternehmen die Gelegenheit geben, für die Kunden ein Minimum an Verlässlichkeit zu garantieren“.

Nach den Streiks von GDL und Verdi nennt Wirtschaftsweise Schlichtungsverfahren als Option

Unterstützung erhält Kampeter von der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm. „Das Streikrecht genießt einen hohen Schutz und das ist auch gut so. Aber wenn die Streiks zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit belasten, kann es natürlich sein, dass der Gesetzgeber eingreift und das Regelwerk anpasst“, sagte Grimm der Rheinischen Post. Auch sie nennt ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vor dem Arbeitskampf als Option. Aufgrund der Debatte um die Einschränkungen des Streikrechts erwartet Grimm deshalb ein Einlenken von Verdi und GDL.

Auch von Seiten der Opposition gibt es Forderungen, zumindest das Streikrecht im Bereich der kritischen Infrastruktur. Markus Söder warf der GDL „Missbrauch“ des Streikrechts vor. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, fordert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland ein Streikgesetz mit einer Pflicht-Vorlaufzeit. In das Gesetz gehören nach Ansicht des CDU-Politikers „Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit und die nötigen Vorlaufzeiten für einen Streik in der Daseinsvorsorge und der kritischen Infrastruktur“.

Bundesregierung will sich nicht in laufende Tarifkonflikte einmischen, lässt sich Handeln aber offen

CDU-Fraktionsvize Jens Spahn sieht Olaf Scholz beim Konflikt der Bahn und der GDL in der Pflicht. Der Kanzler dürfe nicht länger zulassen, „dass dieser Streik-Irsinn unser Land lahmlegt.“ Die Bundesregierung lehnt das ab. „Wir mischen uns in Tarifverhandlungen grundsätzlich nicht ein“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit.

Verkehrsminister Volker Wissing erklärte jedoch, dass sich die Politik dem Thema annehmen wolle. „Wenn dieser Tarifkonflikt beigelegt ist, muss geprüft werden, ob wir eine Änderung brauchen oder nicht“, sagte der FDP-Politiker. (Max Schäfer mit Agenturen)

Rubriklistenbild: © Carsten Koall/dpa

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